Gewässerschaden-Haftpflicht­versicherung

Mit der Gewässerschadenhaftpflicht vor kostspieligen Schäden schützen

Das Wichtigste in Kürze
  • Optimale Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung
  • Sichert Inhaber von Heizölbehältern gegen Folgen von Gewässerschäden ab
  • Besitzer von Mehrfamilien- und vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 50 Mio. €
  1. RECHT & HAFTUNG
  2. GEWÄSSERSCHADEN-HAFTPFLICHT

Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung der Generali sichert Inhaber von Heizölbehältern in privat genutzten Wohnhäusern ab.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann bei einem Schaden an einem Heizölbehälter Öl austreten. Gelangt dieses Öl ins Grundwasser, besteht die Gefahr, dass es zu einem kostspieligen Schaden kommt. Unabhängig davon, ob Sie Schuld haben oder nicht, haften Sie von Gesetzes wegen in unbegrenzter Höhe.

Als Inhaber von Heizölbehältern in selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern können Sie sich mit der Privathaftpflichtversicherung Optimal der Generali gegen dieses Risiko absichern.

Bei Heizölbehältern in Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern schützt Sie die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

Was sind die Vor­teile der Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht?

High­light Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal): bis 50 Mio.

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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