Rundum-Schutz
Zum 1. Januar 2027 tritt die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Kraft. Ziel ist es, die private Vorsorge attraktiv zu gestalten und die staatliche Förderung zeitgemäß weiterzuentwickeln.*
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann der Reform gelassen entgegensehen: Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert fortgeführt werden. Die aktuelle Förderung mit staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen bleibt erhalten. Gleichzeitig schaffen die neuen Förderregelungen zusätzliche Flexibilität. Je nach persönlicher Situation kann es künftig sinnvoll sein, den bestehenden Riester-Vertrag auf die neue Förderung umzustellen oder auf ein neues Altersvorsorgeprodukt umzusteigen.
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Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um Menschen beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge durch staatliche Förderung zu unterstützen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben dieses Angebot genutzt und privat für das Alter vorgesorgt.
Mit der Reform der staatlichen Förderung verfolgt die Politik das Ziel, mehr Menschen zu einer Alterssicherung durch eine geförderte private Altersversorgung zu motivieren. Denn die Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung bleiben bestehen: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die Renten einer wachsenden Zahl älterer Menschen. Umso wichtiger wird es, die eigene Altersvorsorge durch private Vorsorgelösungen zu ergänzen.
* Auszahlungen aus geförderten Altersvorsorgeprodukten müssen grundsätzlich voll versteuert werden.
Nein. Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Die bisher zugesagten Ansprüche und Förderungen bleiben erhalten.
Ihr Vertrag bleibt mit allen Bestandteilen und Vorteilen bestehen und Sie können ihn weiterhin besparen. Sie haben auch die Möglichkeit, ab 2027 die neue Förderung für Ihren bestehenden Vertrag in Anspruch zu nehmen.
Ja. Wer förderberechtigt ist und Zulagen oder Steuervorteile erhält, kann diese weiterhin nutzen. Ob eine spätere Umstellung auf ein neues Produkt sinnvoll ist, lässt sich erst anhand der konkreten Produktangebote und Ihrer persönlichen Ziele beurteilen. Ihr Vermögensberater berät Sie gerne dazu.
Ja. Die Reform sieht die Möglichkeit vor, in die neue geförderte Altersvorsorge zu wechseln. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Vertrag, Ihrem Alter, Ihrem Sparziel und Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Vermögensberater beraten.
Nein. Die neuen Altersvorsorgeprodukte stehen erst ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung. Sie können Ihren bestehenden Vertrag unverändert weiterführen.
Altersvorsorge-Reform: einfacher gefördert, flexibler und mit mehr Möglichkeiten für Ihre Zukunft. Frühzeitig beraten lassen lohnt sich.
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Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit einem Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Ihrer Nähe auf.