Eine auf einem Spielgerät sitzende Mutter passt auf ihr auf einem Kinderspielplatz spielendes Kleinkind auf.

Aufsichtspflicht bei Kindern: Wer ist aufsichtspflichtig?

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Abenteuer Alltag
Lesezeit: 6-7 Minuten

Auf­sichts­pflicht bei Kin­dern: Wer ist auf­sichts­pflich­tig?

Erfahre in den folgenden Absätzen, welche Maßnahmen die elterliche Aufsichtspflicht umfasst und wann die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, übernimmt eine Haftpflichtversicherung in bestimmten Fällen die Kosten für durch das Kind verursachte Schäden.

Was bedeutet Aufsichtspflicht?

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Aufsicht. Aufsichtspflicht bedeutet, dass die aufsichtspflichtige Person dafür Sorge tragen muss, dass der Schutzbefohlene oder das Kind keinen Schaden erleidet. Ebenso sollen andere Personen durch das Kind nicht zu Schaden kommen. In welcher Intensität eine Aufsichtspflicht besteht, richtet sich unter anderem nach dem Alter, der Entwicklung und dem Charakter des Kindes. Es kommt also immer sehr auf die jeweilige Situation an und kann ganz unterschiedlich sein.

Wo ist die Aufsichtspflicht geregelt?

Nach § 1626 und § 1627 des BGB besagt die elterliche Aufsichtspflicht, dass die Eltern dem Kind gegenüber in der Pflicht stehen, es zu beaufsichtigen, zu erziehen und zu pflegen. Zugleich haben Kinder jedoch auch ein Recht auf eine eigenständige Entwicklung.

Umfang der Aufsichtspflicht: Wer ist aufsichtspflichtig?

In der Regel sind es die Eltern. Sie haben bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes eine Aufsichtspflicht. Doch auch Personen, denen Minderjährige oder Volljährige zum Beispiel mit geistiger Behinderung anvertraut werden, sind aufsichtspflichtig. Eltern und Lehrer haben eine so genannte ausdrücklich gesetzliche Anordnung für die Aufsichtspflicht.
Erzieher im Kindergarten, Babysitter oder Tagesmütter übernehmen hingegen eine vertragliche Aufsichtspflicht für die Kinder. Auch Helfer wie Sozialarbeiter in einem Jugendzentrum oder Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres übernehmen eine faktische Aufsichtspflicht für die ihnen anvertrauten Kinder und Schutzbefohlenen.
 
Elterliche Aufsichtspflicht – wann haftet wer?

Kinder sind bis zu ihrem 7. Geburtstag vor dem Gesetz nicht für verursachte Schäden verantwortlich. Sie gelten als deliktunfähig, und auch die Eltern haften nur bedingt. Geschädigte bleiben daher manchmal auf den Kosten sitzen, wenn jüngere Kinder Schaden verursachen.

Eine Haftpflichtversicherung deckt jedoch genau diese Schäden ab, die ein deliktunfähiges Kind verursacht. Spielt das Kind im Garten Fußball und zerstört dabei versehentlich die Scheibe des Nachbarn, dann kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Dieser Versicherungsschutz empfiehlt sich, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Damit ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Versicherung besteht, muss das Kind jedoch von den Eltern beaufsichtigt gewesen sein.

Handelt es sich um eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern, so haften diese für den Schaden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres nicht über genügend Einsicht bei Fehlverhalten verfügen. Ihnen kann demnach keine Schuld zur Last gelegt werden. Doch wann handelt es sich wirklich um eine Aufsichtspflichtverletzung?

Was bedeutet “Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern”?

Viele Eltern fragen sich vermutlich: „Wann verletze ich meine Aufsichtspflicht?“ Eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern bedeutet, diese wussten oder konnten damit rechnen, dass ihr Kind einen Schaden verursachen wird ─ und ließen dies zu. Zieht die Verletzung der Aufsichtspflicht eine Strafe für die Eltern nach sich? Wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht selbst erfolgt zwar keine Bestrafung der Eltern, kommt es jedoch in Folge der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht von Eltern beispielsweise zu einer fahrlässigen Körperverletzung durch das Kind, dann haften sie. Auch wenn das Kind durch einen Unfall verletzt wird, können die Eltern hierfür verantwortlich gemacht werden.

Wann verletzt man die Aufsichtspflicht? Hierzu einige konkrete Beispiele:

  • Ein Kind schlägt ein anderes Kind mit einem Spielzeug und verletzt es dabei.
  • Ein Kind läuft vom heimischen Grundstück auf die Straße vor ein Auto.
  • Ein Kind stürzt aus dem Fenster der elterlichen Wohnung.

Fürsorge- und Erziehungspflicht für das Kind

Des Weiteren gibt es neben der Betreuungs- und Aufsichtspflicht eine weitere wichtige Pflicht der Eltern für ihre Kinder. Es handelt sich um den für viele Menschen eher unbekannten Straftatbestand der „Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“ nach § 171 StGB: Gefährden die Eltern die psychische oder körperliche Entwicklung des Kindes enorm, dann verletzen sie ihre Fürsorgepflicht.

Das gilt auch in dem Fall, wenn durch das Verhalten der Eltern die Gefahr besteht, dass das Kind einen kriminellen Lebenswandel einschlägt. Es ist beispielsweise strafbar dem Kind zu verbieten, in die Schule zu gehen. Gesetzeswidrig ist auch, das Kind allein, unversorgt und eingesperrt zu Hause zu lassen.

Weitere Verletzungen der Fürsorgepflicht des Kindes sind zum Beispiel, ihm gewaltverherrlichende oder pornografische Filme zu zeigen oder es einer verwahrlosten Umgebung auszusetzen.

Dürfen Kinder allein zu Hause bleiben?

Grundsätzlich haben Eltern eine Aufsichtspflicht für ihre Kinder bis zu deren 18. Geburtstag. Ob du dein Kind allein zu Hause lassen kannst, hängt von unterschiedlichen Faktoren, wie beispielsweise dem Alter, den damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften, aber auch von der Persönlichkeit und Reife des Kindes ab. Für Kinder unter drei Jahren gelten beispielsweise strenge Kriterien. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben und benötigen eine besondere Fürsorge. Hier solltest du als Elternteil immer in Hörweite deines Kindes bleiben.

Im Alter von fünf Jahren können Kinder auch schon allein in ihrem Kinderzimmer oder im Garten spielen. Jedoch ist es essentiell, als Elternteil in Reichweite zu bleiben und die Kinder im Blick zu behalten. Im besten Fall ist der Garten oder Hof zudem eingezäunt und die Straße nicht stark befahren. Auch auf mögliche Gefahrenquellen für das Kind, zum Beispiel einen Teich, Pool oder Planschbecken, müssen Eltern achten.

Ab dem Grundschulalter ist es gestattet, Kinder schon mal für eine kurze Zeit allein zu lassen, 10-jährige Kinder dürfen auch mal länger als zwei Stunden unbeaufsichtigt bleiben. Allerdings muss man sich sicher sein, dass das Alleinbleiben auch funktioniert und das Kind nicht zu Schaden kommt. Es ist sinnvoll, wenn eine Vertrauensperson nach dem Kind sieht.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Sei als Elternteil jederzeit für dein Kind telefonisch erreichbar.
  • Das Kind sollte allein keine elektronischen Geräte benutzen.
  • Kommuniziere eine Uhrzeit, zu der du als Elternteil zurück sein wirst.
  • Es ist ratsam, vorher mit dem Kind zu besprechen, wie es sich beim Klingeln an der Tür oder bei Telefonanrufen zu verhalten hat.

Wichtig ist in jedem Fall, dass deine Kinder fähig sind, die Uhrzeit zu lesen und dass sie sich im Notfall zu helfen wissen. Ob auch ältere Geschwister auf jüngere Geschwister aufpassen können, hängt vom Alter und dem Altersunterschied der Geschwister ab. Das ältere Kind muss mindestens 14 Jahre alt sein. Ferner muss es wissen, wie es in Stresssituationen handeln muss. Allerdings kommt es zusätzlich darauf an, wieviel Fürsorge das jüngere Kind benötigt.

Wie lange gilt die Aufsichtspflicht?

Mit 14 Jahren dürfen Kinder auch laut Gesetz allein zuhause bleiben. Teenager können auch einmal für einen Abend oder einen halben Tag allein bleiben. Allerdings nicht für mehrere Tage oder gar Wochen. 16-jährige Jugendliche sind normalerweise bereits in der Lage, sich selbst Mahlzeiten zuzubereiten, die Waschmaschine zu bedienen und das Haustier zu versorgen.

Es ist sinnvoll, vor dem Wegbleiben Regeln festzulegen, damit es am Ende keine böse Überraschung gibt. Zum Beispiel wenn  das Kind eine große Party mit Freunden feiert und es zu Sach- oder Personenschäden kommt, die am Ende doch in einer Unterlassung der Aufsichtspflicht münden. Traust du deinem Kind jedoch auch Verantwortung zu, kann dies dazu beitragen, das Selbstwertgefühl des Teenagers zu stärken.

Fazit

Für Eltern ist es wichtig, eine gesunde Mitte zwischen der Förderung der Selbstständigkeit ihres Kindes und einer Verletzung der Aufsichtspflicht zu finden. Das ist gar nicht so einfach, denn schließlich soll der Sprössling weder sich selbst noch andere Personen gefährden oder fremde Gegenstände beschädigen. Zugleich soll das Kind aber auch genügend Freiraum zum Entdecken bekommen. Kommt es doch zu Schäden, dann haften in vielen Fällen die Eltern ─ jedoch nicht immer.

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet meist in voller Höhe.

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