Rundum-Schutz
Der Pensionsfonds ist „ein Durchführungsweg“ der betrieblichen Altersversorgung (bAV), der in der Grundkonstruktion und Rollenverteilung der Direktversicherung ähnelt. Er bietet jedoch den Vorteil, dass liberalere Kapitalanlagevorschriften gelten. Deshalb dürfen Pensionsfonds z. B. über einen hohen Aktienanteil verfügen.
Der Pensionsfonds erhält von Ihnen als Arbeitgeber Beiträge, mit denen die späteren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung finanziert werden. Die Anlage dieser Finanzierungsmittel kann auch teilweise in Form von Rückdeckungsversicherungen* erfolgen. Die verbleibenden Beitragsteile werden in Investmentfonds angelegt.
* Eine auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossene Versicherung. Die über den Pensionsfonds zugesagten Versorgungsleistungen entsprechen den Leistungen aus der Versicherung.
Ihre Vorteile
Die Versorgungszusagen über einen Pensionsfonds unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht. Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Im Falle einer Unternehmensinsolvenz zahlt er laufende Renten weiter und gewährleistet, dass unverfallbare Anwartschaften* später im Leistungsfall erfüllt werden.
Wenn Sie als Arbeitgeber eine insolvenzsicherungspflichtige Zusage erteilen, werden Sie beitragspflichtiges Mitglied im PSVaG. Die Absicherungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes.
* Ein Arbeitnehmer hat einen so genannten unverfallbare Anspruch auf die versprochene betriebliche Altersversorgung, wenn er von der Erteilung der Zusage bis zu seinem Ausscheiden mehrere Jahre dem Betrieb angehörte. Eine unverfallbare Anwartschaft liegt von Beginn an vor, wenn die Beiträge über das Bruttogehalt des Arbeitnehmers (Entgeltumwandlung) finanziert werden.
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Veröffentlichung nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Transparenz-VO) nach Artikel 3, 4, 5 für die Generali Pensionsfonds AG
Unser Ziel ist es, als institutioneller Investor mit unseren Investitionen die Welt und die Gesellschaft zum Besseren zu verändern. Als Konzern ermutigen wir Unternehmen, verantwortungsvoll zu handeln. Wir fordern sie auf, ihr Verhalten zu ändern, wenn es nicht den von der Gruppe festgelegten Nachhaltigkeitsstandards entspricht.
Unsere Rolle als Eigentümer nehmen wir aktiv wahr. Wir steuern unsere Aktivitäten mit einem umfassenden Regelwerk, unserem Gruppen-Leitliniendokument. Die Richtlinie - Active Ownership Guideline - definiert die Grundsätze, Hauptaktivitäten und Verantwortlichkeiten, die die Rolle der Gruppe als aktiver Investor bestimmen. Damit erklärt der Konzern als langfristiger, verantwortungsbewusster, institutioneller Anleger und Eigentümer von Vermögenswerten eine treuhänderische Pflicht gegenüber allen beteiligten Stakeholdern, insbesondere unseren Kunden.
Der Konzern ergreift entsprechende Maßnahmen, indem er
Die Richtlinie Active Ownership Guideline stimmt mit der Aktionärsrechtsrichtlinie II (ARUG II) überein. Diese regelt die Einbeziehungspolitik institutioneller Anleger (Art. 3g der Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36 / EG). Sie berücksichtigt außerdem bewährte Verfahren aus internationalen Standards. Daran halten wir uns als Generali Gruppe.
Auszug der EU-Richtlinie zur Transparenz der Anlage-Strategien
2023.10.13_GPF_Nachhaltigkeitsrisiken-im-Investmentprozess.pdf
Wir haben folgende Vereinbarungen unterzeichnet:
United Nations-Convened Net Zero Asset Owner Alliance (Initiative zur Reduzierung der CO2-Emissionen des Anlageportfolios bis 2050 auf netto Null) 2020
Im Einklang mit diesen Initiativen nehmen wir seit einigen Jahren auch Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Faktoren (Environmental, Social, Governance = ESG) in unsere Anlagestrategien auf. Auf Gewinne müssen wir trotzdem nicht verzichten. Wir handeln fair und verantwortungsbewusst. Unser Verhalten wirkt sich positiv auf unsere Stakeholder aus. Es verringert das Risiko für unsere Investitionen und schützt unseren Ruf.
Schon 2006 hat die Generali Gruppe ihr Engagement für verantwortungsbewusstes Investieren definiert. 2010 hat sie ihre eigenen ethischen Richtlinien für die Gruppe verabschiedet. Im Jahr 2015 haben wir unser Engagement weiter gestärkt, indem wir unser Responsible Investment Group Committee eingerichtet haben. Unser Verhalten am Markt ist seitdem in der Responsible Investment Group-Richtlinie geregelt. Ziel ist es, die ESG Faktoren in Entscheidungen unseres Managements über Investments zu integrieren.
Im Jahr 2020 haben wir außerdem unsere Active Ownership Guideline (Richtlinie für aktives Eigentümerverhalten) veröffentlicht. Wir möchten hier unsere Rolle als Investor nutzen, damit sich durch sinnvolle Investitionen etwas zum Positiven verändert.
Der Vorstand der Generali Gruppe hat alle Empfehlungen des neuen italienischen Corporate Governance Kodex angenommen. Diese Entscheidung haben wir am 14. Oktober 2020 veröffentlicht. Der Kodex soll sicherstellen, dass börsennotierte italienische Unternehmen sich ständig an internationalen Best Practices orientieren. Das Konzept soll zu nachhaltigem Erfolg führen. Werden die Bedingungen berücksichtigt, entsteht ein langfristiger Wert zum Nutzen unserer Aktionäre und unserer relevanten Stakeholder. Nachhaltiger Erfolg ist für uns ein Ziel, das die Handlungen unserer Vorstände bestimmt. Dieses Ziel haben wir in unsere Geschäftsprozesse und in die gesamte Organisation der Generali Gruppe integriert.
Mit den Umwelt-, Sozial- und Unternehmenführung-Faktoren (ESG) können wir bewerten, wie nachhaltig die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ist. Verhält sich ein Unternehmen, in das wir investieren nicht korrekt, wirkt sich dies auf sein Geschäft aus. Eine Bewertung anhand der ESG-Faktoren zeigt uns frühzeitig mögliche schwerwiegende Probleme im Unternehmen selbst.
Umweltverstöße (E-Faktor) weisen nicht nur auf mangelnde Verantwortung hin. Sie können auch zu Geldstrafen führen. Außerdem entstehen mitunter hohe Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden.
Auf die gleiche Weise können Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen (S-Faktor) den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen. Mangelndes Bewusstsein für ethische Grundsätze oder deren Missachtung führen zu großen Imageschäden. Ein Unternehmen mit einem beschädigten Ruf hat viele Probleme:
Im Falle von Korruption (G-Faktoren) sind Unternehmen hohen ethischen, geschäftlichen, rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn sie die Korruption nicht wirksam bekämpfen, wirkt sich das äußerst negativ auf die Geschäftsentwicklung aus.
Die Generali Gruppe erkennt diese Nachhaltigkeitsrisiken anhand einer internen Bewertung. Sie stellt fest, ob Unternehmen nach den Grundsätzen des UN Global Compact handeln.
Erkennen wir Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen von Arbeitsrechten, Umweltschäden und Korruption, investieren wir nicht in dieses Unternehmen. Das haben wir in unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Anlagen festgelegt. Wir beziehen die ESG-Faktoren immer in unsere Entscheidungen ein.
Wir aktualisieren unsere Bewertungen kontinuierlich. So erkennen wir mögliche neue Verstöße gegen die ESG-Faktoren unserer Investments sofort.
Diese Fälle erörtern und bewerten wir zweimal im Jahr in unserem Responsible Investment Committee. In dem Committee definieren wir neue Ausschlusskriterien. Außerdem überprüfen wir den methodischen Ansatz, stärken und verbessern die Bewertungskriterien.
Fehlgeleitete Investitionsentscheidungen können sich möglicherweise nachteilig auf Stakeholder, Umwelt und Gesellschaft auswirken. Deshalb haben wir einen klaren Rahmen festgelegt, in dem wir uns mit unseren Anlageentscheidungen bewegen. Schließlich wird das Risiko von den Versicherungsunternehmen getragen oder mit den Versicherungsnehmern geteilt. Es liegt in unserer Verantwortung, nachteilige Auswirkungen zu minimieren und die Unternehmen, in die wir investieren, durch unser Abstimmungsverhalten und unser Engagement aktiv zu steuern.
Unsere Group Responsible Investment Guidelines verpflichten uns, unsere Anlageentscheidungen auf die Interessen unserer Stakeholder, insbesondere unserer Kunden, auf die der Gesellschaft und der Umwelt insgesamt abzustimmen.
Darüber hinaus bewertet der Konzern alle 3 Jahre die eigene Nachhaltigkeitsstrategie. Welche ESG-Faktoren sind möglicherweise in Bezug auf unsere Aktivitäten, unsere Geschäftsstrategie und den Kontext, in dem wir arbeiten, relevant?
Die verschiedenen Geschäftsbereiche des Konzerns unterstützen die Bewertung. Wie bei den anderen Geschäftsaktivitäten des Konzerns werden die wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren für die Investitionstätigkeit analysiert. Wir suchen nach solchen systemischen Änderungen, die in den nächsten 10 Jahren erhebliche Chancen und Risiken für den Konzern mit sich bringen können.
Dies ist ein wesentlicher Schritt, um zu identifizieren und zu priorisieren, wie sich externe Ereignisse auf die Generali Gruppe auswirken.
"Nachhaltigkeitsfaktoren" sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerangelegenheiten, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bekämpfung von Bestechung. Jede Anlageentscheidung kann sich negativ auf diese Faktoren auswirken.
Der Klimawandel ist von zentraler Bedeutung für unser Investmentgeschäft. Er wirkt sich auf unsere Anlageentscheidungen aus. Und er ist ein wesentliches Risiko für die Portfolios der Generali-Gruppe. Als Investor können wir die Unternehmen beeinflussen, in die wir investieren. Wir können unsere Investitionen in umweltverschmutzende Unternehmen reduzieren und mehr Finanzmittel für sauberere und umweltfreundlichere Aktivitäten bereitstellen. Aber wir wirken nicht nur über Investitionsentscheidungen, Käufe und Verkäufe auf sie ein. Wir können auch mit Unternehmen zusammenarbeiten und sie motivieren, gemeinsam mit uns die globale Erwärmung zu reduzieren.
Drei nachteilige Auswirkungen beeinflussen die Nachhaltigkeitsfaktoren ganz erheblich. Sie wirken sich sehr negativ auf Umwelt und Gesellschaft aus. In unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Investitionen und in unserer Wesentlichkeitsmatrix haben wir sie dargestellt:
1. Der CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) unserer Investitionen
Durch unsere Investitionsentscheidungen können wir Unternehmen und Aktivitäten finanzieren, die einen höheren oder niedrigeren CO2-Ausstoß aufweisen. Eine transparente Sicht auf den CO2-Fußabdruck unserer Portfolien und Investitionen zeigt, wie gut unsere Investitionen eine sauberere und umweltfreundlichere Welt fördern. Im Januar 2020 trat die Generali-Gruppe der Initiative Net Zero Asset Owner Alliance bei. Sie wird von den Vereinten Nationen und PRI (Principles for Responsible Investments) gefördert. Im Rahmen dieser Initiative haben wir uns verpflichtet, unser Anlageportfolio bis 2050 an den Netto-CO2-Emissionen von Null auszurichten. Diese Reduzierung beeinflusst einerseits unsere Investitionsentscheidungen z. B. mit dem Verkauf umweltschädlicher Unternehmen. Anderseits treiben wir auch die Dekarbonisierung (Verringerung des CO2-Fußabdrucks) der Unternehmen voran, in die wir investiert haben.
Durch diese langfristige Initiative wollen wir die Klimaauswirkungen unserer Investitionen minimieren. Die Wirtschaft und die Gesellschaft möchten wir positiv auf eine nachhaltigere Zukunft ausrichten.
Wir berechnen den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios mithilfe mathematischer Formeln:
2. Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact
Unsere Richtlinien für verantwortungsbewusstes Investieren beinhalten einen ethischen Filter. So vermeiden wir Investitionen in Unternehmen, die für ethische Verstöße verantwortlich sind. Das können z. B. Missachtungen der Grundsätze des UN Global Compact oder Verwicklungen in kontroverse Geschäftsbereiche sein.
Wir investieren nicht in
Basierend auf einer ESG-Bewertung schließen wir solche Unternehmen aus unserem Anlageuniversum aus, die die Anforderungen der Generali Gruppe nicht erfüllen. Alternativ werden sie streng überwacht und möglicherweise beauftragt, ihr ethisches Verhalten weiter zu verbessern.
Erkennen wir diese Probleme in einem bestehenden Anlageengagement, verbieten wir neue Investitionen, veräußern unsere Beteiligung an diesen Unternehmen und lassen festverzinsliche Wertpapiere auslaufen.
3. Geschäfte mit umstrittenen Waffen
Nach unseren ethischen Grundsätzen investieren wir nicht in Unternehmen, die umstrittene Waffen einsetzen, entwickeln, produzieren, erwerben, lagern oder Handel damit betreiben.
Umstrittene Waffen sind:
Auch Dienstleister und Unternehmen mit Schlüsselfunktionen rund um umstrittene Waffen filtern wir heraus und lehnen die Zusammenarbeit ab.
Unsere Anlagestrategie ermöglicht es uns, wesentliche nachteilige Auswirkungen zu identifizieren und zu überwachen.
Das Anreizsystem verbindet die strategischen Ziele "Nachhaltigkeit / ESG" (Environmental Social Governance / Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) mit den Generali Zielen für 2021 sowie den Generali Klimazielen. Diese hat die Generali bereits veröffentlicht:
*ESG: Environmental Social Governance / Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
Erklärung zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Fondsname | ISIN | Fondsfakten | Verkaufsprospekt | Information nach Art. 10 der EU-Transparenzverordnung/Vorvertragliche Informationen zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen des Finanzproduktes* | wesentliche Anlegerinformationen |
di exclusive Linus global | DE000A2DKRQ7 | ||||
Fidelity Global Multi Asset Income | LU1116430247 | ||||
Flossbach von Storch - Multiple Oppo. II – IT | LU1038809049 | ||||
Generali Komfort Balance | LU0100842029 | ||||
Generali Komfort Wachstum | LU0100846798 | ||||
Generali Smart Funds - Responsible Protect 90 – GX | LU2413638649 | ||||
Generali Smart Funds Responsible Balance – GX | LU2388082864 | ||||
Generali Smart Funds Responsible Chance – GX | LU2388087400 | ||||
GIS Euro Bond | LU0145476817 | ||||
GID Fonds GPRET Multiflex II | DE000A1H73Q6 | ||||
GSF Fidelity World | LU1718711820 | ||||
GSF GENERAtion Next Protect | LU1718710343 | ||||
GSF GENERAtion Plus Euro Equity | LU1718711077 | ||||
GSF JP Morgan Global Macro Opportunities | LU1580343108 | ||||
GSF Serenity | LU1580344411 | ||||
Generali SF Premium Flexible Bond GX | LU1580343520 | ||||
GSF Best Managers Conservative EX | LU1580345228 | ||||
GSF Best Selection EX | LU1580346895 | ||||
GSF JP Morgan Global Income Conservative GX | LU1580344098 | ||||
Nordea 1 Stable Return Fund | LU0227384020 | ||||
Sycomore L/S Opportunities R | FR0010363366 | ||||
Xtrackers II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF - 1D | LU0484968812 | ||||
Xtrackers MSCI World | IE00BGHQ0G80 | ||||
Xtrackers Stoxx Europe 600 | LU0328475792 |
*Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten oder Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das Recht zu kündigen liegt bei ihrem Arbeitgeber. Er ist unser rechtlicher Vertragspartner.
Nur für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind wir dazu verpflichtet, die Renteninformation Ihnen zuzusenden. Dies sind
Haben Sie in diesen Durchführungswegen mehrere Verträge, kann die Auskunft zeitlich versetzt kommen. Dann bitten wir Sie um Ihre Geduld.
Besitzen Sie eine Direktzusage Ihres Arbeitgebers, wenden Sie sich bitte an diesen.
Bei Zusagen für eine Versorgung über eine Unterstützungskasse gibt es keine Pflicht für eine Renteninformation.
Die Renteninformation gilt für das vorangegangene Jahr. Ist der Stichtag der 1. Januar, zeigen wir Ihnen den Stand zum Ende des Vorjahres (31. Dezember).
Wenn sich wesentliche Änderungen der Werte gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, sind die Werte in Kursivdruck gekennzeichnet. Dabei werden verringerte und erhöhte Beträge gleichermaßen berücksichtigt. Zur besseren Lesbarkeit weisen wir nur die aufsummierten Gesamtwerte kursiv aus.
Die grundsätzlichen Regeln haben wir auf einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses haben wir Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber mit den Unterlagen zum Vertrag zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht steuerlich beraten dürfen.
Beziehen Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie den Vertrag trotzdem vorzeitig auflösen. Hierzu brauchen wir die Kopie Ihres Altersrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Abfindungen gibt es ein gesetzliches Verbot. Ausgenommen davon sind sogenannte Kleinstanwartschaften. Liegt der Betrag zur Auszahlung unter einem bestimmten Wert, können wir den Vertrag abfinden.
Die Abfindung kann nur Ihr ehemaliger Arbeitgeber verlangen.
Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das Recht zu kündigen liegt bei ihrem Arbeitgeber. Er ist unser rechtlicher Vertragspartner.
Eine Kündigung ist nicht möglich, wenn der Vertrag gesetzlich unverfallbar ist.
Diese Frage müssen Sie sich nur stellen, wenn Ihr Arbeitsvertrag endet. Sie haben einen unverfallbaren Anspruch
zum Ende des Arbeitsvertrages
Ist dies der Fall, können Sie keine vorzeitige Auszahlung verlangen. Dies ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
Nur für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind wir dazu verpflichtet, die Renteninformation Ihnen zuzusenden. Dies sind
Haben Sie in diesen Durchführungswegen mehrere Verträge, kann die Auskunft zeitlich versetzt kommen. Dann bitten wir Sie um Ihre Geduld.
Besitzen Sie eine Direktzusage Ihres Arbeitgebers, wenden Sie sich bitte an diesen.
Bei Zusagen für eine Versorgung über eine Unterstützungskasse gibt es keine Pflicht für eine Renteninformation.
Die Renteninformation gilt für das vorangegangene Jahr. Ist der Stichtag der 1. Januar, zeigen wir Ihnen den Stand zum Ende des Vorjahres (31. Dezember).
Ihr Vertrag ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und vom Gesetzgeber gefördert. Sie können den Vertrag nicht kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist im Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) geregelt.
Die Voraussetzungen liegen vor, wenn
Wir informieren Sie trotzdem über den aktuellen Wert des Vertrages. Das ist eine Pflicht für uns in der Renteninformation.
Wenn sich wesentliche Änderungen der Werte gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, sind die Werte in Kursivdruck gekennzeichnet. Dabei werden verringerte und erhöhte Beträge gleichermaßen berücksichtigt. Zur besseren Lesbarkeit weisen wir nur die aufsummierten Gesamtwerte kursiv aus.
Die grundsätzlichen Regeln haben wir auf einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses haben wir Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber mit den Unterlagen zum Vertrag zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht steuerlich beraten dürfen.
Uns bekannte Erhöhungen für die Zukunft sind in der Renteninformation berücksichtigt. Dies sind fest vereinbarte Dynamiken. Zum Beispiel kann dies ein bestimmter Prozentsatz des aktuellen Beitrages sein.
Ist eine Dynamik vereinbart, sind diese in den Werten zum Ende des Vertrages oder zum Beginn der Rente eingerechnet. Ist dies der Fall, finden Sie in der ersten Tabelle einen Hinweis bei den betreffenden Werten.
Ist Ihr Vertrag gesetzlich unverfallbar, gelten nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) folgende Verfügungsbeschränkungen:
Sprechen Sie trotzdem eine Kündigung aus, führen wir die Versicherung weiter. Sie zahlen keine Beiträge mehr.
Ob Sie eine Abruf- oder Verlängerungsphase vereinbart haben sehen Sie in der Tabelle auf der dritten Seite (Seite 3 von X) Ihrer Renteninformation:
Dauer der Abrufphase / Verlängerungsoption | 5 Jahre |
Ist diese Zeile nicht vorhanden, haben Sie diese Option nicht in Ihrem Vertrag.
Zusätzlich können Sie in der Zeile die Dauer Ihrer Abruf- bzw. Verlängerungsphase entnehmen.
Je nach Art der Vereinbarung gibt es die folgenden Varianten einer Abruf- und Verlängerungsphase.
1. Das Vertragsende / der Rentenbeginn liegt nach dem Beginn der Abruf- und Verlängerungsphase:
Vertragsende | 01.07.2032 |
Beginn der Abrufphase / Verlängerungsoption | 01.07.2027 Ab diesem Datum können Sie die Leistung auf Antrag abrufen. Nehmen Sie diese Möglichkeit in Anspruch, berechnen sich die versicherten Leistungen im Erlebensfall neu. |
In diesem Fall sind die Leistungen im Erlebensfall zum Vertragsende gerechnet. Rufen Sie die Leistungen vor dem Vertragsende ab, vermindern sich diese.
Die Leistungen im Todesfall sind zum Beginn der Abruf- und Verlängerungsphase gerechnet. Danach steigen diese Leistungen bis zum Vertragsende. Nach Vertragsende bestehen keine Ansprüche auf eine Todesfallleistung.
2. Das Vertragsende / der Rentenbeginn und der Beginn der Abruf- und Verlängerungsphase sind identisch:
Rentenbeginn | 01.01.2029 |
Beginn der Abrufphase / Verlängerungsoption | 01.01.2029 Ab diesem Datum können Sie die Leistung auf Antrag abrufen. Nehmen Sie diese Möglichkeit in Anspruch, berechnen sich die versicherten Leistungen im Erlebensfall neu. |
In diesem Fall sind die Leistungen im Erlebensfall und Todesfall zum Beginn der Abruf- und Verlängerungsphase berechnet. Rufen Sie die Leistungen erst zu einem späteren Termin ab, steigen diese.
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).