Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge

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Die Ände­run­gen im Über­blick

  • Die staatliche geförderte private Altersvorsorge soll einfacher und flexibler werden. 
  • Ab dem 1. Januar 2027 wird es eine breitere Auswahl an Produkten geben, so wie beispielsweise Altersvorsorgeprodukte ohne Garantien.
  • Aufgrund des Bestandsschutzes kann es sich lohnen jetzt noch einen Riester-Vertrag abzuschließen und im kommenden Jahr von den unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten zu profitieren.

Bisher galt: Anbieter mussten zu Rentenbeginn garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Hier setzt die Reform der Riester-Rente an.

Zur Aus­wahl ste­hen 3 Vari­an­ten. Diese las­sen sich nach dem Anla­ge­ri­siko ein­ord­nen

Unser Tipp

Welche Option bestmöglich zu einem passt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Das hängt von unterschiedlichen Aspekten ab, wie der persönlichen Risikobereitschaft. Deshalb ist eine Beratung bei einem Finanzcoach zu empfehlen.

Die staat­li­che För­de­rung in der Anspar­phase bei den neuen Pro­duk­ten

Auch bei den staatlichen Zuschüssen gibt es deutliche Veränderungen: weg von komplizierten Berechnungen des persönlichen Mindesteigenbetrags und hin zu einer vereinfachten Förderung. Voraussetzung ist ein Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat. Die Förderung beinhaltet zwei wesentliche Bausteine:

Grundzulage

Jeder eingezahlte Euro wird pauschal mit 50 Cent vom Staat bezuschusst. Das gilt für die ersten 360 Euro des jährlichen Sparbeitrags. Für jeden weiteren gesparten Euro bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro gibt es 25 Cent. So kann die Grundzulage auf 540 Euro steigen.*

Beitrag pro JahrZuschuss je gespartem EuroZuschuss insgesamt
bis 360 Euro50 Centbis 180 Euro
360,01 Euro bis 1.800 Euro25 Centab 180 Euro bis 360 Euro
Insgesamt möglich 540 Euro

* tagesschau.de, Wie man künftig fürs Alter vorsorgen kann, 27.03.2026

Rechenbeispiel 

Wer 400 Euro im Jahr spart, erhält einen Zuschuss von 50 Cent je gespartem Euro für die ersten 360 Euro (180 Euro) und 25 Cent für die weiteren 40 Euro (10 Euro).

Kinderzulage

Für jeden Euro, den Sie selbst einzahlen, erhalten Sie einen Euro Kinderzulage – bis zu einer Fördergrenze von 300 Euro pro Kind. Die bisherigen Unterschiede je nach Geburtsjahr des Kindes entfallen. Für jedes Kind gilt jetzt die gleiche maximale Kinderzulage von 300 Euro. Wenn Sie zum Beispiel drei Kinder haben und monatlich nur 25 Euro in Ihren Vertrag zahlen, können Sie für jedes Ihrer Kinder die maximale Kinderzulage von 300 Euro, also insgesamt 900 Euro Kinderzulage jährlich, bekommen.

Star­ten statt war­ten

Die neuen Produkte der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge werden erst zum 1. Januar 2027 verfügbar sein. Doch warum noch so lange warten? Noch bis Ende des Jahres ist der Einstieg in die Riester-Rente möglich und bei der privaten Altersvorsorge gilt: Jeder Monat lohnt sich und zahlt sich langfristig aus. Vier Gründe, warum sich der Abschluss einer Riester-Rente lohnt:

  • Zulagen und steuerliche Vorteile durch die staatliche Förderung.
  • Gesetzlich geregelte Sicherheit, denn bestehende Verträge haben Bestandsschutz und können von den heutigen Förderregeln auch ab 2027 profitieren.
  • Mehr Flexibilität, denn ab 2027 kann im bestehenden Vertrag auch die neue Förderung genutzt werden.
  • Besonders Familien mit Kindern sowie Geringverdiener können in vielen Fällen von der aktuellen Riester-Fördersystematik profitieren.

Wich­tige Infor­ma­tion

Auszahlungen aus geförderten Altersvorsorgeprodukten müssen grundsätzlich voll versteuert werden.

Per­sön­li­che Bera­tung

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit einem Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Ihrer Nähe auf.