Bei Voll- oder Zusatz-Krankenversicherungen
In allen Tarifen, die auch Versicherungsschutz bei Auslandsreisen bieten, erstatten wir Kosten für Behandlungen einer Corona-Erkrankung im Ausland.
Bei reinen Auslandsreise-Krankenversicherungen
Reise-Tarife ohne Gesundheitsprüfung: In vielen Reise-Tarifen fragen wir vor Vertragsbeginn nicht nach Ihrer Gesundheit, z. B. in den Tarifen Reise oder Visitors. In allen diesen Tarifen haben Sie keinen Versicherungsschutz für Erkrankungen, die Ihnen bei Reiseantritt schon bekannt waren. Das ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Darum gilt:
- Wenn Sie vor Reiseantritt positiv auf Corona getestet wurden, übernehmen wir keine Kosten für Behandlungen wegen Corona im Ausland.
- Wenn Sie erst im Ausland positiv auf Corona getestet werden, erstatten wir Kosten für Behandlungen wegen Corona im Ausland. Auch den Test bezahlen wir.
Reise-Tarife mit Gesundheitsprüfung: In älteren Reise-Tarifen gibt es eine Gesundheitsprüfung, z. B. im Tarif Global. In diesen Tarifen erstatten wir auch Kosten für Erkrankungen, wenn Sie vor Reiseantritt davon wussten.
Wichtig: Aus der (Reise-)Krankenversicherung erstatten wir Kosten für ärztliche Behandlungen. Weitere nicht-medizinische Kosten, die wegen einer Corona-Ansteckung entstehen, erstatten wir nicht. Wir erstatten also keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder das Umbuchen von Flügen. Wir bezahlen Corona-Tests nur bei Symptomen, die auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus hindeuten. Ihr Arzt muss das bestätigen. Vorsorgliche Tests rund ums Reisen oder Quarantäne bezahlen wir nicht.
Sind Sie unsicher, in welchem Tarif Sie versichert sind? Informationen zu den Leistungen in Ihrem Tarif finden Sie unter www.generali.de/meintarif.