Direkt­ver­si­che­rung

Perfekt aufgestellt mit betrieblicher Altersversorgung

  1. VORSORGE & FINANZEN
  2. DIREKTVERSICHERUNG / BETRIEBSRENTE

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Unterstützung von Staat und Chef. So schafft sie ein zusätzliches Standbein für eine bessere Rente im Alter.

Nutzen Sie die staatliche Förderung mit der bAV als Direktversicherung. So sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Rendite-Extra. Zusätzlich profitieren Sie von einem Arbeitgeberpflichtzuschuss von 15 %*.

Vorteile der Direktversicherung für Sie als Arbeitnehmer

  • Sichern Sie Ihren Lebensstandard und bauen Sie sich eine zusätzliche Rente auf.
  • Nutzen Sie die staatliche Förderung und sparen Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Profitieren Sie vom Arbeitgeberpflichtzuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbeitrages*.
  • Mit dem Schieberegler können Sie nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Anlagestrategie selbst bestimmen. Das gilt für Ihre Beiträge und Ihr Guthaben. Sie können zwischen sicherheits- und renditeorientierter Anlagemöglichkeit wählen.
  • Selbst bei schlechter Kursentwicklung: 80 % Ihrer eingezahlten Beiträge sind Ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn sicher.
  • Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihren Vertrag mitnehmen oder privat fortführen.
  • Ihr Vertragsguthaben wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
  • 10 % bAV Kundenbonus**: Bündeln Sie Ihre Arbeitskraftabsicherung und Ihre betriebliche Altersversorgung. Sie profitieren so von noch mehr Leistung.

* Handelt es sich um die erste Entgeltumwandlung, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % des Beitrags zur Direktversicherung. Eine Beschränkung auf die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis ist möglich.

** Wir erhöhen Ihre Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente, wenn diese zu Beginn garantiert mindestens 250,00 € monatlich beträgt. Die Überschussbeteiligung Ihrer Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente ist die Bonusrente. Sie erhöht die garantierte Rente. Der bAV Kundenbonus ist auch eine Überschussbeteiligung. Er beträgt derzeit 10 % der gesamten Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente inklusive Bonusrente. Wenn der Versicherungsfall eintritt, erhöht sich die Gesamtrente um derzeit 10 % bAV Kundenbonus. Die Höhe des bAV Kundenbonus ist für das Jahr 2024 garantiert. In den folgenden Jahren kann die Höhe der Überschussbeteiligung einschließlich bAV Kundenbonus auch anders ausfallen.

Intel­li­gent vor­ge­sorgt, unterm Strich gespart

Als Arbeitnehmer können Sie in 2024 bis zu 3.624,00 € steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung einzahlen und Ihre Entgeltumwandlung gestalten.

* Handelt es sich um die erste Entgeltumwandlung, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % des Beitrags zur Direktversicherung. Eine Beschränkung auf die tatsächliche Sozialversicherungsersparnis ist möglich.

Nutzen Sie vermögenswirksame Leistungen.

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, die vermögenswirksamen Leistungen für die bAV zu nutzen. Zahlt Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung? Dann muss dies darin erlaubt sein.

Wie funk­tio­niert eine Direkt­ver­si­che­rung?

Grundsätzlich hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Sie können Teile Ihres laufenden Gehalts verwenden. Wenn es keine anderen Regelungen gibt und es mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart ist, können Sie auch Bonuszahlungen, Ihr Weihnachts- oder Urlaubsgeld als Sonderzahlung in Ihren Vertrag einzahlen. So profitieren Sie am Ende von einer höheren Rente.

bAV Stra­te­gie Plus

Die bAV Strategie Plus ist eine fondsgebundene Rentenversicherung. Sie bietet 80 % Beitragsgarantie zum vereinbarten Rentenbeginn mit attraktiven Renditechancen. Bauen Sie sich Ihre zusätzliche Rente auf.

Nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber können Sie:

  • Ihr Anlagerisiko selbst bestimmen, indem Sie Ihre laufenden Beiträge und/oder das angesparte Kapital zwischen sicherheitsorientierter und renditeorientierter Anlage aufteilen,
  • auf Marktsituationen flexibel reagieren und Ihre Wahl ändern.

Wo auch immer Sie Ihren Schwer­punkt set­zen

80 % Ihrer gezahlten Beiträge sind Ihnen für die Altersrente zum vereinbarten Rentenbeginn sicher.
Sofern tarifvertraglich möglich, können Sie auch Bonuszahlungen, Ihr Weihnachts- oder Urlaubsgeld als Sonderzahlung in Ihren Vertrag einzahlen. So profitieren Sie am Ende von einer höheren Rente.

Und wenn Ihnen etwas passieren sollte und Sie zu früh sterben?
Sie können Ihre Lieben - als versorgungsberechtigte Hinterbliebene - im Sinne unserer Bedingungen absichern, wenn Sie dies wünschen.


*Tarif BRG80, ohne Zusatzversicherung, Versicherungsbeginn: 01.01.2024, monatlicher Beitrag 230,00 €, Endalter 67 Jahre, Rentengarantiezeit: 20 Jahre, Überschussverwendungsart nach Rentenbeginn: jährliche Rentenerhöhungen.

Die dargestellten möglichen Leistungen in der Zukunft basieren auf der Annahme gleichbleibender, nicht garantierter Wertsteigerungen der Fondsanteile von 6 % im Jahr und den für 2024 geltenden Überschussanteilsätzen. Die Höhe der Überschussanteilsätze können wir nicht garantieren. Sie gilt, solange die für 2024 festgesetzten Überschussanteilsätze auch in den folgenden Jahren unverändert bleiben. Die dargestellten Leistungen dienen der Anschauung. Die tatsächlichen Leistungen können höher oder niedriger sein als die angegebenen Werte.

** Die Förderquote beschreibt das Verhältnis Förderung (staatliche Förderung und Arbeitgeberzuschuss) zum Gesamtbeitrag.

Den Wert der eige­nen Arbeits­kraft absi­chern

Schützen Sie den Wert Ihrer Arbeitskraft. Sie ist das größte Kapital, das Sie haben. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Grundfähigkeits-Zusatzversicherung sichert Sie im Versicherungsfall ab:

  • Wir übernehmen die Beiträge für den Gesamtvertrag.
  • Wir zahlen zusätzlich eine Rente, wenn Sie das vereinbart haben.
  • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Leistungsdynamik.

So sichern Sie sich Ihr Einkommen – unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Versorgung.

Darüber hinaus gilt: Einmal versichert – immer versichert. Auch bei Berufswechsel!

bAV Kun­den­bo­nus schafft finan­zi­el­len Spiel­raum für Ihre Alters­ver­sor­gung

Direktversicherung mit bAV Kundenbonus

Legen Sie passend zu Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf die Höhe für Ihre Arbeitskraftabsicherung fest. Profitieren Sie vom bAV Kundenbonus*. Bündeln Sie Ihre Arbeitskraftabsicherung und Ihre betriebliche Altersversorgung und erhalten Sie so mehr Leistung. Da die Leistung zur Arbeitskraftabsicherung durch den Bonus im Versicherungsfall steigt, müssen Sie heute weniger absichern. Die eingesparten Beiträge investieren Sie in Ihre Altersrente.

So erhalten Sie in einem Schritt Ihre gewünschte Absicherung der Arbeitskraft und den Leistungsvorteil für die betriebliche Altersversorgung.

* Wir erhöhen Ihre Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente, wenn diese zu Beginn garantiert mindestens 250,00 € monatlich beträgt. Die Überschussbeteiligung Ihrer Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente ist die Bonusrente. Sie erhöht die garantierte Rente. Der bAV Kundenbonus ist auch eine Überschussbeteiligung. Er beträgt derzeit 10 % der gesamten Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente inklusive Bonusrente. Wenn der Versicherungsfall eintritt, erhöht sich die Gesamtrente um derzeit 10 % bAV Kundenbonus. Die Höhe des bAV Kundenbonus ist für das Jahr 2024 garantiert. In den folgenden Jahren kann die Höhe der Überschussbeteiligung einschließlich bAV Kundenbonus auch anders ausfallen.

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Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen Ihnen, aus der Vielfalt an Produkten genau die richtigen zu wählen:

  • Sie entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
  • Gemeinsam sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und bereits vorhandene Verträge.
  • Sie bekommen eine individuelle Lösung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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