- GESUNDHEIT & FREIZEIT
- PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG
Mit der Kombination der Tarife PflegeBahr und PflegePlus für Ihre private Pflegezusatzversicherung sind Sie im Pflegefall bestens abgesichert und profitieren gleichzeitig von der staatlichen Förderung.
Ihre Vorteile im Tarif PflegeBahr
- Sie sichern sich für alle Pflegegrade ab, insbesondere für Pflegegrad 5.
- Sie kommen in den Genuss des staatlichen Beitragszuschusses von 60 EUR jährlich.
- Und das alles ohne Gesundheitsprüfung.
Die Vorteile im Tarif PflegePlus
- Sie erweitern Ihre Versicherungsleistung nach Bedarf.
- Sie profitieren von umfassenden Leistungen bereits in den niedrigen Pflegegraden.
- Sie nutzen weitere Vorteile wie Optionsrecht, Beitragsfreistellung oder eine zusätzliche Einmalzahlung.
Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie je nach festgestelltem Pflegegrad ein Pflegegeld. Das Pflegegeld wird für jeden Monat, in dem Pflegebedürftigkeit besteht, gezahlt.
Für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege erhalten Sie im Pflegefall die in der folgenden Tabelle aufgeführten Prozentsätze des vereinbarten Pflegegeldes:
Pflegegrad | Versicherungsleistung |
Pflegegrad 1 | 10 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 2 | 20 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 3 | 30 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 4 | 40 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 5 | 100 % des vereinbarten Pflegegeldes |
Das versicherbare Pflegegeld pro Monat beträgt mindestens 600 und höchstens 1.980 EUR. Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, sie entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
Sichern Sie sich für den Pflegefall ab, der Staat unterstützt Sie dabei!
Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der Höhe des versicherten Pflegegeldes und dem festgestellten Pflegegrad sowie der Art der Pflege (häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege). Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegegeld für jeden Monat gezahlt.
Pflegegrad | Bei häuslicher oder teilstationärer Pflege erhalten Sie | Bei vollstationärer Pflege erhalten Sie |
1 | 10% | 10% |
2 | 30% | 100% |
3 | 60% | 100% |
4 | 100% | 100% |
5 | 100% | 100% |
des vereinbarten Pflegegeldes.
Das garantieren wir Ihnen zusätzlich im Tarif PflegePlus
Optionsrecht
Zwischen Alter 30 und 55 haben Sie die Möglichkeit, alle fünf Jahre Ihren Versicherungsschutz aufzustocken. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Zusätzliche Einmalzahlung
Mit der erstmaligen Einstufung in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe des zweifachen, für Pflegegrad 5 versicherten monatlichen Pflegegeldes. Das Geld können Sie beispielsweise für den behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung verwenden.
Beitragsfreistellung
Bei Einstufung in die Pflegegrade 4 oder 5 müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen.
Leistungsdynamik
Alle drei Jahre können Sie Ihr versichertes Pflegegeld um 10 % erhöhen. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt oft nur einen Teil der Pflegekosten ab. Entscheiden Sie sich daher für eine Pflegezusatzversicherung im Tarif PflegeBahr und erhalten Sie einen Beitragszuschuss vom Staat von 60 EUR pro Jahr.
Damit sind Sie im Pflegefall bestens abgesichert und bekommen dazu noch Geld vom Staat geschenkt.
Schließen Sie Ihre Lücke – der Staat hilft Ihnen dabei!
Sie erhalten einen staatlichen Zuschuss zur Pflegeversicherung von 60 EUR im Jahr bzw. 5 EUR im Monat. Um diese Förderung zu erhalten, muss Ihr Eigenbeitrag mindestens 10 EUR pro Monat betragen.
Förderberechtigt sind Sie, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie sind versichert in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung.
- Sie haben bisher keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund von Pflegebedürftigkeit bezogen.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Was müssen Sie tun, um die Förderung zu erhalten?
Als Kunde brauchen Sie die Förderung nicht selbst zu beantragen, das erledigen wir für Sie. Der Zuschuss von 5 EUR pro Monat wird einmal im Jahr durch die Zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund direkt an die Generali gezahlt.
Persönliche Beratung für Ihre passende Lösung
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
- Entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
- Sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und vorhandenen Verträge.
- Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
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