Rundum-Schutz
Der Pensionsfonds ist „ein Durchführungsweg“ der betrieblichen Altersversorgung (bAV), der in der Grundkonstruktion und Rollenverteilung der Direktversicherung ähnelt. Er bietet jedoch den Vorteil, dass liberalere Kapitalanlagevorschriften gelten. Deshalb dürfen Pensionsfonds z. B. über einen hohen Aktienanteil verfügen.
Der Pensionsfonds erhält von Ihnen als Arbeitgeber Beiträge, mit denen die späteren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung finanziert werden. Die Anlage dieser Finanzierungsmittel kann auch teilweise in Form von Rückdeckungsversicherungen* erfolgen. Die verbleibenden Beitragsteile werden in Investmentfonds angelegt.
* Eine auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossene Versicherung. Die über den Pensionsfonds zugesagten Versorgungsleistungen entsprechen den Leistungen aus der Versicherung.
Die Versorgungszusagen über einen Pensionsfonds unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht. Träger der Insolvenzsicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Im Falle einer Unternehmensinsolvenz zahlt er laufende Renten weiter und gewährleistet, dass unverfallbare Anwartschaften* später im Leistungsfall erfüllt werden.
Wenn Sie als Arbeitgeber eine insolvenzsicherungspflichtige Zusage erteilen, werden Sie beitragspflichtiges Mitglied im PSVaG. Die Absicherungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes.
* Ein Arbeitnehmer hat einen so genannten unverfallbare Anspruch auf die versprochene betriebliche Altersversorgung, wenn er von der Erteilung der Zusage bis zu seinem Ausscheiden mehrere Jahre dem Betrieb angehörte. Eine unverfallbare Anwartschaft liegt von Beginn an vor, wenn die Beiträge über das Bruttogehalt des Arbeitnehmers (Entgeltumwandlung) finanziert werden.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
Finden Sie einen Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Ihrer Nähe
Veröffentlichung nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffVO) nach Artikel 3, 4, 5 für die Generali Pensionsfonds AG als Finanzmarktteilnehmer.
Die Generali Pensionsfonds AG ist ein Unternehmen der Generali Deutschland AG und gehört zur Generali Gruppe Assicurazioni Generali S.p.A. ist das oberste italienische Mutterunternehmen der Generali Gruppe.
Die Zugehörigkeit zur Generali Gruppe bedeutet auch, an den verschiedenen von der Gruppe unterzeichneten Initiativen beteiligt zu sein und sich den gemeinsamen Zielen für einen nachhaltigen Erfolg zu verpflichten, einschließlich aller Versicherungs- und Rückversicherungsaktivitäten.
Unser Ziel ist es, als institutioneller Investor Verantwortung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – kurz ESG – zu übernehmen und Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen systematisch im Rahmen der dazu geltenden Konzernrichtlinien in den Anlageprozess zu integrieren. Dies dient nicht nur dem langfristigen Risikomanagement, sondern auch der Sicherung der Rendite. Wir ermutigen die Unternehmen, in die wir investiert sind, verantwortungsvoll zu handeln. Wir fordern sie auf, ihr Verhalten zu ändern, wenn es nicht den von der Gruppe festgelegten Prinzipen entspricht.
Unsere Rolle als Investor nehmen wir aktiv wahr. Wir steuern unsere Aktivitäten mit einem umfassenden Regelwerk, unserem Gruppen-Leitliniendokument. Die Richtlinie - Integration of Sustainability into Investments and Active Ownership Group Guideline - definiert die Grundsätze, Hauptaktivitäten und Verantwortlichkeiten, die die Rolle der Gruppe als aktiver Investor bestimmen. Damit nimmt der Konzern als langfristiger, verantwortungsbewusster, institutioneller Anleger und Eigentümer von Vermögenswerten eine treuhänderische Pflicht gegenüber allen beteiligten Stakeholdern, insbesondere unseren Kunden wahr.
Der Konzern ergreift entsprechende Maßnahmen, indem er
Auszug der Verordnung EU 2019/2088 zur Transparenz der Anlage-Strategien:
Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken als Finanzmarktteilnehmer?
Hier finden Sie die Offenlegung mit Informationen über die Richtlinien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageentscheidungsprozessen.
Hier ist die Erklärung zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Wir haben folgende Vereinbarungen unterzeichnet:
Im Einklang mit diesen internationalen Initiativen berücksichtigen wir Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Aspekte (Environmental, Social, Governance = ESG) in unseren Anlagestrategien.
Im Jahr 2006 hat die Generali Gruppe ihr Engagement für verantwortungsbewusstes Investieren definiert; 2010 folgte diesbezüglich eine eigene ethische Richtlinie . Im Jahr 2015 haben wir unser Engagement weiter gestärkt, indem wir unser Responsible Investment Group Committee eingerichtet haben. Unser Verhalten am Markt ist seitdem in der Responsible Investment Group-Richtlinie geregelt. Ziel ist es, die ESG-Faktoren in Entscheidungen unseres Managements über Investments zu integrieren. Außerdem haben wir unsere Integration of Sustainability into Investments and Active Ownership Group Guideline veröffentlicht. Diese Maßnahmen stärken unsere Rolle als verantwortungsvoller Investor.
Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung-Faktoren (ESG) fließen in die Bewertung der Unternehmen ein, in die wir investiert sind. Sie können dabei als Frühindikator für mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Negative Umweltkennzahlen (E-Faktor) können beispielsweise auf durch das Unternehmen verursachte Umweltschäden und Kosten für deren Beseitigung hinweisen. Hohe Treibhausgas-Emissionen können zu erheblichen Folgekosten durch den Erwerb von CO2-Emissionszertifikaten führen.
Auf die gleiche Weise können Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen (S-Faktor) den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen oder entsprechende Strafzahlungen nach sich ziehen. Mangelndes Bewusstsein für ethische Grundsätze oder deren Missachtung führen zu großen Imageschäden. Ein Unternehmen mit einem beschädigten Ruf hat viele Probleme:
Im Falle von Unternehmensführungsaspekten (G-Faktor), wie z.B. Geldwäsche oder Korruption, sind Unternehmen hohen ethischen, geschäftlichen, rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn sie unlautere Geschäftspraktiken nicht wirksam verhindern und bekämpfen, wirkt sich das äußerst negativ auf die Geschäftsentwicklung aus.
Die Generali Gruppe analysiert diese Nachhaltigkeitsrisiken anhand einer internen Bewertung. Sie stellt fest, ob Unternehmen nach den Grundsätzen des UN Global Compact handeln. Bei nachgewiesenen Umweltschäden, Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten, Korruption, Geldwäsche oder sonstigen relevanten ESG-Aspekten droht der Ausschluss von Investitionen.
Wir aktualisieren unsere Bewertungen kontinuierlich. So erkennen wir mögliche neue Verstöße gegen die ESG-Faktoren unserer Investments zeitnah. Kritische Fälle werden zweimal im Jahr in unserem Responsible Investment Committee bewertet. Das Committee definiert gleichzeitig die Ausschlusskriterien neu. Außerdem überprüfen wir den methodischen Ansatz, stärken und verbessern die Bewertungskriterien.
Fehlgeleitete Investitionsentscheidungen können sich möglicherweise nachteilig auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Deshalb haben wir einen Rahmen festgelegt, in dem wir uns mit unseren Anlageentscheidungen bewegen. Schließlich wird das Risiko von den Versicherungsunternehmen getragen oder mit den Versicherungsnehmern geteilt. Es liegt in unserer Verantwortung, nachteilige Auswirkungen zu minimieren und die Unternehmen, in die wir investieren durch unser Engagement und unser Abstimmungsverhalten positiv zu begleiten.
Die Responsible Investment Group-Richtlinie
verpflichtet uns, unsere Anlageentscheidungen auf die Interessen aller Beteiligten insbesondere unserer Kunden und Aktionäre sowie der Gesellschaft und der Umwelt insgesamt abzustimmen. Darüber hinaus bewertet der Konzern alle 3 Jahre die eigene Nachhaltigkeitsstrategie unter der Prämisse: „Welche ESG-Faktoren sind, in Bezug auf unsere Aktivitäten, unsere Geschäftsstrategie und den Kontext, in dem wir arbeiten, relevant?“ Die verschiedenen Geschäftsbereiche des Konzerns unterstützen diese Bewertung. Wie bei den anderen Geschäftsaktivitäten des Konzerns werden die wichtigsten ESG-Faktoren für die Investitionstätigkeit analysiert. Wir suchen nach solchen systemischen Änderungen, die in den nächsten Jahren erhebliche Chancen und Risiken für den Konzern mit sich bringen können. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um zu identifizieren und zu priorisieren, wie sich externe Ereignisse auf die Generali Gruppe auswirken.
Drei Themen haben einen wesentlichen Einfluss auf die ESG-Faktoren in unseren Investmentportfolio. In unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Investitionen und in unserer Wesentlichkeitsmatrix haben wir diese dargestellt:
1. Der CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) unserer Investitionen
Durch unsere Investitionsentscheidungen können wir Unternehmen und Aktivitäten finanzieren, die entweder einen höheren oder einen niedrigeren CO2-Fußabdruck aufweisen. Eine transparente Sicht auf den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios und Investitionen zeigt, wie gut unsere Investitionen die Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft fördern. Im Januar 2020 trat die Generali Gruppe der Initiative Net Zero Asset Owner Alliance bei. Im Rahmen dieser Initiative haben wir uns verpflichtet, unser Anlageportfolio bis 2050 mit Netto-Null-CO2-Emissionen (Net Zero) darzustellen.
Wir berechnen den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios mithilfe mathematischer Formeln:
2. Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact
Unsere Richtlinien für verantwortungsbewusstes Investieren beinhalten einen ethischen Filter. So vermeiden wir Investitionen in Unternehmen, die für ethische Verstöße verantwortlich sind. Das können z. B. Missachtungen der Grundsätze des UN Global Compact oder Verwicklungen in kontroverse Geschäftsbereiche sein.
Wir investieren nicht in
Basierend auf einer ESG-Bewertung schließen wir solche Unternehmen aus unserem Anlageuniversum aus, die die Anforderungen der Generali Gruppe nicht erfüllen. Alternativ werden sie streng überwacht und möglicherweise angehalten, ihr ethisches Verhalten weiter zu verbessern.
Erkennen wir diese Probleme in einem bestehenden Anlageengagement, verbieten wir neue Investitionen, veräußern unsere Beteiligung an diesen Unternehmen und lassen festverzinsliche Wertpapiere auslaufen.
3. Geschäfte mit umstrittenen Waffen
Nach unseren ethischen Grundsätzen investieren wir nicht in Unternehmen, die umstrittene Waffen einsetzen, entwickeln, produzieren, erwerben, lagern oder Handel damit betreiben.
Umstrittene Waffen sind
Auch Dienstleister und Unternehmen mit Schlüsselfunktionen rund um umstrittene Waffen filtern wir heraus und lehnen die Zusammenarbeit ab. Unsere Anlagestrategie ermöglicht es uns, wesentliche nachteilige Auswirkungen zu identifizieren und zu überwachen.
Generali verknüpft ihre Vergütungspolitik eng mit Nachhaltigkeitszielen und ESG-Kriterien:
Zielsetzung
ESG-bezogene Anreizkomponenten
Vergütungsrelevante ESG-Kennzahlen
Langfristige aktienbasierte Vergütung
Nachhaltigkeitsrisiken
Weiteres Leitprinzip (nicht direkt vergütungsrelevant)
Fondsname | ISIN | Fondsfakten | Verkaufsprospekt | Information nach Art. 10 der EU-Transparenzverordnung/Vorvertragliche Informationen zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen des Finanzproduktes* | wesentliche Anlegerinformationen |
|---|---|---|---|---|---|
di exclusive Linus global | DE000A2DKRQ7 | ||||
Fidelity Global Multi Asset Income | LU1116430247 | ||||
Flossbach von Storch - Multiple Oppo. II – IT | LU1038809049 | ||||
Generali Komfort Balance | LU0100842029 | ||||
Generali Komfort Wachstum | LU0100846798 | ||||
Generali Smart Funds - Responsible Protect 90 – GX | LU2413638649 | ||||
Generali Smart Funds Responsible Balance – GX | LU2388082864 | ||||
Generali Smart Funds Responsible Chance – GX | LU2388087400 | ||||
GIS Euro Bond | LU0145476817 | ||||
GID Fonds GPRET Multiflex II | DE000A1H73Q6 | ||||
GSF Fidelity World | LU1718711820 | ||||
GSF GENERAtion Next Protect | LU1718710343 | ||||
GSF GENERAtion Plus Euro Equity | LU1718711077 | ||||
GSF JP Morgan Global Macro Opportunities | LU1580343108 | ||||
GSF Serenity | LU1580344411 | ||||
GIS – Global Flexible Bond – DX | LU1401871436 | ||||
GSF Best Managers Conservative EX | LU1580345228 | ||||
GSF Best Selection EX | LU1580346895 | ||||
GSF JP Morgan Global Income Conservative GX | LU1580344098 | ||||
HAL Sustainable Mixed Euro Bonds | DE000A3ESX65 | Produktinformation / PDF | |||
Nordea 1 Stable Return Fund | LU0227384020 | ||||
Sycomore L/S Opportunities R | FR0010363366 | ||||
Xtrackers II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF - 1D | LU0484968812 | ||||
Xtrackers MSCI World | IE00BGHQ0G80 | ||||
Xtrackers Stoxx Europe 600 | LU0328475792 |
*Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten oder Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das Recht zu kündigen liegt bei ihrem Arbeitgeber. Er ist unser rechtlicher Vertragspartner.
Nur für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind wir dazu verpflichtet, die Renteninformation Ihnen zuzusenden. Dies sind
Haben Sie in diesen Durchführungswegen mehrere Verträge, kann die Auskunft zeitlich versetzt kommen. Dann bitten wir Sie um Ihre Geduld.
Besitzen Sie eine Direktzusage Ihres Arbeitgebers, wenden Sie sich bitte an diesen.
Bei Zusagen für eine Versorgung über eine Unterstützungskasse gibt es keine Pflicht für eine Renteninformation.
Die Renteninformation gilt für das vorangegangene Jahr. Ist der Stichtag der 1. Januar, zeigen wir Ihnen den Stand zum Ende des Vorjahres (31. Dezember).
Wenn sich wesentliche Änderungen der Werte gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, sind die Werte in Kursivdruck gekennzeichnet. Dabei werden verringerte und erhöhte Beträge gleichermaßen berücksichtigt. Zur besseren Lesbarkeit weisen wir nur die aufsummierten Gesamtwerte kursiv aus.
Die grundsätzlichen Regeln haben wir auf einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses haben wir Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber mit den Unterlagen zum Vertrag zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht steuerlich beraten dürfen.
Beziehen Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie den Vertrag trotzdem vorzeitig auflösen. Hierzu brauchen wir die Kopie Ihres Altersrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Abfindungen gibt es ein gesetzliches Verbot. Ausgenommen davon sind sogenannte Kleinstanwartschaften. Liegt der Betrag zur Auszahlung unter einem bestimmten Wert, können wir den Vertrag abfinden.
Die Abfindung kann nur Ihr ehemaliger Arbeitgeber verlangen.
Bei Ihrem Vertrag handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das Recht zu kündigen liegt bei ihrem Arbeitgeber. Er ist unser rechtlicher Vertragspartner.
Eine Kündigung ist nicht möglich, wenn der Vertrag gesetzlich unverfallbar ist.
Diese Frage müssen Sie sich nur stellen, wenn Ihr Arbeitsvertrag endet. Sie haben einen unverfallbaren Anspruch
zum Ende des Arbeitsvertrages
Ist dies der Fall, können Sie keine vorzeitige Auszahlung verlangen. Dies ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
Nur für bestimmte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind wir dazu verpflichtet, die Renteninformation Ihnen zuzusenden. Dies sind
Haben Sie in diesen Durchführungswegen mehrere Verträge, kann die Auskunft zeitlich versetzt kommen. Dann bitten wir Sie um Ihre Geduld.
Besitzen Sie eine Direktzusage Ihres Arbeitgebers, wenden Sie sich bitte an diesen.
Bei Zusagen für eine Versorgung über eine Unterstützungskasse gibt es keine Pflicht für eine Renteninformation.
Die Renteninformation gilt für das vorangegangene Jahr. Ist der Stichtag der 1. Januar, zeigen wir Ihnen den Stand zum Ende des Vorjahres (31. Dezember).
Ihr Vertrag ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) und vom Gesetzgeber gefördert. Sie können den Vertrag nicht kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist im Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) geregelt.
Die Voraussetzungen liegen vor, wenn
Wir informieren Sie trotzdem über den aktuellen Wert des Vertrages. Das ist eine Pflicht für uns in der Renteninformation.
Wenn sich wesentliche Änderungen der Werte gegenüber dem Vorjahr ergeben haben, sind die Werte in Kursivdruck gekennzeichnet. Dabei werden verringerte und erhöhte Beträge gleichermaßen berücksichtigt. Zur besseren Lesbarkeit weisen wir nur die aufsummierten Gesamtwerte kursiv aus.
Die grundsätzlichen Regeln haben wir auf einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses haben wir Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber mit den Unterlagen zum Vertrag zugesendet.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht steuerlich beraten dürfen.
Uns bekannte Erhöhungen für die Zukunft sind in der Renteninformation berücksichtigt. Dies sind fest vereinbarte Dynamiken. Zum Beispiel kann dies ein bestimmter Prozentsatz des aktuellen Beitrages sein.
Ist eine Dynamik vereinbart, sind diese in den Werten zum Ende des Vertrages oder zum Beginn der Rente eingerechnet. Ist dies der Fall, finden Sie in der ersten Tabelle einen Hinweis bei den betreffenden Werten.
Ist Ihr Vertrag gesetzlich unverfallbar, gelten nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) folgende Verfügungsbeschränkungen:
Sprechen Sie trotzdem eine Kündigung aus, führen wir die Versicherung weiter. Sie zahlen keine Beiträge mehr.
Ob Sie eine Abruf- oder Verlängerungsphase vereinbart haben sehen Sie in der Tabelle auf der dritten Seite (Seite 3 von X) Ihrer Renteninformation:
Dauer der Abrufphase / Verlängerungsoption: 5 Jahre
Ist diese Zeile nicht vorhanden, haben Sie diese Option nicht in Ihrem Vertrag.
Zusätzlich können Sie in der Zeile die Dauer Ihrer Abruf- bzw. Verlängerungsphase entnehmen.
Je nach Art der Vereinbarung gibt es die folgenden Varianten einer Abruf- und Verlängerungsphase.
Vertragsende: 01.07.2032
Beginn der Abrufphase / Verlängerungsoption: 01.07.2027
Ab diesem Datum können Sie die Leistung auf Antrag abrufen. Nehmen Sie diese Möglichkeit in Anspruch, berechnen sich die versicherten Leistungen im Erlebensfall neu.
In diesem Fall sind die Leistungen im Erlebensfall zum Vertragsende gerechnet. Rufen Sie die Leistungen vor dem Vertragsende ab, vermindern sich diese.
Die Leistungen im Todesfall sind zum Beginn der Abruf- und Verlängerungsphase gerechnet. Danach steigen diese Leistungen bis zum Vertragsende. Nach Vertragsende bestehen keine Ansprüche auf eine Todesfallleistung.
Rentenbeginn: 01.01.2029
Beginn der Abrufphase / Verlängerungsoption: 01.01.2029
Ab diesem Datum können Sie die Leistung auf Antrag abrufen. Nehmen Sie diese Möglichkeit in Anspruch, berechnen sich die versicherten Leistungen im Erlebensfall neu.
In diesem Fall sind die Leistungen im Erlebensfall und Todesfall zum Beginn der Abruf- und Verlängerungsphase berechnet. Rufen Sie die Leistungen erst zu einem späteren Termin ab, steigen diese.
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
Sie haben Fragen oder Wünsche? Sprechen Sie mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).