Rundum-Schutz
Fast immer haftet man für Schäden, die man Anderen zufügt – die Haftpflichtversicherung hilft:
Fast immer haftet man für Schäden, die man Anderen zufügt – die Haftpflichtversicherung hilft:
Ein kleines Missgeschick und schnell ist es passiert! Eine kleine Unachtsamkeit kann große finanzielle Folgen haben. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss ihn in der Regel in voller Höhe ersetzen.
Vor diesem Risiko schützt die Privathaftpflichtversicherung. Die Generali Privathaftpflichtversicherung (PHV) zahlt solche Schäden für Sie. Wenn Sie für den Schaden nach dem Gesetz nicht haften müssen, klären wir das für Sie.
Übersicht | |
50 Mio. € Versicherungssumme |
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Alle Personen im Haushalt mitversichert |
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Eltern, Schwiegereltern, |
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Schlüsselverlust |
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Deliktunfähige Angehörige |
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Geliehene und gemietete Sachen |
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Be- und Entladeschäden |
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Mietsachschäden |
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Forderungsausfalldeckung |
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Gefälligkeitshandlungen |
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Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
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Die Privathaftpflichtversicherung der Generali können Sie einzeln oder mit unserer Vermögenssicherungspolice (VSP) abschließen.
Mit unserer Vermögenssicherungspolice bieten wir Ihnen hervorragenden Rundum-Schutz für Ihre privaten Vermögenswerte. Sie enthält die Bausteine Privathaftpflicht, Unfall, Hausrat und Haushalt-Glas.
Die Bausteine Wohngebäude, Photovoltaik, Reise, Gesundheit und Rechtsschutz der ADVOCARD können Sie zusätzlich wählen.
Ab Vertragsbeginn können Sie diese Beitragsvorteile erhalten:
- Bis 25 % Kundenbonus
- 10 % VSP-Bonus, 10 % Kundenbonus und 10 % Unfallbonus für Ihre Kraftfahrzeugversicherung bei der Generali
- Zusätzlich gibt es für die Bausteine Rechtsschutz und Gesundheit jeweils 5 % VSP-Nachlass.
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In der Privathaftpflichtversicherung sind grundsätzlich auch Schäden im Ausland versichert.
In der Familien-Deckung der Privathaftpflichtversicherung sind alle Personen in einem Haushalt versichert. Darüber hinaus sind unverheiratete Kinder bis zum Ende der Erstausbildung mitversichert, auch wenn sie nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen.
Mit der Privathaftpflichtversicherung Optimal leisten wir auch bei Schäden durch Datenaustausch und Internetnutzung. Sogar Schäden durch Namens- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen (nicht Urheberrechtsverletzungen) sind bis zu 1,5 Mio. € mitversichert.
Grundsätzlich gilt die Privathaftpflichtversicherung bei allen privaten Tätigkeiten. Darüber hinaus sind in der Privathaftpflichtversicherung Optimal der Generali einzelne berufliche Tätigkeiten mitversichert. Dazu zählen die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater im eigenen Haushalt oder manche nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten bis zur Umsatzgrenze von 22.000 €.
Die Privathaftpflichtversicherung der Generali kann einzeln oder im Rahmen unserer Vermögenssicherungspolice (VSP) abgeschlossen werden.
Die Klärung der gesetzlichen Haftung erfolgt grundsätzlich durch unsere Mitarbeiter im Schadenservice.
Schäden können bequem online oder telefonisch gemeldet werden. Konkrete Informationen zur Schadenmeldung erhalten Sie hier: Kontakt Services Hotline | Generali
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Hier finden Sie weitere Tipps und Ratschläge passend zum Thema
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).