Eine Generali Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihren Lebensstandard
Berufsunfähigkeits-Police

Unser ausgezeichneter Schutz der Arbeitskraft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsrente sichert Ihren monatlichen Lebensunterhalt, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt Ihren Beruf ganz oder teilweise aufgeben müssen.

  1. VORSORGE & FINANZEN
  2. BERUFSUNFÄHIGKEIT

In Ihrem Beruf sind Sie top. Das soll noch lange so bleiben. Der tägliche Arbeitsalltag verlangt viel von Ihnen: Termindruck, steigendes Arbeitsvolumen. Die psychische Belastung ist enorm. Und dann kam noch Corona. Um die Anforderungen zu erfüllen, ist es wichtig, sich gut zu schützen und fit zu halten. Und wenn etwas passieren sollte?

Die Berufsunfähigkeitsrente sichert Ihren monatlichen Lebensunterhalt, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt Ihren Beruf ganz oder teilweise aufgeben müssen.

Sie profitieren von kundenorientierten Vertragsregeln
Die Stiftung Warentest bewertet die Bedingungen unserer Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Note sehr gut (0,9).

Unter­schied Berufs­un­fä­hig­keit und Arbeits­un­fä­hig­keit

Auch wenn die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit relativ ähnlich klingen, gibt es einen elementaren Unterschied:

Von einer Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn temporäre Einschränkungen verhindern, dem eigenen Beruf nachzugehen. Der häufigste Grund dieser Einschränkungen sind Krankheiten. Diese werden vom Arzt attestiert und anschließend durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert. Die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit variiert je nach Schwere der Krankheit.

Von einer Berufsunfähigkeit wird hingegen gesprochen, wenn man durch dauerhafte Einschränkungen, wie zum Beispiel chronischen Erkrankungen oder einer schweren Verletzung, nicht in der Lage ist, im ausgeübten  Beruf weiterzuarbeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihnen eine finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihren Job aufgrund einer Berufsunfähigkeit aufgeben müssen.

Wie sichern Sie den Wert Ihrer Arbeitskraft mit der BU ab?

Arbeits­kraft­rech­ner

Im Laufe Ihres Arbeitslebens verdienen Sie mehr, als Sie denken. Das macht Ihre Arbeitskraft zu Ihrem größten Vermögen. Doch was passiert, wenn Sie Ihre Arbeitskraft wegen einer Berufsunfähigkeit verlieren? Hier finden Sie es heraus.

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Arbeitskraftrechner
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Alter
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Überblick

Für fast jeden Bedarf die pas­sende Lösung
Unsere Arbeits­kraftab­si­che­run­gen im Über­blick

Berufsunfähigkeit

Die rich­tige Ent­schei­dung für Ihren Berufs­un­fä­hig­keits­schutz

Sie haben Versicherungsschutz in Ihrer jeweils ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Hierzu zählt für uns auch die Ausbildung, das Studium, die Hausfrauentätigkeit und sogar die Schulzeit im Sinne unserer Bedingungen. Für alle gilt: Volle Leistung, wenn dieser Beruf zu mindestens 50 % nicht ausgeübt werden kann.

Wann sind Sie berufsunfähig?

  • Sie sind berufsunfähig, wenn Sie für sechs Monate (oder länger) mindestens die Hälfte Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit wegen Krankheit/Unfall verloren haben. So sehen es unsere Bedingungen vor.
  • Wir zahlen rückwirkend von Beginn an, wenn die Berufsunfähigkeit länger als sechs Monate bestand.

Und wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind?

Wir zahlen Ihnen die versicherte Rente, wenn Sie mindestens sechs Monate ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind - und das bis zu 24 Monate lang. Diese Leistung kann es während der Vertragslaufzeit höchstens einmal geben. Sie wird nicht zusätzlich gezahlt, wenn Sie ohnehin berufsunfähig sind und die vereinbarte Leistung erhalten.

Und wenn Sie während des Berufslebens pflegebedürftig werden sollten?

Bereits ab einem Pflegegrad 2 aktueller Sozialgesetzgebung* zahlen wir Ihnen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Einfach

Wenn Sie eine befristete (Regelfall) oder unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung erhalten, ist eine schnelle Anerkennung bei uns möglich. Das Alter spielt dabei keine Rolle.

An jedem Ort

Sie haben weltweiten Berufsunfähigkeitsschutz.

Leistung aus einer Hand auf Sie abstimmbar

Das Krankentagegeld wird nicht mehr bezahlt! – die Berufsunfähigkeitsrente noch nicht?! Und dann?

Gemeinsam mit der Generali Krankenversicherung bieten wir besondere Konzepte. Für die Krankentagegeldleistung der Generali Deutschland Krankenversicherung AG und die Berufsunfähigkeitsrente der Generali Deutschland Lebensversicherung AG streben wir einen lückenlosen Anschluss an.

Plus Extra

Der inno­va­tive Pre­mium-Schutz der Arbeits­kraft

In Ihrem Beruf tragen Sie eine hohe Verantwortung, z. B. als Geschäftsinhaber, leitender Angestellter, Architekt. Sie sind erfolgreich. Ihr Berufsalltag verlangt Ihnen enorm viel ab. Und wenn etwas passiert?

Die Berufsunfähigkeits-Police plus extra kombiniert die Absicherungsmöglichkeiten einer Berufsunfähigkeits- und einer Grundfähigkeitsversicherung.

Sie erhalten eine monatliche Rente, wenn ...

  • Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall nur noch halb so viel arbeiten können oder
  • Sie sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind oder
  • eine Ihrer 13 versicherten Grundfähigkeiten stark beeinträchtigt ist.
Mit der Photovoltaik-Versicherung mit Sicherheit Strom erzeugen

Gelbe-Schein-Regelung

Wir zahlen die vereinbarte Rente schon, wenn Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind. Sie müssen mindestens 6 Monate ununterbrochen krank geschrieben sein.

Wenn Sie eine Grundfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen verlieren, wird eine Berufsunfähigkeit nicht mehr geprüft. Wir zahlen selbst dann, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit ausüben sollten. In diesem Fall ist es uns zum Beispiel egal, ob Sie ein großes Unternehmen mit vielen Mitarbeitern führen oder als Arzt weiterhin ärztliche Gutachten erstellen.

Sie profitieren von kundenorientierten Vertragsregeln.

Sie müssen keine Frist beachten, wenn Sie eine Leistung beantragen. Wir zahlen rückwirkend. Je früher Sie uns informieren, desto schneller können wir prüfen und Sie finanziell unterstützen.

Wir bieten Leistungen aus einer Hand - auf Sie abstimmbar

Das gesetzliche Krankengeld wird nicht mehr bezahlt – die Berufsunfähigkeitsrente noch nicht. Und was dann? Gemeinsam mit der Generali Krankenversicherung bieten wir besondere Konzepte. Für die Krankentagegeldleistung der Generali Deutschland Krankenversicherung AG und die Berufsunfähigkeitsrente der Generali Deutschland Lebensversicherung AG streben wir einen lückenlosen Anschluss an.

Teilzeit

Faire Prü­fung der Berufs­un­fä­hig­keit für Teil­zeit­be­schäf­tigte

Beispiel: Teilzeitvertrag mit 4 Stunden täglicher Arbeitszeit

Wir zahlen bereits auch dann, wenn Sie wegen Krankheit/Unfall keine 3 Stunden Ihre Teilzeittätigkeit ausüben  können. Mehrere Teilzeit-Tätigkeiten werden addiert.


Anpassungsgarantie

Starke Mög­lich­kei­ten wäh­rend der Ver­trags­dauer

Mit unserer Anpassungsgarantie können Sie Ihren Schutz der Arbeitskraft erhöhen, selbst wenn Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen haben oder mittlerweile ein gefährliches Hobby ausüben. Danach fragen wir nicht.

Das geht bis zum Alter von 50 Jahren

  • bei den folgenden Anlässen und
  • ohne einen Anlass alle 5 Jahre.
Mit der Photovoltaik-Versicherung mit Sicherheit Strom erzeugen Mit der Photovoltaik-Versicherung mit Sicherheit Strom erzeugen

Mit der Anpassungsgarantie können Sie Ihre Rente erhöhen:

  • bis 3.600 € pro Jahr und pro Anlass
  • bis 12.000 € pro Jahr bei mehreren Anlässen in 5 Jahren
  • insgesamt bis maximal 30.000 €* pro Jahr

* Bei dieser Grenze werden alle bei unserer Gesellschaft bestehenden und beantragten Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrenten sowie eine Bonusrente aus der Überschussbeteiligung angerechnet.

Arbeitslos

Unsere Arbeits­lo­sen­kom­po­nente

Mit der Photovoltaik-Versicherung mit Sicherheit Strom erzeugen

Auch wenn es einmal finanziell eng wird, können Sie mit einer zinslosen Beitragsstundung den vollen Versicherungsschutz halten. Eine zinslose Beitragsstundung ist in vielen Altersvorsorgeprodukten möglich (z. B. Vermögensaufbau & Sicherheitsplan).

Wie lange ist die Beitragsstundung möglich?

  • bis zu 18 Monate bei Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst, Arbeitslosigkeit, einer Umschulung oder  Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird
  • bis zu 24 Monate während des Mutterschutzes oder der Elternzeit

Dynamik

Starke Mög­lich­kei­ten

1.000 € sind 1.000 €. Eine einfache Sache. Nur morgen kann das schon anders sein. Der Grund heißt Inflation.

Mit unserem Dynamikplan wirken Sie dem Wertverlust durch eine Inflation entgegen.

Dabei steigt der Beitrag jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Aus den gestiegenen Beiträgen errechnet sich die neue Berufsunfähigkeitsrente, die dem aktuellen Lebensalter entspricht. Sie müssen nicht jedes Jahr einer Beitragsdynamik zustimmen.

Clever kombinieren: sichern Sie Ihre Arbeitskraft mit einer Altersversorgung ab

Mit einer privaten Altersversorgung für den eigenen Ruhestand vorzusorgen, ist wichtig. Genauso wichtig ist es, sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abzusichern. Denn in beiden Fällen gilt: Mit staatlichen Leistungen allein werden Sie Ihren Lebensstandard nicht halten können. Verbinden Sie Ihre Absicherung der Arbeitskraft mit Ihrer Altersversorgung. Das ist oft auch günstiger als zwei separate Verträge abzuschließen.

Ihre Vorteile, wenn Sie zusätzlich den Dynamikplan vereinbaren

Im Fall Ihrer Berufsunfähigkeit oder dem Verlust einer Grundfähigkeit übernehmen wir zusätzlich zum Beitrag auch alle Dynamikerhöhungen. So wächst Ihre Altersversorgung weiter und Ihr Sparziel ist gesichert.

  • Dies erfolgt auch dann, wenn der Dynamikplan auf Grund mehrmaligen Ablehnens bereits erloschen ist.
  • Und sogar dann, wenn Sie nie eine Dynamik angenommen haben.
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Unsere Leistungsdynamik

Auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit kann die Inflation die Kaufkraft der Berufsunfähigkeitsrente schmälern.

Die Leistungsdynamik bietet Ihnen Sicherheit vor einem inflationsbedingten Wertverlust.

Sie können bei Vertragsabschluss einen festen Steigerungssatz vereinbaren, um den sich Ihre Berufsunfähigkeits-/ Grundfähigkeitsrente jährlich erhöht. Die Leistungsdynamik kann in 0,5 %-Schritten zwischen 0,5 % und 3 % gewählt werden.

Service

Keine Beitragserhöhung –

falls Sie später einen gefährlicheren Beruf oder ein gefährliches Hobby aufnehmen.

Sie können Ihren Berufsunfähigkeitsschutz auch verlängern.

Sollte der Gesetzgeber das Rentenalter anheben, kann der Schutz maximal um denselben Zeitraum verlängert werden. Dies gilt auch für Kammerberufe wie Architekten, Rechtsanwälte und Notare.

Das geht unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Sie sind bei der Verlängerung höchstens 50 Jahre alt.
  • Die Versicherungsdauer ist mindestens bis zu einem Endalter von 60 Jahren vereinbart.

Was sollten Sie noch im Fall Ihrer Berufsunfähigkeit wissen?
Keine Meldefrist

  • Sie müssen für die Mitteilung Ihrer Berufsunfähigkeit keine Frist beachten. Wir leisten rückwirkend ab Beginn Ihrer Berufsunfähigkeit.
  • Je früher Sie uns informieren, desto einfacher ist es, Nachweise zu erbringen. Und desto schneller können wir Ihnen finanziell helfen.

Keine Meldepflichten

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, Sie sich gesund fühlen und wieder arbeiten können, müssen Sie uns darüber nicht informieren.

Jour­nal­ar­ti­kel zum Thema „Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung“

Hier finden Sie weitere Tipps und Ratschläge passend zum Thema

Unser Beratungs-Partner

Per­sön­li­che Bera­tung für Ihre pas­sende Lösung

Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen Ihnen, aus der Vielfalt an Produkten genau die richtigen zu wählen:

  • Sie entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
  • Gemeinsam sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und bereits vorhandene Verträge.
  • Sie bekommen eine individuelle Lösung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Das unter­schätzte Risiko

Die gesetz­li­che Absi­che­rung ist unzu­rei­chend


* Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2021, Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf - Rentenzugang 2020, netto vor Steuern, nach Abzug des Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrages der Rentner
** Anträge und Erledigungen von Erwerbsminderungsrenten in 2020: insgesamt 364.753 Anträge, Bewilligungen 184.973, sonstige Erledigungen 25.975, Ablehnungen 153.805
*** Die volle Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können.

Die Ursa­che ist meis­tens eine Krank­heit


Die Aus­zeich­nun­gen der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

Bekom­men Sie ganz per­sön­li­che Bera­tung

Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

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