Eine GAP-Deckung können Besitzer eines leasing- oder kreditfinanzierten Fahrzeugs zusätzlich zu ihrer Vollkaskoversicherung abschließen. Bei Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs schließt die GAP-Deckung eine Versicherungslücke. Diese Lücke (englisch „Gap“) entsteht zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs aus der Vollkaskoversicherung und zusätzlich anfallenden Leasing- bzw. Kredit-Restbeträgen.
Eine Vollkaskoversicherung ersetzt höchstens den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Sie erhalten also immer nur den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Schadentag. Banken oder Leasingfirmen machen oft zusätzliche Kosten geltend. Das können z. B. zusätzliche Verwaltungskosten oder eine Entschädigung für nicht eintretende Unternehmensgewinne sein. Diese Kosten ersetzt die Vollkaskoversicherung nicht.
Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen
Ist laut Leasing- oder Kreditvertrag eine zusätzliche Kostenumlage möglich? Dann bieten wir Ihnen gegen Mehrbeitrag unsere GAP-Deckung an. Sie ist ein Zuwahlbaustein zu Ihrer Vollkaskoversicherung.
Was erstatten wir dann im Schadenfall, z. B. bei Leasingfahrzeugen? Sie erhalten auch den Unterschiedsbetrag zwischen Leasing-Restbetrag und der Entschädigungsleistung, die Ihre Vollkaskoversicherung an die Leasingfirma zahlt.
Bei kreditfinanzierten Fahrzeugen beträgt die zusätzliche Entschädigungsleistung aus der GAP-Deckung höchstens 6 Monatsdarlehensraten.