Vermögensaufbau & Sicherheitsplan

Ihre Vorsorge unter einem guten Stern − mit Vermögensaufbau und Sicherheitsplan

Das Wichtigste in Kürze
  • Vermögen aufbauen
  • Arbeitskraft absichern 
  • Schwere Krankheiten absichern
  • Hinterbliebene absichern
  • Pflegefall absichern
  1. Rundum-Schutz
  2. Vermögensaufbau & Sicherheitsplan

Was ist der Ver­mö­gensauf­bau und Sicher­heits­plan?

Der Vermögensaufbau & Sicherheitsplan ist ein modernes Vorsorgekonzept. Er kombiniert eine Rentenversicherung mit vier weiteren Absicherungsmöglichkeiten. Damit bietet der Vermögensaufbau & Sicherheitsplan den passenden Schutz für Sie und Ihre Lieben. Für das Ganze gibt es noch einen Kundenbonus, wenn Sie drei der vier Absicherungsmöglichkeiten abschließen. So kommt am Ende mehr für Sie raus.

Ihre Vorteile

  • Vermögen aufbauen
  • Mit dem Schieberegler können Sie Ihre Anlagestrategie selbst bestimmen und flexibel ändern.
  • Einzigartig: Sie können sogar in echtes Gold oder den Generali Exklusiv Fonds anlegen.
  • Arbeitskraft absichern – auch mit Krankentagegeld der Generali Deutschland Krankenversicherung möglich
  • schwere Krankheiten absichern
  • Hinterbliebene absichern
  • Pflegefall absichern

Attrak­tive Spar­mög­lich­kei­ten und exklu­sive Bei­trags­vor­teile

10 % KUNDENBONUS*:

Sie erhalten mehr Leistung. Wie? Ganz einfach: Bündeln Sie mindestens drei der vier Absicherungskomponenten Arbeitskraftabsicherung, Schwere Krankheiten, Hinterbliebenen- sowie Pflegeabsicherung.

* Kundenbonus: Wir zahlen den Kundenbonus aus der Überschussbeteiligung. Er beträgt 10 % auf die Leistung der Komponenten Hinterbliebenenabsicherung, Pflegeabsicherung, Arbeitskraftabsicherung, Schwere Krankheiten. Der Kundenbonus gilt nicht für das Krankentagegeld. Wenn wir aus einer der oben genannten Komponenten eine Leistung zahlen, erhöhen wir die garantierte Leistung um den Bonus. Wir garantieren den Bonus für das Jahr 2025. In den Jahren danach kann die Höhe der Überschussbeteiligung anders ausfallen. Und damit auch der Kundenbonus.

Alle Ausführungen richten sich an Sie als Versicherungsnehmer und gleichzeitig versicherte Person. Natürlich können Sie das Vorsorgekonzept Vermögensaufbau & Sicherheitsplan auch für eine andere Person abschließen

Erklärfilm: Vermögensaufbau & Sicherheitsplan

Bau­steine Ver­mö­gensauf­bau und Sicher­heits­plan

Mit dem Vermögensaufbau & Sicherheitsplan der Generali Deutschland Lebensversicherung können Sie eine attraktive, lebenslange Rente aufbauen. Dazu stehen Ihnen Bausteine wie Vermögensaufbau, Arbeitskraftabsicherung, Schwere-Krankheiten-Absicherung, Hinterbliebenenabsicherung und Pflegeabsicherung zur Verfügung. Das schafft Planungssicherheit, auch wenn Sie über 100 Jahre alt werden.

Ver­mö­gensauf­bau: Fle­xi­bel und breit gestreut

Mit dem Schieberegler bestimmen Sie Ihre Anlagestrategie selbst. Das gilt für Ihre Beiträge und Ihr Guthaben. Sie können zwischen vier Anlagemöglichkeiten wählen:

Hin­weise:

  • Sie möchten sich nicht für immer festlegen? Kein Problem. Selbstverständlich können Sie die gewählte Aufteilung für Ihr Guthaben und Ihre Beiträge jederzeit ändern. So können Sie auf Marktveränderungen reagieren.
  • Außerdem kommen Sie auch vor Rentenbeginn an Ihr Guthaben.
  • Rentenfaktor: Natürlich sagen wir Ihnen schon heute, wie viel Rente Sie von uns je 10.000 € Ihres erreichten Guthabens erwarten können.

* Wir können nicht gewährleisten, dass Sie Ihre Anlageziele erreichen oder sich Ihre Ertragserwartungen erfüllen.


Anlage in Fonds

Wir bieten Ihnen für Ihre Fondsanlage eine hochwertige Auswahl an Fonds mit unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten.
Beispielsweise Portfolio-Strategien, die es ausschließlich bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG gibt.

Die Fondsgesellschaft ist verantwortlich für die Auswahl der Fonds.

Exklusivanlagen mit Generali

Generali Exklusiv Fonds – zwei attraktive Anlagemöglichkeiten für Ihren Vermögensaufbau

Mit diesen beiden Exklusiv Fonds beteiligen Sie sich an exklusiven Anlage- bzw. Finanzierungsformen. Sonst sind diese für Privatanleger nur schwer zugänglich. Mit einem attraktiven Risiko-Ertrags-Profil ergänzen sich die Exklusiv-Fonds gut mit anderen Anlageformen. Sie eignen sich sehr gut für den Vermögensaufbau mit einer Rentenversicherung. Weitere Informationen zur Exklusivanlage.

Quelle für die Aussagen zu den Fonds: GenInvest, Oktober 2024

Anlagen in Gold

Unsere Goldanlage ist beispiellos am deutschen Versicherungsmarkt

Gold ist ein einzigartiges und edles Metall. Es hat sich seit mehr als 2.500 Jahren als Tausch- und Zahlungsmittel bewährt. Mit Gold konnte man sich immer etwas leisten.

Sie sagen uns, ob und wie viel Gold Sie in Ihre Rentenversicherung bei uns investieren möchten. Wir kaufen das Gold bei einem der weltweit größten Edelmetall-Dienstleister, der Firma „Heraeus“ und beteiligen Sie mit der Anlage in Gold unmittelbar an dessen Weiterentwicklung:

  • Gold ist selten und gefragt
  • Gold kann nicht künstlich hergestellt werden

Beson­de­res High­light

Wenn Sie möchten, geben wir Ihnen Ihre Kapitalleistung – z.B. Ihr Guthaben zu Rentenbeginn - entsprechend Ihrer prozentualen Aufteilung im Schieberegler in echtem, physischen Gold. Dies ist ab einem Gegenwert eines 50-Gramm-Goldbarrens möglich.

Ren­ten­be­ginn: Wel­che Leis­tun­gen bein­hal­tet der Ver­mö­gensauf­bau und Sicher­heits­plan?

Sie haben attraktive Möglichkeiten, Ihr Guthaben zu nutzen.

Wir zahlen Ihnen

  • Ihr Guthaben ganz oder teilweise aus oder 
  • garantiert eine lebenslange Rente. 

Alternativ können Sie beides kombinieren.

Ihr Guthaben ist auch nach Rentenbeginn frei für Ihre Ideen: Sie können jederzeit bis zum Alter von 90 Jahren über Ihr Guthaben verfügen.

Genießen Sie Ihre lebenslange Rente - wir bieten Ihnen starke Alternativen für die Anlage Ihres Guthabens

Das Beste: Sie entscheiden erst zu Rentenbeginn, welche Form Sie wünschen.

Berufs­un­fä­hig­keit

Sichern Sie Ihr Ein­kom­men mit einer Rente. Mit Kundenbonus & Anpassungsgarantie

Gut zu wis­sen

Im Leistungsfall zahlen wir Ihnen die vereinbarte Rente und wir zahlen außerdem Ihre Beiträge für den Vermögensaufbau & Sicherheitsplan.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Ergänzen Sie Ihr Einkommen mit einer Rente.

In Ihrem Job packen Sie zu. Egal, ob Sie Arbeiter, Handwerker oder Berufskraftfahrer sind. Auf Ihre Fähigkeiten können Sie sich verlassen…und wenn nicht? Die Grundfähigkeitsrente zahlen wir, wenn Sie eine der genannten Grundfähigkeiten verlieren.

  • Wir zahlen, egal, ob Sie noch arbeiten können oder nicht.
  • Auch für Berufe geeignet, die keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten.
  • Sie können zwischen zwei Leistungspaketen wählen.

Kran­ken­ta­ge­geld macht die Absi­che­rung der Arbeits­kraft kom­plett

Das Krankentagegeld der Generali Deutschland Krankenversicherung AG für gesetzlich Krankenversicherte ergänzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung passgenau.

So können Sie Ihre Arbeitskraft zu 100% absichern

Bildbeschreibung

Das Bild zeigt eine grafische Darstellung, wie man bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert ist. Es erklärt, wer zahlt und wie lange man Geld bekommt, wenn man nicht mehr arbeiten kann.

Die Abschnitte im Bild:

  1. Gewohntes Gehalt oder Lohn (grau)

    • Man bekommt ganz normal sein Gehalt, solange man gesund ist.
  2. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (dunkelgrau)

    • Wenn man krank ist, zahlt der Arbeitgeber für maximal 6 Wochen weiter.
  3. Krankengeld von der Krankenkasse (hellgrau)

    • Nach den 6 Wochen zahlt die Krankenkasse bis zu 72 Wochen Krankengeld.
  4. Krankentagegeld von Generali (orange)

    • Zusätzlich kann man von Generali Krankentagegeld bekommen – das ist eine private Absicherung.
  5. Berufsunfähigkeitsrente von Generali (rot)

    • Wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, zahlt Generali eine Rente.
  6. Volle Erwerbsminderungsrente vom Staat (dunkelrot)

    • Wenn man gar nicht mehr arbeiten kann, bekommt man Geld vom Staat.
  7. Halbe Erwerbsminderungsrente vom Staat (hellrot)

    • Wenn man nur noch teilweise arbeiten kann, bekommt man eine halbe Rente vom Staat.

Zeitachse unten im Bild:

  • Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeit – der Beginn der Krankheit.
  • ab 7. Woche – Ende der Lohnfortzahlung, Beginn des Krankengeldes.
  • ab 79. Woche – Ende des Krankengeldes, Beginn der Rente.
  • gewähltes Endalter / Rentenbeginn – Zeitpunkt, an dem die reguläre Altersrente beginnt.

Schwere Krank­hei­ten

Weg­wei­ser im Dun­keln: Schwere Krankheiten können jeden treffen.

Fakt ist: Schwere Krankheiten nehmen keine Rücksicht auf Alter, Geschlecht oder Beruf. Sie kommen meist unverhofft und bringen jede Menge Sorgen. In Deutschland erkranken pro Jahr ca. 1 Million Menschen an Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall*. Das ist eine hohe persönliche Belastung. Dazu die Frage, ob das Geld reicht. 

Eine schwere Krankheit kann die gesamte Lebensplanung auf den Kopf stellen.

*Quelle: eigene Recherchen

Hin­ter­blie­be­nen­ab­si­che­rung

Der Vermögensaufbau und Sicherheitsplan kann Ihre Lieben finanziell absichern.

Es ist immer schlimm, wenn ein Familienmitglied stirbt. Gut, wenn man sich dann wenigstens um das Geld keine Sorgen machen muss. Bei Tod zahlen wir eine einmalige Geldsumme, die Todesfallsumme. Wie hoch diese Summe sein soll, können Sie selbst bestimmen. 

Bildbeschreibung

Das Bild zeigt ein Diagramm, das erklärt, wie viel Geld eine Familie bekommt, wenn eine Person stirbt oder nicht mehr arbeiten kann – und wie groß die Versorgungslücke ist.

Linke Seite: Legende mit Farben

  • Rot: Nettogehalt – das Geld, das man normalerweise jeden Monat bekommt.
  • Hellgrau: Versorgungslücke – das Geld, das fehlt, wenn jemand nicht mehr arbeitet.
  • Dunkelgrau: Zuschlag für Kindererziehung – zusätzliches Geld für die Betreuung von Kindern.
  • Mittelgrau: Halbwaisenrente – Geld für Kinder, wenn ein Elternteil stirbt.
  • Dunkelgrau: Große Witwenrente – Geld für den Ehepartner nach dem Tod.

Mittlerer Bereich: Säulen mit Beträgen

  • Rote Säule:
    • 2.330 € – das normale Nettogehalt.
  • Gestapelte graue Säule (Ersatzleistungen):
    • 424 € – große Witwenrente.
    • 154 € – Halbwaisenrente.
    • 113 € – Zuschlag für Kindererziehung.
    • 1.639 € – Versorgungslücke (das Geld, das fehlt).

Unten im Bild:

  • Hinweis:
    „Berechnung Stand 01.01.2024“ – Die Zahlen gelten für diesen Zeitpunkt.

Pfle­ge­fall­ab­si­che­rung

Vor­sorge für Ihre finan­zi­elle Unab­hän­gig­keit im Pfle­ge­fall.

Heute schon an später denken: Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Aber die gesetzliche Absicherung reicht bei Weitem nicht aus. Daher ist privater Pflegeschutz wichtig. Sorgen Sie für sich und Ihre Angehörigen finanziell für den Pflegefall vor. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Arbeits­kraft­rech­ner

Im Laufe Ihres Berufslebens können Sie einen Millionenbetrag verdienen. Doch was passiert, wenn Sie Ihre Arbeitskraft wegen einer Berufsunfähigkeit verlieren? Hier finden Sie es heraus.

Hinweis: die Anwendung ist nur auf Desktop aufrufbar und nicht auf Smartphones.

Arbeitskraftrechner
22
Alter
15
67
Der Wert Ihrer Arbeitskraft:
0,0 Mio. €
Unser Beratungs-Partner

Per­sön­li­che Bera­tung für Ihre pas­sende Lösung

Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

  • Entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
  • Sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und vorhandenen Verträge.
  • Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
mehr zur persönlichen Beratung

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Fonds­in­fos und Gold­preise

Die Aus­zeich­nun­gen des Ver­mö­gensauf­bau und Sicher­heits­plans

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

Per­sön­li­che Bera­tung

Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

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