Sach-Inhaltsversicherung: Schutz für Ihre Geschäftsausstattung
Sach-Inhaltsversicherung

Schutz für Ihre Geschäftsausstattung

Das Wichtigste in Kürze

Versicherungsschutz für Ihre kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte:

  • Gegen viele Gefahren
  • Kann mit Ertragsausfall ergänzt werden
  • Inklusive vieler Top-Leistungen
  1. GESCHÄFT & GEBÄUDE
  2. SACH-INHALTSVERSICHERUNG

Gewerb­li­che Risi­ken absi­chern

Die Betriebsinhaltsversicherung für Ihr Gewerbe greift bei vielen Gefahren – zum Beispiel Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weiteren Elementargefahren (sofern vereinbart).

Sinnvolle Ergänzungen zur Sach-Inhaltsversicherung sind beispielsweise eine Ertragsausfallversicherung – falls Ihr Betrieb nach einem Schaden einmal stillsteht – oder die Absicherung Ihrer technischen Einrichtung durch die Gefahren der Technischen Versicherung.

Schutz für Ihre Geschäfts­aus­stat­tung

Ganz gleich in welcher Branche Sie tätig sind - wird Ihre Geschäftsausstattung beschädigt, zerstört oder gestohlen, kommen teure Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten auf Sie zu. Schäden an kaufmännischen und technischen Einrichtungen, Waren und Vorräten bedrohen jedes Unternehmen. Die Dynamische Sach-Inhaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Schäden können beispielsweise verursacht werden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Überschwemmung oder Erdbeben. Auch Einbruchdiebstahl und Vandalismus gehören unter anderem zu den potenziellen Gefahrenquellen.

Highlights

Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Schäden

  • Verzicht auf Kürzung der Entschädigung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden bis 100 % der Versicherungssumme, maximal 2,5 Mio. €.*

Unterversicherungsverzicht

  • Unterversicherungsverzicht bei Schäden bis 20 % der Versicherungssumme, maximal 1 Mio. €.**

Neuwertentschädigung

  • Neuwertentschädigung bei in Gebrauch befindlicher und ordnungsgemäß gewarteter Betriebseinrichtung in gepflegtem und einwandfreiem Zustand.***

Leistungs-Update

  • Verbessern wir den Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag bei neu abzuschließenden Verträgen in Umfang und/oder Höhe, gelten diese Vorteile automatisch auch für Ihren Vertrag.****

Übernahme von Vorversichererleistungen

  • In den ersten fünf Jahren nach Vertragsbeginn übernehmen wir Leistungen des Vorversicherers, sofern diese in unserem Vertrag nicht enthalten sind.*****

* Bei Schäden bis zur jeweiligen Versicherungssumme, maximal 2,5 Mio. €.
** Bei Schäden bis 20 % der Versicherungssumme, maximal 1 Mio. €. Bei Werkverkehr Sonderregelung für Unterversicherungsverzicht: Erweitert für Schäden bis 7.500 €.
*** Gilt nicht für die Gefahren der Technischen Versicherung sowie bei Werkverkehr.
**** Gilt, wenn sich der beschriebene Versicherungsschutz künftig in Umfang und/oder Höhe bei neu abzuschließenden Verträgen ohne Mehrbeitrag verbessert.
***** Gilt nicht für die Gefahren der Technischen Versicherung, Werkverkehr, Kühlgut, Tiefkühlgut und Medikamentenverderb, sowie Unbenannte Gefahren.

Unsere Sach-Inhalts­ver­si­che­rung im Detail 

Gegen diese Gefahren können Sie sich mit dem Baustein Sach-Inhalt unter anderem absichern:

Gefahrenpotentiale

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm/Hagel
  • Weitere Elementargefahren
  • Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Infektionsschutz
  • Unbenannte Gefahren

Hinzuwählbare Bausteine:

Ertragsausfall

Was, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht? Die Ertragsausfallversicherung ist häufig eine notwendige Ergänzung zu Ihrer Sach-Inhaltsversicherung. Schnell kann ein Brand oder ein anderes Schadenereignis eine kostspielige Betriebsunterbrechung zur Folge haben. Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Ertragsausfallversicherung.

Glasbruch

Die Glasbruch-Pauschaldeckung (Basis ist die Gesamtversicherungssumme der Inhaltsversicherung) deckt Bruchschäden an Scheiben der Innen- und Außenverglasung von Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräumen sowie von Betriebseinrichtung, Schaukästen und Vitrinen bis zu einer Einzelscheibengröße von 318 cm x 813 cm ab.

Gefahren der Technischen Versicherung

Auf EDV-Systeme, Maschinen, technische Anlagen und Geräte sind Sie als Unternehmer angewiesen. Durch ihre Schlüsselfunktionen gewährleisten sie meist den reibungslosen Betriebsablauf. Gerade bei einem großen technischen Betriebsvermögen ist eine spezielle Absicherung unverzichtbar. Um diese Werte umfassend zu schützen, reicht die Absicherung der klassischen Gefahren wie Feuer-, Leitungswasser- oder Einbruchdiebstahl der Sach-Inhaltsversicherung nicht aus. Darüber hinaus ist Ihre technische Ausstattung täglich vielen weiteren Gefahren ausgesetzt. Denken Sie nur an Bedienungsfehler, Vorsatz durch Dritte, Kurzschluss oder Überspannung. Die Erfahrung zeigt, dass sich auch bei fachmännischer Bedienung, regelmäßiger Wartung und modernster Technik Schäden nicht immer vermeiden lassen.

Werkverkehr

Täglich werden mit firmeneigenen Fahrzeugen Kunden beliefert und dabei eigene Güter transportiert. Das Fahrzeug ist in der Regel über die Kraftfahrzeugversicherung geschützt. Ihre Waren und Güter im Laderaum aber nicht.
Auch das sind Werte Ihres Unternehmens, die es zu schützen gilt. Der Werkverkehr-Baustein bietet Ihnen einen 24-Stunden-Rundum-Versicherungsschutz. Ein Muss vor allem für Einzelhändler und Handwerksbetriebe, die eigene Waren und Güter mit eigenen Fahrzeugen transportieren.

 Kühlgut, Tiefkühlgut und Medikamentenverderb

Betriebe, die mit leicht verderblichen Waren handeln, diese produzieren oder als Rohstoff für die Weiterverarbeitung verwenden, unterschätzen nicht selten, welche Werte sie dort lagern. Fällt plötzlich der Strom aus oder versagen die Kühlanlagen, müssen die verderblichen Waren und Vorräte entsorgt und teuer wiederbeschafft werden.

Aus­zeich­nun­gen

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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