Eine Ärztin spricht mit ihrem Patienten

Krankenhausaufenthalt im Ausland: Das musst du beachten

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Lesezeit: 3-4 Minuten

Kran­ken­haus im Aus­land: Wel­che Kos­ten über­nimmt die Kran­ken­kasse?

Im Urlaub Sonne am Strand tanken oder bei einem Kurztrip Kulturelles in einer schönen Stadt erkunden: Vor den Ferien im Ausland muss man nicht nur den Koffer packen und vielleicht noch den Reiseführer lesen. Es ist auch wichtig, sich vorsichtshalber über die medizinische Behandlung im jeweiligen Reiseland zu informieren. Falls du plötzlich erkrankst, ist ein Aufenthalt im Krankenhaus vielleicht nicht vermeidbar. Welche Vorbereitungen solltest du schon vor Abreise treffen, damit dir schnell medizinisch geholfen werden kann? Das und mehr erfährst du in diesem Artikel.

Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Geh auf Nummer sicher: Informiere dich über das geeignete Krankenhaus am Urlaubsort und prüfe deine Reisepapiere.
  • Urlaub innerhalb und außerhalb der EU: Deine Krankenversicherung zahlt nicht überall.
  • Im Fall der Fälle: Was du im Krankenhaus beachten solltest.

Auf der sicheren Seite: Das geeignete Krankenhaus finden

Gibt es in dem Ort, in dem du Urlaub machst, eine Klinik? Das kannst du schnell online vorab herausfinden. So sparst du bei einer plötzlichen Erkrankung Zeit und kannst sofort reagieren. Falls du eine chronische Krankheit hast: Erkundige dich auf jeden Fall, ob die nächstgelegene Klinik für die Behandlung deiner Krankheit berechtigt ist, damit du die Leistungen nicht zum Schluss noch aus der eigenen Tasche bezahlen musst. Denn: Wenn du gesetzlich versichert bist, wird deine Krankenkasse wahrscheinlich keine Behandlung in einer Privatklinik übernehmen. Bevor du in den Urlaub fährst, setzt du dich am besten mit deiner Krankenkasse in Verbindung und fragst nach, welche Klinik du aufsuchen solltest. Lass dir diese Informationen schriftlich an deine E-Mail-Adresse senden und nimm das Schreiben mit. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Personalausweis und Krankenversicherungskarte auf Gültigkeit prüfen

Mit ins Gepäck gehören selbstverständlich dein Personalausweis und die Karte deiner Krankenversicherung, falls du gesetzlich versichert bist. Beide solltest du auf ihre Gültigkeit prüfen, bevor du in den Urlaub fährst. Auf der Rückseite der Karte findest du den Vermerk „Europäische Krankenversicherungskarte“ (European Health Insurance Card, EHIC), wenn du in Deutschland gesetzlich versichert bist. Du brauchst nicht extra eine europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen. Doch welche Leistung wird überhaupt übernommen? Das hängt auch von deinem Reiseland ab.

Urlaub im Ausland der EU: Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht alle Kosten ab

Wenn du Urlaub im EU-Ausland machst, kannst du als gesetzlich Versicherter einer deutschen Krankenkasse ganz beruhigt sein. Du kannst davon ausgehen, dass der größte Teil der medizinischen Versorgung erstattet wird. Wenn die im Urlaubsland üblichen Zuzahlungen anfallen oder ein Rücktransport nach Deutschland nötig ist, wird deine Krankenkasse diese Kosten voraussichtlich nicht übernehmen. Sie kann außerdem Verwaltungsgebühren geltend machen, die von der Erstattungssumme abgezogen werden. Diese Regelung gilt auch für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dazu gehören neben der Schweiz auch Liechtenstein, Norwegen und Island.

Urlaub außerhalb der EU: Sinnvoll ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung

Bei Reisen in Gebiete außerhalb der EU werden in der Regel bei einer Erkrankung keine Kosten von der Krankenkasse übernommen. Für einige Länder allerdings gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, durch das die Kosten dann doch übernommen werden. Gesetzlich Versicherte haben eine einfache Möglichkeit, sich für eine medizinische Behandlung bei einer Klinik im Ausland oder auch bei einem ausländischen Arzt abzusichern: Sie können eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Die Versicherung umfasst normalerweise eine Kostenübernahme der Behandlungen, die deine gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt. Außerdem werden sämtliche Transportkosten erstattet, zum Beispiel die Fahrt im Rettungswagen, die Rückfahrt zur Unterkunft und, falls medizinisch sinnvoll, der Rücktransport nach Deutschland.

Tipp: Für Versicherte der Generali Reise-Krankenversicherung steht eine Notrufnummer im Ausland zur Verfügung: Dieser Rund-um-die Uhr-Service beantwortet Gesundheitsfragen und hilft bei der Suche nach einem geeigneten Arzt oder Krankenhaus.

Was du bei einem Aufenthalt im Krankenhaus beachten solltest

Hast du dir den Fuß gebrochen oder eine erleidest du eine Allergie, die dringend behandelt werden muss? Wenn du im Urlaub krank wirst, behalte möglichst die Ruhe. Lass dir von Mitreisenden helfen, eine Tasche mit den notwendigsten Sachen zu packen, damit du als Patient mit deinen privaten Dingen gut versorgt bist. Vergiss deine Unterlagen nicht. Hast du eine Reisebegleitung, die die Sprache des jeweiligen Landes gut beherrscht? Das kann hilfreich sein, wenn du dich in einer Klinik behandeln lassen musst. Alternativen sind ein Dolmetscher oder eine Übersetzungs-App. Beschreibe dem behandelnden Arzt deine Symptome, damit er entsprechende Maßnahmen schnell ergreifen kann. Richte dich darauf ein, dass du die Kosten für die Behandlung eventuell vorlegen musst. Die Abrechnung mit der Kasse erfolgt dann später. Deshalb solltest du alle Belege aufheben. Dazu gehören auch die Berichte vom Arzt. Sie könnten wichtig sein für die Weiterbehandlung durch deinen Hausarzt in Deutschland.

Informiere rechtzeitig deinen Arbeitgeber und die Krankenkasse

Als Versicherte oder Versicherter bist du möglicherweise auch Arbeitnehmer. Sinn macht es also, deinen Arbeitgeber baldmöglichst über deine Erkrankung zu informieren. Immerhin ist es möglich, dass du nach der Rückkehr noch krankgeschrieben bist. Über eine mögliche Arbeitsunfähigkeit sollte dein Arbeitgeber selbstverständlich Bescheid wissen. Vielleicht ist es nötig, deine Krankmeldung auch deiner Familie zu Hause mitzuteilen. Natürlich musst du die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenkasse in Kenntnis setzen. Und mit etwas Glück bleiben dir nach dem Krankenhausaufenthalt doch noch ein paar unbeschwerte Urlaubstage.

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