Rundum-Schutz
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) investieren Sie umfassend in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Davon profitieren Ihre Mitarbeiter und auch Sie als Unternehmer. Denn gesunde, zufriedene und motivierte Mitarbeiter sorgen für weniger Fehlzeiten, geringere Fluktuation und mehr Leistungsstärke.
Das 360°-Konzept der Generali ermöglicht Ihnen eine nachhaltige Mitarbeiterbindung. Es bietet eine hochwertige Gesundheitsversorgung, Prävention und Motivation zu gesundheitsbewusstem Verhalten. Denn neben Mein GesundheitsSchutz gibt es Mein GesundheitsServices und Meine GesundheitsVorteilswelt. Für Unternehmen ab 25 Mitarbeitern bieten wir als besonderes PLUS: Meine GesundheitsProgramme.
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in das Drittland USA) übermittelt werden.
Dies geschieht nicht nur zur Bereitstellung des Videos, sondern auch für Zwecke der Werbung, Marktforschung und
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Das betriebliche Gesundheitskonzept hat für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und potenzielle neue Mitarbeiter viele Vorteile:
Vorteile für Arbeitgeber
- Sinnvolle Alternative zu einer Gehaltserhöhung
- Sinkende Krankheitskosten und höhere Produktivität
- Attraktiv für neue Mitarbeiter
- Stärkt den Ruf als sozialkompetenten Arbeitgeber
- Steigende Mitarbeiteridentifikation
- Mitarbeiter langfristig binden
- Für alle Mitarbeiter von 16 – 67 Jahren der gleiche Beitrag
- Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
- Beitragsfreistellung für bis zu 36 Monate bei entgeltfreien Zeiten wegen Krankheit, Elternzeit und Pflegezeit
Vorteile für Arbeitnehmer
- Keine Gesundheitsprüfung – alle Vorerkrankungen, geplante und laufende Behandlungen* sind mitversichert
- Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz
- Beitragsfrei – Versicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber
- Verbesserte medizinische Versorgung – Versorgungslücken werden sinnvoll geschlossen
- Versicherungsschutz für Angehörige – ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
- Top-Services – z. B. GesundheitsApp und Gesundheitstelefon
* absehbare, geplante und laufende Behandlungen sind in
Mein ReiseSchutz nicht versichert
Stellen Sie Ihr Gesundheitskonzept zusammen, so wie es zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern passt: bKV 360° bietet den passgenauen Rundumschutz. Bringen Sie Ihre Mitarbeiter damit in den Status eines Privatversicherten.
Hier einige Beispiele für eine mögliche Versorgung Ihrer Mitarbeiter
Wählen Sie einzelne Bausteine aus oder kombinieren Sie diese für den passenden Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter.
Auch Angehörige von Beschäftigten können in den Genuss des hochwertigen Versicherungsschutzes kommen – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne Altersbeschränkung. Die Beschäftigten können für ihre Angehörigen die gleichen Bausteine wählen, die der Arbeitgeber auch für sie vereinbart hat. Den Beitrag zahlen die Beschäftigten selbst.
Innerhalb von sechs Monaten ab dem Beginn der Versicherung bei der Generali können Angehörige sich mitversichern. Ändert sich die Lebenssituation durch Heirat oder die Geburt eines Kindes, ist eine Versicherung ab diesem Zeitpunkt innerhalb von sechs Monaten möglich.
Das Arbeitsverhältnis oder der Vertrag des Arbeitgebers mit der Generali endet? Dann kann der Beschäftigte seinen bisherigen Versicherungsschutz nahtlos weiterführen. Beschäftigte als „Fortführer“ können aus dem Versicherungsumfang wählen, den der Arbeitgeber für den Beschäftigten mit der Generali vereinbart hatte. Ab diesem Zeitpunkt zahlt er den Beitrag selbst.
Beitragsfreistellung:
Alle Bausteine im Modul „Mein GesundheitsSchutz“ enthalten auch das Pausieren der Beitragszahlung. Sie zahlen in entgeltfreien Zeiten wegen Elternzeiten, Pflegezeiten oder langfristiger Arbeitsunfähigkeit keine Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer.
Ihr Unternehmen meldet den Mitarbeiter über das Arbeitgeberportal "beitragsfrei" und später wieder an. Der Arbeitnehmer hat während der beitragsfreien Zeit vollen Versicherungsschutz.
Steuerliche Information für Mein GesundheitsSchutz
- Die Beiträge für bKV 360° (PLUS) können Sie als Arbeitgeber zu 100 % absetzen (§ 4 Abs. 4 EStG).
- Beiträge zu „Mein Gesundheitsschutz“ gelten als Sachleistungen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG, die bis zu einer Freigrenze von 50 € im Monat je Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sind.
- Sachleistungen können Sie auch pauschal versteuern, wenn sie die Freigrenze von 50 € je Arbeitnehmer im Kalendermonat überschreiten (§ 37b Abs. 2 EStG oder nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).
Schnell und einfach verfügbare GesundheitsServices als Ergänzung für noch mehr Gesundheitsschutz.
Mit unserem Partner-Netzwerk fördern Sie Gesundheit in Ihrem Unternehmen und sparen gleichzeitig Geld.
Zusätzlich wählbare Bausteine für Firmen mit mindestens 25 Mitarbeitern
Wählen Sie einzelne Programme aus. Diese helfen nachweislich und nachhaltig bei den relevantesten Volkskrankheiten und Fehlzeitentreibern.
Steuerliche Information für Meine GesundheitsProgramme
- Die Beiträge für bKV 360° PLUS können Sie nach § 4 Abs. 4 EStG zu 100 % als Betriebsausgaben absetzen.
- Mein RückenCoach oder Mein MentalHealthCoach können als eigenbetriebliches Interesse gewertet werden. Dann sind sie lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
- Mein LifeBalance Coach und Mein SpezialistenFinder können als pauschal vergütete Beratung angesehen werden. Diese Unterscheidung kann für eine Steuerfreiheit sprechen.
- Beiträge zu Mein SchlafCoach und Mein Blutdruck-Coach sind als Sachleistung gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG zu bewerten und sind nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Summe aller Sachleistungen die Freigrenze von 50 € im Monat je Arbeitnehmer nicht übersteigt.
- Sachleistungen können Sie pauschal versteuern, wenn diese die Freigrenze von 50 € pro Arbeitnehmer im Kalendermonat überschreiten. Dies ist in § 37b Abs. 2 EStG oder in § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG geregelt.
- Welche Regel Sie anwenden können, hängt von der spezifischen Situation in Ihrem Unternehmen ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater unterstützen
Als Arbeitgeber können Sie ganz einfach eine betriebliche Krankenversicherung für Ihre Mitarbeiter abschließen.
Sie als Arbeitgeber erhalten Zugang zu unserem Arbeitgeberportal. Sie können dort selbstständig Mitarbeiter an- und abmelden – oder z. B. bei Elternzeit beitragsfrei stellen.
Das Arbeitgeberportal bietet Ihnen einen weitreichenden digitalen Service rund um die Uhr. Sie managen Ihre Vertragsvorgänge mit nur wenigen Klicks - einfach, effizient und nachhaltig. So sparen Sie eine Menge Arbeit und Zeit. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Nutzen Sie das Arbeitgeberportal und organisieren Sie Ihre betriebliche Versorgung. Gehen Sie auf www.generali-bvm.de.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
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