Barrierefreiheit

  1. BARRIEREFREIHEIT

Bar­rie­re­frei­heit auf gene­rali.de

Diese Allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die elektronischen Dienstleistungsangebote dieser Generali Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):

  • Generali Deutschland AG, Adenauerring 7, 81737 München
  • Generali Deutschland Krankenversicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München
  • Generali Deutschland Lebensversicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München
  • Generali Deutschland Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München

Sie gelten für die Angebote auf allen Haupt- und Unterseiten unter generali.de.

Was bedeutet barrierefrei?

Dienstleistungsangebote im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen nicht immer, dass Menschen körperlich und geistig eingeschränkt sein können. Für diese Nutzer kann es „Barrieren“ geben, die einen freien Zugang zu Angeboten verhindern.

Die Vorgaben des BFSG mit der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sollen helfen, diese Barrieren abzubauen. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und Menschen mit Behinderungen unabhängiger zu machen.

Was bedeutet barrierefrei auf generali.de?

Auf generali.de können Sie unterschiedliche elektronische Dienstleistungsangebote im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG nutzen.

Zu diesen „Services“ zählen:

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag online abschließen möchten, erhalten Sie zudem weitere Informationen auf der jeweiligen Produktseite in barrierefreier Form. 

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, stellen wir im „2-Sinne-Prinzip“ bereit: Unsere Informationen sind für mindestens zwei von drei Sinnen wie Sehen, Hören und Tasten aufbereitet. Außerdem schreiben wir in verständlicher Sprache.

Worauf achten wir beim Design dieser Services?

Inhalte stellen wir übersichtlich dar. Diese sind klar strukturiert. Wir setzen zum Beispiel Kontraste optimal ein.

Was zeichnet unsere Navigation aus?

Auf vielen Seiten können Sie allein mit Tabulator-Taste und anderen Tastenkombinationen navigieren.

Wie gehen wir mit Text und Audio um?

Sie können unsere Seiten mit einem Screenreader erfassen und sich diese vorlesen lassen. Bilder haben wir mit Texten und Videos mit Untertiteln versehen.

Wer überwacht, ob wir uns an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz halten?

Die 16 Bundesländer haben gemeinsam länderübergreifend eine neue Behörde gegründet. Sie wird darüber wachen, dass alle das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) einhalten. Ziel ist es, die BFSG-Vorgaben in ganz Deutschland einheitlich zu behandeln und durchzusetzen. Die neue Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg heißt „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)“. Die Bundesländer müssen den neuen Staatsvertrag noch formell bestätigen. Ist dieses Verfahren abgeschlossen, erhalten Sie an dieser Stelle weitere Informationen.

Die Informationen auf dieser Seite haben wir zuletzt am 24.4.2025 aktualisiert.