Ab dem Jahr 2023 verpflichtet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch Versicherungen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen bzw. sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Das LkSG verpflichtet Unternehmen zudem zur Abgabe einer Grundsatzerklärung.
Generali-Grundsatzerklärung
ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Die Generali in Deutschland ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte bewusst. Wir verpflichten uns, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in unseren Lieferketten in angemessener Weise zu berücksichtigen und Betroffenen von entsprechenden Verstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus und setzen somit die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte und des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes um.
Unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Standards beruhen auf folgenden international anerkannten Grundsätzen:
- Die Internationale Menschenrechtscharta, d.h. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Zivilpakt und der Sozialpakt, in denen bürgerliche, politische und soziale Rechte definiert sind, die allen Menschen um ihrer Würde willen zustehen.
- Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipien zu Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Darüber hinaus unterstützen wir die in der Initiative UN Global Compact festgelegten Prinzipien zu Menschen- und Arbeitsrechten; in Bezug auf spezifische internationale Standards im Versicherungssektor hat die internationale Generali Group die Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI) unterzeichnet und die Prinzipien für nachhaltige Versicherungen (PSI) unterzeichnet. Beide Initiativen wurden von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und unterstützt.
UNSER VORGEHEN
Das Bekenntnis zu den benannten internationalen Abkommen und Grundsätzen sowie die vorhandenen und noch zu erweiternden internen Richtlinien der internationalen Generali Group tragen dazu bei, die Achtung der Menschen- und Umweltrechte angemessen in unseren Lieferketten zu gewährleisten. Gleichzeitig stellen sie unsere umwelt- und menschenrechtsbezogenen Erwartungen an uns, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere „Lieferanten und Vertragspartner im Sinne des LkSG – im Folgenden: „Lieferanten/Vertragspartner“ dar. Die Verpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung entsprechender Rechte ergibt sich insbesondere auch aus den nachfolgend aufgelisteten internen Richtlinien:
- Code of Conduct (Verhaltenskodex),
- Responsible Investment Guideline,
- Responsible Underwriting Group Guideline,
- Ethical Code for Suppliers.
UNSERE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
Wir bieten ein Arbeitsumfeld, das frei von jeglicher Form von Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing ist, und wir fördern Vielfalt und Inklusion, weil wir glauben, dass die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Perspektiven, Hintergründen und Kulturen ein Schlüsselelement für die Geschäftstätigkeit ist.
Wir erkennen auch das Recht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen an und dulden keine Form von illegaler Arbeit oder Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit.
Die Grundrechte der Arbeitnehmer werden auch in der Europäischen Sozialcharta, die in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Betriebsrat des Konzerns ausgearbeitet wurde, im Verhaltenskodex und in der Charta der Nachhaltigkeitsverpflichtungen der internationalen Generali Group bekräftigt.
UNSERE LIEFERANTEN/VERTRAGSPARTNER
Um ein verantwortungsbewusstes Handeln entlang unserer Lieferkette unter angemessener Einhaltung der Grundsätze der Menschen- und Umweltrechte zu gewährleisten, verlangt die Generali in Deutschland von ihren Vertragspartnern (Lieferanten, Dienstleister und Kooperationspartner), dass sie auf allen Ebenen ihrer Lieferkette die in den Konzernrichtlinien festgelegten Grundsätze respektieren, wie zum Beispiel den Ethikkodex für Lieferanten der internationalen Generali Group, den Verhaltenskodex für den Einkauf und die konzerninterne Richtlinie für Outsourcing-Aktivitäten sowie die wichtigsten nationalen und internationalen Standards, beispielsweise die Grundkonvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Wir gestalten die Beziehungen zu unseren Vertragspartnern verantwortungsbewusst – wir lehnen moderne Sklaverei und Menschenhandel in all ihren Formen ab und tolerieren sie nicht in unserer Lieferkette.
Die Generali in Deutschland gewährleistet ein effektives und effizientes Beschaffungsmanagement, indem die Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern klar im Rahmen einer Einkaufsrichtlinie strukturiert wird. Demnach sind alle Beschaffungsvorgänge bis auf konkrete Ausnahmen, über den international sowie national aufgestellten Einkauf abzubilden.
Durch die Integration externer Kooperationspartner wird im Unternehmensbereich Schaden der Generali in Deutschland ein effektives und effizientes sowie kundenorientiertes Schadenmanagement sichergestellt. Der Anbindungsprozess von externen Kooperationspartnern und die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten sind in einer entsprechenden Richtlinie geregelt.
Kooperationspartner im Kontext des Schadenmanagements der Generali in Deutschland sind Lieferanten/Vertragspartner im Sinne des LkSG und fallen in dessen Anwendungsbereich.
Die zur Wahrung von Menschenrechten und Minimierung von Umweltrisiken notwendigen Sorgfaltsprozesse im Kontext von Beschaffungsvorgängen und Kooperationspartnern des Unternehmensbereichs Schaden werden kontinuierlich weiterentwickelt und an veränderte Bedingungen angepasst.
Die internationale Generali Group hat in ihrer „Human Rights Strategy“ detailliert ihre Haltung zu Menschenrechten dargelegt.
Unter Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeit & Verantwortung finden Sie umfangreiche Informationen über Ambitionen, Haltung und Maßnahmen der Generali in Deutschland.
1. ANGEMESSENES UND WIRKSAMES RISIKOMANAGEMENT
Die Generali in Deutschland hat ein etabliertes Governance-System (Geschäftsorganisation) zum Management aller relevanten Risiken (unter anderem Umwelt- und Menschenrechtsrisiken) eingerichtet, in dem eine solide und umsichtige Leitung jedes Konzernunternehmens gewährleistet ist. Kernbestandteile der Geschäftsorganisation sind das Risikomanagementsystem (RMS), das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie die vier unabhängigen Kontrollfunktionen – Risikomanagement-Funktion (RMF), Compliance-Funktion (CF), Funktion der Internen Revision (IRF) und Versicherungsmathematische Funktion (VMF). Das RMS ist so gestaltet, dass die Identifikation, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der eingegangenen und potenziellen Risiken sowie deren Aggregation unter Berücksichtigung der Abhängigkeiten jederzeit möglich ist. Das IKS ist der zweite Kernbestandteil des Governance-Systems und umfasst Aspekte, wie zum Beispiel Internes Kontrollumfeld, Interne Kontrollmaßnahmen, Kontrollbewusstsein sowie Überwachung und Berichterstattung. Das IKS folgt der Systematik der „Three Lines of Defense”. Hier bilden die klassischen Managementkontrollen die erste Verteidigungslinie; die RMF, die CF und die VMF befinden sich auf der zweiten Ebene, und die unabhängige Überwachung durch die Konzernrevision stellt die dritte Verteidigungslinie dar.
2. RELEVANTE MENSCHENRECHTSTHEMEN UND POTENZIELL BETROFFENE PERSONENGRUPPEN
Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte. Im Rahmen einer Risikoanalyse werden wir in 2023 konkret die für die Generali in Deutschland relevanten Menschenrechtsthemen und potenziell betroffene Personengruppen definieren und in dieser Erklärung abbilden. Der Fokus unserer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltsprozesse wird dann insbesondere auf diesen Themen, die wir als wesentlich für unser Unternehmen identifiziert haben, liegen.
Die unmittelbaren Lieferanten/Vertragspartner der Generali in Deutschland erbringen ihre Dienstleistung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland, zumindest jedoch im Europäischen Wirtschaftsraum. Dies gilt sowohl für die Erbringung der Dienstleistung als solche, als auch für die Datenverarbeitung sowie alle weiteren Schritte, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind. Die EU und der EWR sind durch eine hohe Rechtsstaatlichkeit geprägt. Zudem agieren dort starke Institutionen, die sich insbesondere für die Wahrung von Menschenrechten einsetzen. Dies trägt in erheblichem Maße zur Minimierung etwaiger Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken bei.
Im Falle einer wesentlich veränderten oder erweiterten Risikolage soll entsprechend reagiert werden.
3. RISIKOMINIMIERUNG DURCH PRÄVENTIONSMASSNAHMEN IM EIGENEN GESCHÄFTSBEREICH
Wir überprüfen mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen, wie wirkungsvoll unsere bereits in der Präambel und nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sind, um nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten und abzumildern. Zudem prüfen wir, ob unsere Vorgaben eingehalten werden. Innerhalb unseres Unternehmens schulen wir gezielt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig mit Lieferanten/Vertragspartnern im Kontakt sind. Information und Sensibilisierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt 2023. Im Rahmen unserer Lieferketten prüfen wir die Effektivität von Maßnahmen, indem wir die Ergebnisse unserer kontinuierlichen Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Auswirkungen beobachten, analysieren und Missstände beheben. Zudem behalten wir es uns vor bei unseren direkten Lieferanten risikobasiert und anlassbezogen Audits durchzuführen.
4. PRÄVENTIONSMASSNAHMEN GEGENÜBER EINEM UNMITTELBAREN LIEFERANTEN/VERTRAGSPARTNER
Im Vorfeld einer neuen Vertragsbeziehung werden potenzielle Vertragspartner im Rahmen eines geordneten Auswahlprozesses, welcher in der Einkaufsrichtlinie strukturiert dokumentiert ist, ganzheitlich betrachtet und hinsichtlich der Erfüllung fachlicher und technischer Anforderungen, der Wirtschaftlichkeit sowie der Nachhaltigkeit bewertet. Bei der Auswahl der Vertragspartner sind ESG-Kriterien (ESG bedeutet Environment, Social, Governance) hinterlegt, die sukzessive weiter ausgebaut und systematisiert werden.
Im Falle einer regelmäßigen Zusammenarbeit verpflichtet die Generali in Deutschland ihre unmittelbaren Lieferanten/Vertragspartner vertraglich wie folgt:
- Einhaltung der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz formulierten menschenrechts- und umweltbezogenen Anforderungen, auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Zulieferer des unmittelbaren Lieferanten/Vertragspartners
- Einhaltung des Code of Conduct und des Ethical Code for Suppliers sowie der in den Group Rules der internationalen Generali Group niedergelegten Prinzipien
- Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen zur Einhaltung der Anforderungen.
5. JÄHRLICHE ÜBERPRÜFUNG DER RISIKOLAGE
Wir erachten es als Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht, potenziell und tatsächlich nachteilige menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt zu kennen. Daher ermitteln und bewerten wir mithilfe einer jährlichen Risikobewertung (bzw. anlassbezogen) die relevanten Menschenrechts- und Umweltthemen unserer relevanten Geschäftstätigkeit sowie unsere direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen. In diesem Prozess berücksichtigen wir auch menschenrechtliche und umweltbezogene Kritik von Dritten und gemeldete Vorfälle. Dazu beziehen wir in- und externes menschenrechtliches und umweltbezogenes Expertenwissen, Geschäftspartner sowie ausgewählte Stakeholder ein.
Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte sowie internationalen Umweltkonventionen und legen den Fokus unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf folgende Menschenrechts- und umweltbezogene Themen.
Menschenrechtsrisiken
- Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit
- Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei
- Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
- Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen
- Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
- Verstoß gegen das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können
- Verstoß gegen das Verbot eines Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition (das heißt weitere Menschenrechte) zu beeinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist
Umweltbezogene Risiken
- Verstoß gegen ein aus dem Minamata-Übereinkommen resultierendes Verbot (Das Minamata-Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 2013, mit dem die Emissionen und Freisetzungen des Schwermetalls Quecksilber eingedämmt werden sollen)
- Verstoß gegen das Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholm-Konvention (POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
- Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens
Die Ergebnisse der Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Auswirkungen fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Lieferantenauswahl, das Geschäftspartnermanagement, die Produktverantwortung und -entwicklung ein. Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Maßnahmen. Darüber hinaus nutzen wir die Ergebnisse als Grundlage zur Erstellung und, wo nötig, Anpassung interner Vorschriften, Prozesse und Schulungen, um den sich verändernden Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse Rechnung zu tragen.
6. ABHILFEMASSNAHMEN BEI VERSTÖSSEN UND ANGEMESSENEN BESEITIGUNG SOWIE ZEITNAHEN WIEDERGUTMACHUNG
Für den Fall, dass wir als Unternehmen direkt die Verletzung von Menschen- oder Umweltrechten verursacht haben, wirken wir schnell darauf hin, die verursachenden Geschäftsaktivitäten zu unterbinden oder gesetzeskonform zu gestalten und wirken auf die Wiedergutmachung hin. Bei Verhalten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist, werden entsprechende Konsequenzen eingeleitet.
Für den Fall, dass wir durch unsere Geschäftsaktivitäten zu potenziellen oder tatsächlichen Menschen- und/oder Umweltrechtsverletzungen beitragen oder mit diesen indirekt in Verbindung stehen, bemühen wir uns, zu einer angemessenen Beseitigung und zeitnahen Wiedergutmachung durch die verantwortlichen Stellen beizutragen. Liegt uns ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über mögliche Menschenrechtsverletzungen in unserem Unternehmen oder entlang unserer Lieferkette vor, gehen wir diesem sorgfältig und konsequent nach. In Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung behalten wir uns im Zusammenhang mit unseren Geschäftspartnern angemessene Reaktionsmöglichkeiten von der Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung über rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung vor. Unabhängig davon wirken wir auf die Wiedergutmachung der Verletzung hin.
Lieferanten/Vertragspartner betreffende Verdachtsmeldungen und Auffälligkeiten können sowohl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von Dritten direkt beim Menschenrechtsbeauftragten der Generali in Deutschland adressiert werden. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten sind klar geregelt.
Liegt ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über mögliche Menschenrechtsverletzungen durch einen Lieferanten oder dessen Subdienstleister vor, sind der Menschenrechtsbeauftragte in Kooperation mit dem entsprechenden Fachbereich verpflichtet, diesem sorgfältig und konsequent nachzugehen. Die unmittelbaren Lieferanten/Vertragspartner werden aufgefordert, bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren. In Abhängigkeit von der Schwere der Verletzung wird die Generali in Deutschland anlassbezogen aktiv.
Jeder Vertrag enthält Regelungen zur außerordentlichen Kündigung, sofern der Vertragspartner gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, aufsichtsrechtlichen Anforderungen, oder die Prinzipien des Code of Conduct verstößt.
7. BESCHWERDEMECHANISMUS
Wir lehnen jede Form von Menschenrechtsverletzungen ab. Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist daher ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen durch unser Unternehmen und unsere Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen. Wir haben ein Beschwerdemanagementverfahren eingerichtet, das innerhalb und außerhalb des Unternehmens zugänglich ist.
Wir betreiben ein Hinweisgebersystem, das internen und externen Interessengruppen sowie allen potenziell Betroffenen weltweit einen vertraulichen Kommunikationskanal bietet, um mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und internationale Abkommen zu melden. Zugangsmöglichkeiten zum Hinweisgebersystem werden proaktiv und in angemessener Sprache an diese Gruppen kommuniziert. Meldungen können auch anonym erfolgen.
Alle gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche Menschenrechtsverletzungen werden im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und berechenbaren Prozesses bearbeitet (siehe Verfahrensordnung ). Die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern wird eingehalten. Die Generali in Deutschland hat sich zum Schutz von Hinweisgebern dazu verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, welches frei von Vergeltungsmaßnahmen bzw. Repressalien ist. Dazu gehört auch die Meldung eines Missstandes. Vergeltungsmaßnahmen stellen ein Fehlverhalten dar und werden durch die Generali Group nicht toleriert. Unser systematischer Umgang mit Beschwerden und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermöglicht es uns dabei, unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu verbessern.
8. JÄHRLICHER MENSCHENRECHTS-REPORT ERFÜLLT DOKUMENTATIONS- UND BERICHTSPFLICHT
In unserem ab 2024 jährlich erscheinenden Menschenrechts-Report informieren wir die Öffentlichkeit über unsere menschenrechtlichen Selbstverpflichtungen sowie Sorgfaltsprozesse und deren Wirksamkeit. Dazu berichten wir über wesentliche von uns identifizierte menschen- und umweltrechtliche Risiken und Auswirkungen durch Geschäftsaktivitäten entlang unserer globalen Lieferketten und beschreiben unsere umgesetzten Initiativen zur Prävention und Abhilfe.
WESENTLICHKEITSANALYSE DIENT AUCH ZUR FESTSTELLUNG PRIORITÄRER MENSCHENRECHTLICHER UND UMWELTBEZOGENER RISIKEN
Die internationale Generali Group führt regelmäßig mit wesentlichen Stakeholdern eine Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation von Risiken durch. Die Wesentlichkeitsanalyse ist der Kompass auf unserem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmenstransformation. Sie trägt dazu bei, die Prioritäten in Bezug auf ESG-Faktoren zu schärfen, das heißt ökologische, soziale und verantwortungsvolle Unternehmensführung, auf die wir unsere Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Fähigkeit der Gruppe, dauerhaften Wert zu schaffen, konzentrieren können.
Seit 2014 führen wir mindestens alle drei Jahre eine Wesentlichkeitsbewertung durch. Im Jahr 2019 haben wir die Methodik des Wesentlichkeitsanalyseprozesses entwickelt, indem wir unsere Bemühungen auf die Identifizierung der Megatrends konzentrierten. Wir verstehen darunter die Auswirkungen der großen sozialen, ökologischen und Governance-Transformationen, von denen erwartet wird, dass sie in einem Zeitraum von deutlich über zehn Jahren die Welt der Unternehmen, der Gesellschaft und der Natur verändern können und damit Risiken und Chancen für die Generali, ihre Wertschöpfungskette und ihre Stakeholder mit sich bringen.
Im Jahr 2020 haben wir nach der COVID-19-Pandemie die Relevanz der im Vorjahr durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse überprüft und ihre Gültigkeit bestätigt. Dabei haben wir begrenzte Änderungen vorgenommen haben, da wir der Ansicht sind, dass die zuvor ermittelten Prioritäten immer noch eine effektive Zusammenfassung der wichtigsten geschäftlichen und sozialen Aspekte und Herausforderungen für die kommenden Jahre darstellen. Der Verwaltungsrat der internationalen Generali Group genehmigte diese Aktualisierungen im November 2020 und die Verteilung der Prioritäten unserer nachhaltigen Transformation auf drei Prioritätscluster, die den Ansatz der Gruppe für ihr Management bestimmen.
Wir haben die Megatrends auch für 2021 bestätigt, in dem wir die potenziellen Auswirkungen jedes Megatrends auf den Konzern bewertet haben und gleichzeitig, wie Megatrends durch das Handeln der Generali beeinflusst werden können. Die Zugehörigkeit zu einem der drei Prioritätscluster bestimmt den Ansatz des Konzerns für seine Steuerung und Berichterstattung.
Die in der Analyse umrissenen Prioritäten, die wir in den Mittelpunkt unserer Strategien stellen, um dauerhaften Wert für alle Stakeholder zu schaffen, sind klar in der UN-Agenda 2030 und den damit verbundenen Zielen für nachhaltige Entwicklung verankert.
Folgende Megatrends hat die Generali in 3 Clustern definiert:
Megatrends-Cluster 1
- Klimawandel
- Altern und neues Wohlergehen
- Pandemien und Extremereignisse
Megatrends-Cluster 2
- Geopolitische und finanzielle Instabilität
- Zunehmende Ungleichheiten
- Inklusion von Frauen und Minderheiten
- Wandel im Gesundheitswesen
- Polarisierung der Lebensstile
- Transparenz und zweckorientierte Unternehmen
- Regulatorische Komplexität
- Veränderte Natur der Arbeit
- Digitale Revolution und Cybersicherheit
- Abbau der Biodiversität
- Ressourcenknappheit und Sharing Economy
Megatrends-Cluster 3
- Migrationen und neue Haushalte
- Unmittelbarer Zugriff auf Informationen
- Urbanisierung
Ausführliche Beschreibung der Megatrends, ihrer Klassifizierung aus Sicht der Generali und sowie zur Berichterstattung finden Sie in englischer Sprache auf www.generali.com.
Im Rahmen der in 2023 durchzuführenden Risikoanalyse wird die Generali in Deutschland die aus ihrer Sicht prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogene Risiken erheben und in der Grundsatzerklärung darstellen.
UNSER ANSATZ ZUR UMSETZUNG MENSCHENRECHTLICHER UND UMWELTBEZOGENER SORGFALTSPFLICHTEN
Die Achtung der Menschen- und Umweltrechte gehört seit jeher zu den Grundpfeilern unserer Geschäftsprinzipien und unserer Unternehmenskultur. Die Einhaltung geltender Gesetze, internationaler Standards, ethischer Grundprinzipien wie auch von Selbstverpflichtungen genießt bei uns absolute Priorität. Die Umsetzung menschen- und umweltrechtlicher Sorgfaltspflichten ist für uns ein kontinuierlicher Prozess, der stetig überprüft und fortwährend weiterentwickelt wird. Wir haben daher menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltsprozesse als integrale Bestandteile in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern verankert.
Eine Vielzahl interner Regelwerke unterstützt uns dabei, diesem hohen Anspruch und Selbstverständnis tagtäglich gerecht zu werden. Allem voran ist der Code of Conduct zu nennen. Als Manifest unserer Identität und unserer Werte definiert er die Grundregeln für ein integres Verhalten all unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Achtung der Menschen- und Umweltrechte geht für uns Hand in Hand mit einer offenen Kommunikationskultur. Daher verfügen wir über verschiedenste Meldewege, die es ermöglichen, Praktiken und Handlungen, die möglicherweise gegen interne oder externe Regelungen verstoßen, vertraulich zu melden. Dies gilt ganz besonders auch für Diskriminierungen und Belästigungen im Arbeitsumfeld. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und setzen uns dafür ein, Diversität und Inklusion als integralen Bestandteil der Unternehmenskultur zu verankern. Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jegliches Verhalten, das dagegen verstößt, zu melden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Achtung der Menschen- und Umweltrechte eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf. Daher legen wir diese hohen Maßstäbe nicht nur bei uns selbst an, sondern erwarten dies gleichermaßen auch von unseren Partnern. Insbesondere im Rahmen des Einkaufs achten wir strikt darauf, dass unsere Partner unsere Werte teilen und ebenfalls entsprechende Schutzmechanismen eingerichtet haben. Unseren Ethical Code for Suppliers finden Sie hier.
VERANTWORTLICHKEITEN FÜR DIE MENSCHEN- UND UMWELTRECHTLICHEN SORGFALTSPFLICHTEN BEI GENERALI
Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten haben wir klare Verantwortlichkeiten definiert. In der Generali in Deutschland nimmt der Head of Sustainability die Position des Menschenrechtsbeauftragten ein und ist für die Achtung der Menschen- und Umweltrechte im Rahmen aller relevanten Geschäftsaktivitäten sowie in unserer Lieferkette verantwortlich. In dieser Funktion berichtet der Menschenrechtsbeauftragte direkt an den Vorstand und stellt insbesondere die Überwachung des Risikomanagements sicher.
BEKENNTNIS ZUR KONTINUIERLICHEN WEITERENTWICKLUNG UNSERER MENSCHENRECHTLICHEN SORGFALTSPROZESSE
Die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in unseren betrieblichen Prozessen ist für uns ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der globalen Lieferketten. Wir nehmen diese Herausforderung an und treten dafür ein, unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln.
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Beschwerdemöglichkeit
Die Generali hat mit großer Sorgfalt ihre Prozesse so organisiert, dass das Risiko von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören auch die umfangreiche Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie klare Vereinbarungen mit unseren Zulieferern.
Für den Fall eines dennoch aufgetreten Verstoßes bitten wir Sie, sich über folgende E-Mail-Adresse an unseren Menschenrechtsbeauftragten zu wenden.
Natürlich wird Ihre Beschwerde streng vertraulich behandelt.
menschenrechte.de@generali.com
Wir werden Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine erste Rückmeldung geben, dass Ihre Beschwerde eingegangen ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der nachfolgenden Verfahrensordnung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unter der E-Mail-Adresse menschenrechte.de@generali.com ausschließlich Hinweise auf menschrechtliche oder umweltbezogene Risiken behandelt werden können.
Um uns Handlungen oder Verhaltensweisen mitzuteilen, die für unangemessen oder unvereinbar mit dem Gesetz oder unserem Code of Conduct (Verhaltenskodex) angesehen werden, nutzen Sie bitte den vertraulichen Meldekanal auf unserer Compliance-Seite.
Verfahrensordnung
Das nachfolgend beschriebene Beschwerdeverfahren ist darauf ausgelegt, dass Missstände zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Pflichtverletzungen in einem unserer Unternehmen oder entlang unserer Lieferkette gemeldet werden können.
Ein Hinweis bzw. eine Beschwerde kann über die genannte E-Mail-Adresse selbstverständlich auch anonym abgegeben werden. Auch wenn anonyme Meldungen möglich sind, sind wir der Ansicht, dass Meldungen, bei denen die Identität der hinweisgebenden Person offengelegt wird, am effektivsten behandelt werden können. Wir haben somit die Möglichkeit, mit der hinweisgebenden Person in den Austausch zu treten, Rückfragen zu stellen und auch über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.
Nutzen Sie die E-Mail-Adresse bitte nicht, um Ereignisse zu melden, die eine unmittelbare Bedrohung für Leben oder Eigentum darstellen. Meldung, die über diesen Kanal eingehen, werden eventuell nicht umgehend bearbeitet. Falls Sie Hilfe in einem Notfall benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden.
Ebenfalls sollten keine Meldungen abgegeben werden, die sich auf zur Verfügung gestellte Produkte oder Dienstleistungen beziehen, da solche nach besonderen Verfahren behandelt werden müssen (bitte prüfen Sie die Website des Unternehmens oder die Ihrem Vertrag beiliegende Informationen).
Verfahrensordnung
- Hinweise oder Beschwerden zu etwaigen Missständen, die den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betreffen, können Sie uns unter der E-Mail-Adresse menschenrechte.de@generali.com mitteilen.
- In unserem Beschwerdeverfahren haben wir Vorkehrungen getroffen, die die Vertraulichkeit der Identität von hinweisgebenden Personen sowie den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten.
- Zum Schutz von Hinweisgebern hat sich die Generali Gruppe dazu verpflichtet, ein Umfeld zu schaffen, welches frei von Vergeltungsmaßnahmen bzw. Repressalien ist. Dazu gehört auch das Melden eines eventuellen Missstandes in gutem Glauben.
- Vergeltungsmaßnahmen werden durch die Generali Gruppe nicht toleriert. Jede Form von Vergeltungsmaßnahmen wird sanktioniert.
- Nachdem uns ein Hinweis oder eine Beschwerde gemeldet wurde, werden wir den Eingang der Mitteilung der hinweisgebenden Person innerhalb der nächsten 7 Tage bestätigen.
- Wir werden den Hinweis bzw. die Beschwerde prüfen, ob dieser unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt und sodann das weitere Verfahren sowie die Zuständigkeiten festlegen. Sollte der Hinweis bzw. die Beschwerde nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen, informieren wir die hinweisgebende Person entsprechend.
- Sollte die Identität des Hinweisgebers offengelegt worden sein, werden wir bei Bedarf mit der hinweisgebenden Person in Kontakt treten, um den Sachverhalt zu erörtern und zu prüfen. Zudem ist durch unsere internen Prozesse sichergestellt, dass auch anonyme Hinweise weiterverfolgt und entsprechend der Verfahrensordnung behandelt werden.
- Gegebenenfalls wird im Austausch mit der hinweisgebenden Person ein Vorschlag zur Abhilfe erarbeitet.
- Nach Abschluss des Verfahrens werden wir mit der hinweisgebenden Person weiter in Kontakt bleiben, um die Effektivität von etwaigen Präventions- und Abhilfemaßnahmen beurteilen zu können.
- Im Rahmen der unternehmensinternen Dokumentationspflichten werden eingegangene Beschwerden fortlaufend dokumentiert. Die Umsetzung sowie die Wirksamkeit von Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen werden ebenfalls dokumentiert.
Menschenrechts-Report
Das LkSG sieht vor, dass jährlich ein Report über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr veröffentlicht wird. Wir werden diesen Report ab 2024 jeweils an dieser Stelle veröffentlichen.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden an die E-Mail-Adresse menschenrechte.de@generali.com.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vom Nachhaltigkeitsteam gerne zur Verfügung.