Krankenvollversicherung

Private Krankenversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Das Wichtigste in Kürze
  • Selbst entscheiden, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist
  • Versicherungsschutz in bestimmten Lebensphasen anpassen
  • Beiträge zurückbekommen, wenn Sie gesund bleiben (nur GesundProMedP)

Cle­vere Gesund­heits­ab­si­che­rung für Ärzte

Gerade Sie als Arzt oder Zahnarzt wissen, wie wichtig die medizinische Versorgung im Krankheitsfall ist. Dann entscheiden Sie sich für maximalen Komfortschutz bei der Generali. 

Die Tarifreihe Mein Privatschutz beinhaltet neben den Tarifen für Arbeitnehmer, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler auch eine speziell auf Ärzte und Zahnärzte zugeschnittene Variante. Im GesundProMed können Sie selbst entscheiden, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist. Der Tarif GesundProMedP ist für alle, die gesund bleiben und Beiträge zurückbekommen wollen. Beide Tarife bieten Ihnen beste Rundumversorgung mit einer absoluten Selbstbeteiligung. Das heißt konkret: Die Generali leistet, sobald Sie Ihre Selbstbeteiligung voll ausgeschöpft haben.

Medizinstudenten profitieren ebenfalls von den Leistungen mit den Tarifen GesundProA und GesundProAP – und das zu einem besonders attraktiven Beitrag.

z. B. monatlich 416,08 €
(Mann/Frau, 30 Jahre im Tarif GesundProMed2, inkl. 10 % gesetzlichem Beitragszuschlag)

Ihre Vorteile

Leis­tun­gen in den Tari­fen Gesund­Pro­Med und Gesund­Pro­MedP

Die Tarife GesundProMed und GesundProMedP bieten Ihnen maximalen Komfortschutz: beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt.

Im Falle einer Krankheit sind wir für Sie da und unterstützen Sie mit unserer medizinischen Kompetenz, zum Beispiel in Form unserer umfangreichen Gesundheitsservices. Und Ihre Vorsorge unterstützen wir bei Leistungsfreiheit mit unseren Vorsorgepauschalen bis zu 300 €.

Folgende Leistungen garantieren wir Ihnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Bereich Arzt

  • Ärztliche Leistungen: 100 % bei freier Arztwahl/Spezialistenbehandlung (auch Ärzte ohne Kassenzulassung, inkl. Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis)
  • Arzneimittel: 100 % bei freier Arzneimittelwahl(keine Generikapflicht)
  • Hilfsmittel: 100 % bei Bezug über das Generali Hilfsmittelmanagement, sonst 80 %
  • Heilmittel: 100 % nach Preis-/Leistungsverzeichnis für Heilmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen: für Untersuchungen nach  gesetzlich eingeführten Programmen ohne Alters- und Intervallbegrenzung sowie für zusätzliche Vorsorgeleistungen
  • Sehhilfen: bis zu 300 € in 2 Kalenderjahren
  • Psychotherapie: bis zu 50 Sitzungen je Kalenderjahr, ab der 51. Sitzung, 20 % Eigenanteil pro Sitzung, je Kalenderjahr
  • Heilpraktiker: bis zu 1.500 € in 2 Kalenderjahren (inkl. Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis, Psychotherapie ist ausgeschlossen)
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): bis Höchstsatz

Bereich Krankenhaus

  • Allg. Krankenhausleistungen: 100 % bei freier Krankenhauswahl (öffentliche und private Krankenhäuser)
  • Wahlärztliche Leistung: 100 % für Spezialistenbehandlung (z. B. Chefarzt oder Oberarzt)
  • Unterbringung: 100 % im 2-Bettzimmer (100 % im 1-Bettzimmer mit Zusatzbaustein EinbettPlus) 
  • Wunschverlegung: Einmalige Verlegung in ein Krankenhaus Ihrer Wahl innerhalb von Deutschland, auch ohne medizinische Notwendigkeit
  • Transport zum/vom Krankenhaus: Transporte und Fahrten zum Krankenhaus ohne Kilometerbegrenzung
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld: Jeweils 25 € pro Tag bei Verzicht auf Behandlung durch Chef- und Belegarzt sowie Unterbringung im 2-Bettzimmer
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): über Höchstsatz

Bereich Zahn

  • Zahnbehandlung (z. B. plastische Füllungenund Wurzelbehandlungen) & Zahnprophylaxe: 100 % auch für hochwertige Versorgungsformen, Zahnprophylaxe inkl. professioneller Zahnreinigung
  • Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays: 90 % unter Beachtung der Zahnstaffel inkl. hochwertiger Versorgungsformen, z. B. Implantaten
  • Kieferorthopädie: 90 % unter Beachtung der Zahnstaffel (Behandlungsbeginn bis einschließlich Alter 19,bei Unfall oder wenn eine schwere Kieferanomalie eine kombinierte kieferchirurgischeund kieferorthopädische Behandlung erfordert)
  • Begrenzung der Leistung bei Zahnersatz, Zahnkronen,Inlays und Kieferorthopädie (Zahnstaffel): 1.000/2.000/3.000/4.000/5.000 € in den ersten 1/2/3/4/5 Kalenderjahren,danach unbegrenzt; die Zahnstaffel entfällt bei Unfall.
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): bis Höchstsatz

Weitere Leistungen

  • Optionsrecht: Nach einer Reduktion des Versicherungsschutzes aus bestimmten Anlässen ist eine spätere Rückkehr in den Ursprungstarif ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich.
  • Krankenrücktransport aus dem Ausland: Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland bei weltweiten Auslandsaufenthalten von bis zu 12 Monaten, inklusive Rückreise minderjähriger Kinder
  • Zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche bis Alter 20: Bei Eintritt einer schweren Erkrankung oder Unfallfolge, Erstattung von besonderen Therapieformen wie z.B. therapeutisches Reiten oder einer Delfintherapie

Zusätzlich im Tarif GesundProMedP

  • Garantierte Beitagsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Nach 1/2/3 leistungsfreien Kalenderjahren in Folge bekommen Sie 2/3/5 Monatsbeiträge zurück. Vorsorgenachweise zum Erhalt einer Vorsorgepauschale dürfen eingereicht werden.
  • Wechselrecht: Wechseln Sie jederzeit zwischen den Tarifen GesundProMedP und GesundProMed1 – ohne Gesundheitsprüfung

Wei­tere Vor­teile

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Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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