Die Unterstützungskasse bietet Ihnen gute Möglichkeiten zur Versorgung Ihrer Mitarbeiter. Sie lässt sich ideal mit dem Durchführungsweg Direktversicherung kombinieren. So können z. B. die Entgeltumwandlung* der Arbeitnehmer im Rahmen der Direktversicherung durchgeführt und arbeitgeberfinanzierte** Versorgungsbestandteile über die Unterstützungskasse abgebildet werden. Auch hohe Versorgungslücken – z. B. bei Ihren leitenden Angestellten – können über eine Unterstützungskasse geschlossen werden.
Die Beiträge an eine Unterstützungskasse berühren nicht die Höhe der maximal steuerfreien Beiträge einer Direktversicherung. Das heißt: Die steuerliche Förderung der Aufwände für die Unterstützungskasse erfolgt quasi „on top“.
*Finanzierung der Beiträge über das Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
** Finanzierung der Beiträge durch den Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt.