bKV 360° – das betriebliche Gesundheitskonzept

  1. Gesundheit & Vorsorge
  2. Betriebliche Krankenversicherung

Set­zen Sie auf ein ganz­heit­li­ches Gesund­heits­kon­zept

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) investieren Sie umfassend in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Davon profitieren Ihre Mitarbeiter und auch Sie als Unternehmer. Denn gesunde, zufriedene und motivierte Mitarbeiter sorgen für weniger Fehlzeiten, geringere Fluktuation und mehr Leistungsstärke.

Das 360°-Konzept der Generali ermöglicht Ihnen eine nachhaltige Mitarbeiterbindung. Es bietet eine hochwertige Gesundheitsversorgung, Prävention und Motivation zu gesundheitsbewusstem Verhalten. Denn neben Mein GesundheitsSchutz gibt es Mein GesundheitsServices und Meine GesundheitsVorteilswelt. Für Unternehmen ab 25 Mitarbeitern bieten wir als besonderes PLUS: Meine GesundheitsProgramme.

Was bietet die betriebliche Krankenversicherung?

Warum ist ein betriebliches Gesundheitskonzept wichtig?

Das betriebliche Gesundheitskonzept hat für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und potenzielle neue Mitarbeiter viele Vorteile: 

  • Optimale Versorgung Ihrer Mitarbeiter im Krankheitsfall
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Schutz von Anfang an: Ihre Mitarbeiter können die Leistungen sofort in Anspruch nehmen, ohne in der Krankenversicherung übliche Wartezeiten

Was sind die Vorteile von bKV 360°?

bKV 360°: Ein Konzept mit individuell wählbaren Kombinationen

Stellen Sie Ihr Gesundheitskonzept zusammen, so wie es zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern passt: bKV 360° bietet den passgenauen Rundumschutz. Bringen Sie Ihre Mitarbeiter damit in den Status eines Privatversicherten.

1. Mein Gesund­heits­Schutz: Bau­steine, die zu Ihren Mit­ar­bei­tern, deren Jobs und Leben pas­sen

Wählen Sie einzelne Bausteine aus oder kombinieren Sie diese für den passenden Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter.

Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend der Eltern­zeit, der Pflege von Ange­hö­ri­gen oder einer Arbeits­un­fä­hig­keit

Beitragsfreistellung: 
Alle Bausteine im Modul „Mein GesundheitsSchutz“ enthalten auch das Pausieren der Beitragszahlung. Sie zahlen in entgeltfreien Zeiten wegen Elternzeiten, Pflegezeiten oder langfristiger Arbeitsunfähigkeit keine Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer. 

Ihr Unternehmen meldet den Mitarbeiter über das Arbeitgeberportal "beitragsfrei" und später wieder an. Der Arbeitnehmer hat während der beitragsfreien Zeit vollen Versicherungsschutz.

Steuerliche Information für Mein GesundheitsSchutz

  • Die Beiträge für bKV 360° (PLUS) können Sie als Arbeitgeber zu 100 % absetzen (§ 4 Abs. 4 EStG).
  • Beiträge zu „Mein Gesundheitsschutz“ gelten als Sachleistungen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG, die bis zu einer Freigrenze von 50 € im Monat je Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sind.
  • Sachleistungen können Sie auch pauschal versteuern, wenn sie die Freigrenze von 50 € je Arbeitnehmer im Kalendermonat überschreiten (§ 37b Abs. 2 EStG oder nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).

3. Meine Gesund­heits­Vor­teils­welt: Vor­teile im Part­ner-Netz­werk genie­ßen

Mit unserem Partner-Netzwerk fördern Sie Gesundheit in Ihrem Unternehmen und sparen gleichzeitig Geld.

4. PLUS: Meine Gesund­heits­Pro­gramme – Aus­ge­zeich­ne­tes Ange­bot an wirk­sa­men Pro­gram­men

Zusätzlich wählbare Bausteine für Firmen mit mindestens 25 Mitarbeitern

Wählen Sie einzelne Programme aus. Diese helfen nachweislich und nachhaltig bei den relevantesten Volkskrankheiten und Fehlzeitentreibern.

Steuerliche Information für Meine GesundheitsProgramme

  • Die Beiträge für bKV 360° PLUS können Sie nach § 4 Abs. 4 EStG zu 100 % als Betriebsausgaben absetzen.
  • Mein RückenCoach oder Mein MentalHealthCoach können als eigenbetriebliches Interesse gewertet werden. Dann sind sie lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
  • Mein LifeBalance Coach und Mein SpezialistenFinder können als pauschal vergütete Beratung angesehen werden. Diese Unterscheidung kann für eine Steuerfreiheit sprechen.
  • Beiträge zu Mein SchlafCoach und Mein Blutdruck-Coach sind als Sachleistung gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG zu bewerten und sind nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Summe aller Sachleistungen die Freigrenze von 50 € im Monat je Arbeitnehmer nicht übersteigt.
  • Sachleistungen können Sie pauschal versteuern, wenn diese die Freigrenze von 50 € pro Arbeitnehmer im Kalendermonat überschreiten. Dies ist in § 37b Abs. 2 EStG oder in § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG geregelt.
  • Welche Regel Sie anwenden können, hängt von der spezifischen Situation in Ihrem Unternehmen ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater unterstützen

So kombinieren Sie Ihr betriebliches Gesundheitskonzept:
individuell, je nach Bedarf und gewünschter Investition

Hier einige Beispiele für eine mögliche Versorgung Ihrer Mitarbeiter 

So geht´s – erfreu­lich ein­fach und schnell

Als Arbeitgeber können Sie ganz einfach eine betriebliche Krankenversicherung für Ihre Mitarbeiter abschließen.

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzcoach der Deutschen Vermögensberatung beraten. Wählen und kombinieren Sie die Bausteine für Ihre Mitarbeiter so, wie sie zu Ihrem Betrieb passen und was Sie investieren möchten. Damit ist Ihre Aufgabe auch schon fast erledigt. 
  2. Sie informieren Ihre Mitarbeiter noch über die neuen Betriebsleistungen. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Und von da an läuft alles von allein.
  3. Die Mitarbeiter installieren unsere GesundheitsApp und werden sich nun selbst um alles kümmern, z. B. Arztrechnungen einsenden oder unsere Serviceleistungen nutzen.

Unser Beratungs-Partner

Per­sön­li­che Bera­tung für Ihre pas­sende Lösung

Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

  • Entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
  • Sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und vorhandenen Verträge.
  • Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
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