Rundum-Schutz
Diese Allgemeinen Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die elektronischen Dienstleistungsangebote dieser Generali Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):
Sie gelten für die Angebote auf allen Haupt- und Unterseiten unter generali.de.
Dienstleistungsangebote im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen nicht immer, dass Menschen körperlich und geistig eingeschränkt sein können. Für diese Nutzer kann es „Barrieren“ geben, die einen freien Zugang zu Angeboten verhindern.
Die Vorgaben des BFSG mit der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) sollen helfen, diese Barrieren abzubauen. Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und Menschen mit Behinderungen unabhängiger zu machen.
Auf generali.de können Sie unterschiedliche elektronische Dienstleistungsangebote im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG nutzen.
Zu diesen „Services“ zählen:
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag online abschließen möchten, erhalten Sie zudem weitere Informationen auf der jeweiligen Produktseite in barrierefreier Form.
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG, stellen wir im „2-Sinne-Prinzip“ bereit: Unsere Informationen sind für mindestens zwei von drei Sinnen wie Sehen, Hören und Tasten aufbereitet. Außerdem schreiben wir in verständlicher Sprache.
Inhalte stellen wir übersichtlich dar. Diese sind klar strukturiert. Wir setzen zum Beispiel Kontraste optimal ein.
Auf vielen Seiten können Sie allein mit Tabulator-Taste und anderen Tastenkombinationen navigieren.
Sie können unsere Seiten mit einem Screenreader erfassen und sich diese vorlesen lassen. Bilder haben wir mit Texten und Videos mit Untertiteln versehen.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Bundesländer derzeit eine gemeinsame Stelle - die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (kurz MLBF). Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Länder, die derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF könne Sie Ihre Anfragen richten an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Barrierefreiheit. Schreiben Sie an barrierefreiheit.de@generali.de.
Die Informationen auf dieser Seite haben wir zuletzt am 30.06.2025 aktualisiert.