Die Unterstützungskasse bietet Ihnen gute Möglichkeiten zur Versorgung Ihrer Mitarbeiter. Sie lässt sich ideal mit dem Durchführungsweg Direktversicherung kombinieren. So können z. B. die Entgeltumwandlung* der Arbeitnehmer im Rahmen der Direktversicherung durchgeführt und arbeitgeberfinanzierte** Versorgungsbestandteile über die Unterstützungskasse abgebildet werden. Auch hohe Versorgungslücken, insbesondere für Mitarbeiter in Schlüsselpositionen wie auch Geschäftsführer, können über eine Unterstützungskasse geschlossen werden.
Die Beiträge an eine Unterstützungskasse berühren nicht die Höhe der maximal steuerfreien Beiträge einer Direktversicherung. Das heißt: Die steuerliche Förderung der Aufwände für die Unterstützungskasse erfolgt quasi „on top“.
*Finanzierung der Beiträge über das Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
** Finanzierung der Beiträge durch den Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt.