Basisrente Vermögensaufbau

Rürup-Rente / Basis-Rente − die Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Das Wichtigste in Kürze
  • Lebenslange Rente aufbauen – vom Staat gefördert
  • Vermögensaufbau – flexibel und breit gestreut mit dem Schieberegler
  • Fondsrente – auch während der Rentenzahlung in Investmentfonds anlegen
  • Todesfallschutz mit Rente für Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder
  1. Vorsorge & Finanzen
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Ist eine Basis-Rente sinn­voll?

Mit der Basis-Rente entscheiden Sie sich für die richtige Altersvorsorge und vermeiden Geldsorgen im Ruhestand. Um erfolgreich ein finanzielles Polster aufzubauen, brauchen Sie eine gute Rendite. Der Staat hilft Ihnen dabei. Das ist in einer Zeit wie dieser wichtig, in der die Zinsen niedrig sind. Nutzen Sie die staatliche Altersvorsorge als Rendite-Extra, um für später vorzusorgen. Fangen Sie jetzt an, Ihre Altersvorsorge selbst zu gestalten. Profitieren Sie dabei gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen. 

Was sind die Vorteile der Basis-Rente?

  • Lebenslange Rente aufbauen – vom Staat gefördert
  • Vermögensaufbau – flexibel und breit gestreut mit dem Schieberegler
  • Fondsrente – auch während der Rentenzahlung in Investmentfonds anlegen
  • Todesfallschutz mit einer Rente für Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder
  • Geschütztes Vermögen Ihrer Basisrente Vermögensaufbau in Höhe der gesetzlich festgelegten Grenzen – wenn Sie vor
    dem Rentenbeginn arbeitslos oder insolvent werden
  • Sichern Sie Ihre Arbeitskraft mit staatlicher Unterstützung.
  • Der Staat fördert den Beitrag zu Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung in der Basisrente Vermögensaufbau steuerlich
  • Zusätzlicher Todesfallschutz mit dem Risikoplan möglich

Erklärfilm: Basis-Rente

Wie för­dert der Staat die Basis­rente?

Seit 2023 können Sie 100 % Ihrer Beiträge für Ihre Altersvorsorge in Ihrer Steuererklärung angeben.

Wie hoch ist der steu­er­lich geför­derte Höchst­bei­trag?

Alleinstehende können für das Jahr 2026 insgesamt 30.826 € aufwenden. Steuerlich zusammen veranlagte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können insgesamt 61.652 € aufwenden. Beiträge für Pflichtversicherungen ziehen Sie vom Höchstbeitrag ab. Das sind zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken.

Der Staat för­dert Ihre Alters­vor­sorge

Die Lösung: Basisrente Vermögensaufbau & Risikoplan

Bildbeschreibung

Im oberen Teil befindet sich eine Grafik zur Altersvorsorge. Oben in der Mitte steht die Überschrift „BEITRAGSZAHLUNG“. Darunter ist ein rundes Symbol mit mehreren Münzstapeln zu sehen. Im linken Bereich steht der Text „STEUERLICHE FÖRDERUNG“* in weißer Schrift auf rotem Hintergrund.

In der Mitte der Grafik steht in großen weißen Buchstaben „BASISRENTE VERMÖGENSAUFBAU“. Unter dieser Überschrift befinden sich zwei rechteckige Kästen. Im linken Kasten steht „Optional: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung“. Im rechten Kasten steht „+ zusätzlich abschließbarer Risikoplan“. Beide Kästen haben einen etwas dunkleren Rotton als der Hintergrund.

Unter den Kästen befindet sich ein rundes Symbol mit einem Sessel. Am unteren Rand der Grafik steht die Aufschrift „LEBENSLANGE GARANTIERTE RENTE“** in schwarzer Schrift. Die rote Fläche hat eine breite, nach unten verlaufende Form und verbindet die einzelnen Elemente miteinander.

Im unteren Teil des Bildes ist ein Pinsel zu sehen. Der Pinsel liegt von links nach rechts und trägt die Aufschrift „RENDITE“ auf dem Holzgriff. Die Borsten des Pinsels sind in den Farben Schwarz, Rot und Gold bemalt.

Rechts neben dem Pinsel befindet sich ein breiter Farbstrich. Der Farbstrich zeigt drei waagerechte Streifen in Schwarz, Rot und Gold. Auf dem Farbstrich steht in weißen Großbuchstaben der Text:

„STAATLICHE FÖRDERUNG
ALS RENDITE-EXTRA
BASISRENTE VERMÖGENSAUFBAU“

 

* Sie genießen Steuervorteile für die Basisrente Vermögensaufbau und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung während Ihrer Ansparzeit: 100 % Ihrer Beiträge vermindern seit 2023 Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Alleinstehende können für 2026 insgesamt 30.826 €, steuerlich zusammen veranlagte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können insgesamt 61.652 € aufwenden.

** Bei Rentenbeginnen ab 2058 besteuert der Staat Renten aus Basisrenten voll. Bei Rentenbeginnen bis 2058 nur teilweise. Allerdings ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter i.d.R. niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

So kön­nen Sie Steu­ern mit einem monat­li­chen Bei­trag von 100 €* spa­ren:

Beispiel:

Bildbeschreibung

Auf der linken Seite befindet sich ein großer, senkrechter Balken. Der Balken besteht aus zwei Teilen. Der obere Teil ist hellbraun und der untere Teil rot. Über dem Balken steht der Betrag „44.400 €“. Rechts neben dem oberen Teil des Balkens steht der Text „Gesamtbeitrag zur Basisrente“ in schwarzer Schrift.

Im unteren roten Teil des Balkens steht in weißer Schrift der Text „Möglicher Eigenbeitrag 29.395,06 €“. Die Schrift ist groß und deutlich sichtbar.

In der Mitte des Bildes befindet sich eine rote, schräg geformte Fläche. Darauf steht in weißer Schrift „FÖRDERQUOTE 33,70 %“**. Die Zahl ist groß dargestellt und befindet sich unter der Überschrift.

Im unteren rechten Bereich ist ein breiter Pinselstrich zu sehen. Der Pinselstrich besteht aus drei waagerechten Farbstreifen. Der obere Streifen ist schwarz, der mittlere rot und der untere goldgelb. Die Farben erinnern an die Farben der deutschen Flagge.

Auf dem schwarzen und roten Bereich des Farbstrichs steht in großer weißer Schrift der Text „Mögliche Steuerersparnis“. Auf dem goldgelben Bereich darunter steht in schwarzer Schrift der Betrag „15.004,94 €“.

* Single, 30 Jahre, Angestellter, Bruttojahreseinkommen 50.000 €, keine Kinder, Bundesland NRW, rentenversicherungspflichtig, kirchensteuerpflichtig,
Krankenversicherungssatz 17,5 %, Gesamtbeitrag zur Basisrente 44.400 € (100 € monatlicher Beitrag x 12 x 37 Jahre)
** Die Förderquote ist die durchschnittliche Steuerersparnis in Prozent der Beiträge zur Basisrente (inkl.BUZV) bis zum gewünschten Renteneintrittsalter (gerundet).

Ver­mö­gen für die Rente anspa­ren: Fle­xi­bel und breit gestreut

Mit dem Schieberegler bestimmen Sie Ihre Anlagestrategie selbst. Das gilt für Ihre Beiträge und Ihr Guthaben. Sie können zwischen vier Anlagemöglichkeiten wählen:

Hin­weise

  • Sie möchten sich nicht für immer festlegen? Kein Problem. Selbstverständlich können Sie die gewählte Aufteilung für Ihr Guthaben und Ihre Beiträge jederzeit ändern. So können Sie auf Marktveränderungen reagieren.
  • Rentenfaktor: Natürlich sagen wir Ihnen schon heute, wie viel Rente Sie von uns mindestens je 10.000 € Ihres erreichten Guthabens erwarten können.

* Wir können nicht gewährleisten, dass Sie Ihre Anlageziele erreichen oder sich Ihre Ertragserwartungen erfüllen.

Anlage in Fonds

Wir bieten Ihnen für Ihre Fondsanlage eine hochwertige Auswahl an Fonds mit unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten.
Beispielsweise Portfolio-Strategien, die es ausschließlich bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG gibt.

Die Fondsgesellschaft ist verantwortlich für die Auswahl der Zielfonds in den einzelnen Strategien. 
Quelle für die Aussagen zu den Fonds: Meritum Capital Managers GmbH, Stand Januar 2026

Exklusivanlagen mit Generali

Generali Exklusiv Fonds – zwei attraktive Anlagemöglichkeiten für Ihren Vermögensaufbau

Durch die beiden Exklusiv Fonds können Sie sich indirekt an alternativen Anlageformen beteiligen. Die Fonds können als Beimischung das Verhältnis von Risiko und Ertrag in der Kapitalanlage verbessern. Sie eignen sich als wachstumsorientierter Anlagebaustein in der Altersvorsorge wie z. B. in der Rentenversicherung.

Weitere Informationen zur Exklusivanlage.

Quelle für die Aussagen zu den Fonds: Generali Asset Management S.p.A. SGR Stand Januar 2026

Anlagen in Gold

Unsere Goldanlage ist beispiellos arm deutschen Versicherungsmarkt.

Gold ist ein einzigartiges und edles Metall. Es hat sich seit mehr als 2.500 Jahren als Tausch- und Zahlungsmittel bewährt. Mit Gold konnte man sich schon immer etwas leisten.

  • Gold ist selten und gefragt
  • Gold kann nicht künstlich hergestellt werden
  • Sie sagen uns, ob und wie viel Sie in Gold in Ihre Rentenversicherung bei uns investieren wollen.
  • Wir kaufen das Gold bei einem der weltweit größten Edelmetall-Dienstleister, der Firma Heraeus*.
  • Wir beteiligen Sie mit der Anlage in Gold unmittelbar an dessen Wertentwicklung.

* Die dahinterliegende Rechtsform ist die Heraeus Metals Germany GmbH & Co. KK

Film: Unser Schieberegler

Ren­ten­be­ginn: Blei­ben Sie fle­xi­bel

Genießen Sie Ihre lebenslange Rente - wir bieten Ihnen starke Alternativen für die Anlage Ihres Guthabens. Das Beste: Sie entscheiden erst zu Rentenbeginn, welche Form Sie wünschen.

Bildbeschreibung

Auf der linken Seite befindet sich ein roter Balken mit der Überschrift „SICHERHEITSORIENTIERTE RENTE“. Rechts neben der Überschrift ist ein rundes Symbol mit zwei Händen zu sehen.

Unter der Überschrift steht der Text:

„IHRE RENTE MIT GARANTIE“

Darunter folgt der Satz:

„Wir legen Ihr Guthaben für Ihre Rente an.“

Weiter unten ist ein Aufzählungspunkt zu sehen:

„Die Rente ist kalkulierbar und verlässlich.“

Im unteren Bereich der linken Seite steht der Hinweis:

„Geeignet für eher sicherheitsorientierte Kunden“

Auf der rechten Seite befindet sich ein grauer Balken mit der Überschrift:

„RENDITEORIENTIERTE FONDSRENTE MIT GUTHABENSICHERUNG“

Daneben ist ein rundes Symbol mit einer Person auf einer Treppe dargestellt.

Unter der Überschrift steht der Text:

„IHRE RENTE MIT CHANCEN AUF MEHR UND EINER MINDESTRENTE ALS SICHERHEITSNETZ“

Darunter folgt der Satz:

„Wir legen Ihr Guthaben für Ihre Fondsrente in Investmentfonds an.“

Anschließend stehen vier Aufzählungspunkte:

„Sie haben die Chance auf steigende Renten – je nach Fondsentwicklung.“

„Auch wenn sich die Fondsanlage ungünstiger entwickelt als erwartet: Ihre Rente sinkt nie unter die festgelegte Mindestrente, die Sockelrente. Das ist unser Schutz für Sie.“

„Sie können jederzeit zu der sicherheitsorientierten Rente wechseln.“

„In der Schlussphase ab 90 Jahre ist die Rente immer sicherheitsorientiert.“

Im unteren Bereich der rechten Seite steht:

„Geeignet für eher chancenorientierte Kunden“

Unter beiden Spalten befindet sich ein breiter roter Balken in Form eines nach unten gerichteten Pfeils.

Ganz unten in der Mitte steht in großer schwarzer Schrift:

„EINE KOMBINATION DER BEIDEN FORMEN IST MÖGLICH.“

Zusätz­lich wähl­bar: Der Risi­ko­plan Todes­fall­schutz, der mit Ihrer Basis­rente mit­wächst

Wählen Sie zusätzlich zu Ihrer Basisrente Vermögensaufbau den Risikoplan.
Der Risikoplan ist eine separate Risikolebensversicherung. Mit diesem bauen Sie einen zusätzlichen Todesfallschutz* zu Ihrer Basisrente auf. Ihr Plus: Diese Absicherung ist mit nur einer Gesundheitsfrage möglich.

  • Sie profitieren von einem Todesfallschutz, der in etwa den gezahlten Beiträgen zu Ihrer Basisrente entspricht.
  • Diese Todesfallsumme* zahlen wir im Falle Ihres Todes an eine Person Ihrer Wahl.
  • Sie zahlen einen günstigen Beitrag.

  • Sie können Sonderzahlungen in Ihre Basisrente Vermögensaufbau einzahlen. Auch den Todesfallschutz im Risikoplan können Sie entsprechend erhöhen - ohne Gesundheitsprüfung. Dies gilt für bis zu fünf Sonderzahlungen in Ihre Basisrente.**

Bildbeschreibung

Oben links steht die Überschrift:

„RISIKOPLAN: ZUSÄTZLICHER TODESFALLSCHUTZ ZUR BASISRENTE VERMÖGENSAUFBAU“

In der Mitte der Grafik befindet sich ein großes rotes Stufendiagramm. Die Stufen steigen von links unten nach rechts oben kontinuierlich an. Jede Stufe ist höher als die vorherige. Über die Stufen verläuft eine weiße, ansteigende Linie. Die Linie beginnt links unten und endet rechts oben.

Im oberen Bereich des Diagramms befindet sich ein helles Textfeld mit einem Pfeil. Der Pfeil zeigt auf die weiße Linie. In dem Feld steht:

„Summe der gezahlten Beiträge zur Basisrente Vermögensaufbau“

Im roten Diagramm steht in weißer Schrift:

„Entwicklung der Todesfallsumme“

Rechts im Diagramm steht zusätzlich der Begriff:

„Risikoplan“

Unter dem Diagramm befindet sich eine waagerechte Zeitachse. Links steht das Wort:

„Laufzeit“

Auf der Achse sind die Zahlen

5, 10, 15, 20, 25

sowie rechts die Angabe

„30 Jahre“

eingetragen.

Die rote Fläche nimmt mit zunehmender Laufzeit stufenweise zu. Die weiße Linie steigt gleichmäßig von links nach rechts an.

Ganz unten rechts steht in kleiner Schrift:

„Stark vereinfachte Darstellung“

* Bei Tod in den ersten fünf Versicherungsjahren (Wartezeit) zahlen wir die volle Todesfallsumme, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls (gemäß den Bedingungen) stirbt. Voraussetzung ist, dass sich der Unfall nach Vertragsbeginn ereignet hat. Was bekommen die Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Wartezeit aus einem anderen Grund verstirbt? Sie erhalten die Summe der für diesen Versicherungsvertrag gezahlten Tarifbeiträge.
** Fünf Erhöhungen bis zu maximal 5 % der Todesfallsumme des Risikoplans zur Basisrente sind möglich. Sie müssen hierfür jeweils einen zusätzlichen einmaligen Beitrag zahlen. Die Wartezeit beginnt nicht neu.

Unser Beratungs-Partner

Per­sön­li­che Bera­tung für Ihre pas­sende Lösung

Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

  • Entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
  • Sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und vorhandenen Verträge.
  • Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Fonds­in­fos

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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