- RECHT & HAFTUNG
- GEWÄSSERSCHADEN-HAFTPFLICHT
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung der Generali sichert Inhaber von Heizölbehältern in privat genutzten Wohnhäusern ab.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann bei einem Schaden an einem Heizölbehälter Öl austreten. Gelangt dieses Öl ins Grundwasser, besteht die Gefahr, dass es zu einem kostspieligen Schaden kommt. Unabhängig davon, ob Sie Schuld haben oder nicht, haften Sie von Gesetzes wegen in unbegrenzter Höhe.
Als Inhaber von Heizölbehältern in selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern können Sie sich mit der Privathaftpflichtversicherung Optimal der Generali gegen dieses Risiko absichern.
Bei Heizölbehältern in Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern schützt Sie die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.
Highlight Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme für Personen-, |
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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
FAQ - Fragen und Antworten
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung der Generali sichert Inhaber von Heizölbehältern in privat genutzten Wohnhäusern ab.
Bei Heizölbehältern in Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern schützt Sie die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Als Inhaber von Heizölbehältern in selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern können Sie sich mit der Privathaftpflichtversicherung Optimal der Generali gegen dieses Risiko absichern.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann bei einem Schaden an einem Heizölbehälter Öl austreten. Gelangt dieses Öl ins Grundwasser, besteht die Gefahr, dass es zu einem kostspieligen Schaden kommt. Unabhängig davon, ob Sie Schuld haben oder nicht, haften Sie von Gesetzes wegen in unbegrenzter Höhe.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Ein-/Zweifamilienhäusern, in denen Heizölbehälter stehen.
Sie bietet Schutz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bis 50 Mio. €
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