Erzieherin liest einer Gruppe von Kindern im Kindergarten eine Geschichte vor.

Kinderbetreuung: Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es?

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Abenteuer Alltag
Lesezeit: 6-7 Minuten

Kin­der­be­treu­ung: Wel­che Mög­lich­kei­ten der Kin­der­be­treu­ung gibt es?

Zur Kinderbetreuung stehen verschiedene Einrichtungen und Möglichkeiten zur Verfügung. Wir stellen in diesem Beitrag verschiedene Formen der Kinderbetreuung vor und klären, in welchen Fällen eine Notfallbetreuung infrage kommt.

Kita-Platz: Per Gesetz steht dir ein Betreuungsplatz zu

Laut Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe § 24 besteht ein Rechtsanspruch für dein Kind in der Kita (Kurzform für Kindertagesstätte). Hier oder in der Kindertagespflege kannst du dein Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres betreuen lassen. Und zwar dann, wenn

  • die Betreuung maßgebend für seine Entwicklung zu einer selbstständigen, in die Gesellschaft integrierbaren Persönlichkeit notwendig ist oder
  • Erziehungsberechtige berufstätig oder arbeitssuchend sind
  • Eltern noch die Schule besuchen, eine Hochschulausbildung oder berufsbildende Maßnahme genießen
  • Erziehungsberechtigte gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsprozess erhalten.

Sofern das Kind ausschließlich bei einem Erziehungsberechtigten lebt, gelten die vorgenannten Aspekte für dich allein.

Für ein Kind zwischen dem vollendetem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder in einer Tagespflege zur frühkindlichen Förderung. Kinder im Alter zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr haben Anspruch auf einen Förderplatz in einer Tageseinrichtung. Benötigt das Kind besondere Förderung, so kann es zusätzlich in einer Kindertagespflege Förderung erhalten. Schulpflichtige Kinder profitieren von einem Rechtsanspruch auf Betreuung in Tageseinrichtungen entsprechend ihres individuellen Bedarfs. Verantwortlich zur Durchsetzung des Anspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihnen beauftragte Stellen.

Betreuung in einer Kindertagesstätte

Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Berufstätigkeit tagsüber nicht selbst betreuen können, suchen nach einer Kinderbetreuung. In den meisten Fällen gelingt es, einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zu bekommen. In einer Kita treffen Kinder auf jüngere, gleichaltrige wie auch ältere Spielgefährten. Mit anderen Kindern Zusammenkommen ist ein wichtiger Baustein zur Entwicklung von sozialer Kompetenz. Außerdem lernen Kinder in einer Kita schneller selbständig zu sein. Doch was kann man tun, wenn man keinen Kitaplatz bekommt? Eltern können schließlich nicht auf ihre Berufstätigkeit verzichten und daheimbleiben. In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten der Tagespflege, die Eltern außerhalb der Kita zur Wahl stehen.

Kinderbetreuung durch Tagesmutter oder Tagesvater

Allgemein handelt es sich bei der Tagespflege um die Betreuung von Kindern sämtlicher Altersstufen. Für die Betreuung können wahlweise eine Tagesmutter oder ein Tagesvater verantwortlich sein, in dessen Haushalt die Betreuung stattfindet. Wer sich nun die Frage stellt „Was ist eine Tagesmutter?“, dem sei gesagt, dass es sich bei einer Tagesmutter um eine Frau handelt, die am Tag auf fremde Kinder aufpasst. Sie geht mit ihnen spazieren, auf den Spielplatz und singt mit ihnen. In der Regel beaufsichtigen Tagesmütter zwischen einem und fünf Kinder. Neben Tagesmütter gibt es vereinzelt auch Tagesväter in Deutschland. Dabei erledigt ein Tagesvater die gleichen Betreuungsarbeiten wie eine Tagesmutter.

Tagesmütter oder Tagesväter müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie Kinder im eigenen Heim betreuen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel auch sichere und kindgerechte Räumlichkeiten. Ebenfalls benötigen Tagesmütter und Tagesväter eine entsprechende pädagogische Qualifizierung, die erzieherische Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist. Ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitsnachweis des Arztes, ein Erste-Hilfe-Kurs sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung müssen zudem beim Jugendamt vorgelegt werden. Erst dann kann eine Erlaubnis zur Tagespflege vom Jugendamt erteilt werden.

Mit Sicherheit ist es von Interesse, was eine Tagesmutter kostet. Der Tagesmütter-Bundesverband empfiehlt einen Stundenlohn von 5,50 Euro. Wenn das Kind zusätzlich verköstigt wird, werden die Kosten für Essen und Trinken zusätzlich abgerechnet.

Kurz zusammengefasst: Unterschiede zwischen Kita-Betreuung und Tagesmutter/-vater

In einer Kindertagesstätte bemühen sich mehrere Betreuer um eine Gruppe von bis zu zwölf Kindern. Dahingegen betreut eine Tagesmutter höchstens fünf Kinder. Somit hat die Tagesmutter mehr Zeit, sich intensiv um jedes einzelne Kind zu kümmern. Andererseits bietet das soziale Umfeld in der Kita eine vielseitigere Gestaltung des Tagesablaufs, da mehrere Erzieher sich gegenseitig helfen können. Ein Kindergarten oder Kindertagesstätte ist an bestimmte Öffnungszeiten gebunden, die sich oftmals nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern decken. Eine Tagesmutter passt dagegen die Betreuungszeit individuell an die Zeiten berufstätiger Eltern an.

Betreuung nach Schulende: Kinderhort oder Ganztagsschule

Berufstätige Eltern suchen häufig nach einer Kinderbetreuung für ihre Kinder, die nach der Schule stattfindet. Schulpflichtige Kinder ab 6 Jahren kann man beispielsweise in einen Kinderhort geben. Doch, was ist ein Kinderhort? In einen Kinderhort werden Schüler nach Schulende von Erziehern betreut. Dort können sie Hausaufgaben erledigen und mit gleichaltrigen Kindern am Nachmittag Zeit verbringen. In der Regel finden Schüler bis zur vierten Klasse, das heißt Grundschüler, einen Platz im Kinderhort. Zudem steht es berufstätigen Eltern frei, ihr Kind in einer Ganztagsschule unterzubringen. Ähnlich wie im Kinderhort findet nach dem Unterricht dort eine Ganztagesbetreuung statt. Am Abend kehren die Kinder dann nach Hause zurück.

Kinderbetreuung im Notfall

Wie uns die Corona-Pandemie gezeigt hat, kann es auch einmal zu Notfällen bei der Betreuung für Kinder kommen. Wenn beispielsweise die Kita geschlossen ist oder die Tagesmutter oder der Tagesvater krank sind. Doch wie kann man in solchen Fällen die Betreuung des eigenen Kindes absichern? Zunächst einmal haben Eltern das Recht auf eine Freistellung von der Arbeit. Mehr dazu gibt es in unserem Artikel Krankmeldung für Eltern zu lesen. Darüber hinaus helfen Freunde oder die eigene Familie sicher gerne aus. Doch nicht immer ist das eine Lösung.

Keine Kinderbetreuung – was tun?

Es gibt offizielle Anlaufstellen, die in Notfällen hilfreich zur Seite stehen, wie beispielsweise der Notmütterdienst. Der Notmütterdienst greift immer dann, wenn zum Beispiel die bisherige Kinderbetreuung krank ist und das Kind nicht zuhause betreut werden kann. Er bietet flexible Betreuungsangebote, die er an individuelle Bedürfnisse anpasst. Dadurch ist der Notmütterdienst in der Lage, selbst in schwierigen familiären Situationen den Familienbetrieb aufrecht zu erhalten. In einigen Städten gibt es Vereine / Organisationen, die Notfallbetreuung für Kinder anbieten. Um diese zu finden, lohnt es sich, direkt bei den Stadtverwaltungen nachzufragen. Oder auch direkt im Internet per Suchmaschine danach zu suchen.

Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen

In Zeiten von Corona können Eltern, in medizinischen Berufen oder in Berufen, die für die Sicherheit und Versorgung wichtig sind, eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Es genügt aktuell, wenn ein Elternteil in der medizinischen oder gesundheitlichen Versorgung arbeitet, um eine kostenfreie Notfallbetreuung des Kindes zu bekommen. Eltern, die dieses Angebot nutzen möchten, benötigen eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber zum Vorlegen in der Schule oder Kita. Bei Unklarheiten lohnt es sich, das Jugendamt zu kontaktieren. Erfüllen Eltern die erforderlichen Kriterien für eine Notfallbetreuung, so besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Generell betrifft dies Kinder im Alter ab einem Jahr bis zu zwölf Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen. Und zwar dann, wenn beispielsweise eine Behinderung oder ähnliche Beeinträchtigung beim Kind vorliegt, die eine Betreuung notwendig macht.

Was gilt bei Betreuung im Homeoffice?

Beim Homeoffice ist es oft schwierig, gänzlich ohne Fremdbetreuung auszukommen. Sind beide Elternteile im Homeoffice beschäftigt, könnten sie sich untereinander zeitlich bei der Kinderbetreuung abstimmen. Abhängig vom Alter der Kinder ist es eventuell möglich, dass ältere Geschwister auf jüngere Geschwister aufpassen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Person in unmittelbarer Nähe zu finden und stundenweise dein Kind betreuen kann. Besteht keine Möglichkeit, das Kind zuhause zu betreuen, suche das offene Gespräch mit dem Arbeitgeber. Unter Umständen hat er ein Einsehen für eine individuelle Regelung. Anderenfalls kann man vorhandene Überstunden abbauen oder Urlaub einreichen.

Fazit

Ob in Corona-Zeiten oder in ganz normalen Zeiten – oftmals ist es nicht einfach, einen Kitaplatz zu finden. In solchen Fällen lohnt es sich, auf andere Möglichkeiten zur Betreuung der Kinder zurückzugreifen.

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