Einfach und bewährt

Für viele Arbeitgeber wird es immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Verbessern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens und bieten Sie Ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung, z. B. in Form einer Direktversicherung. Die Aufwertung der Versorgungssituation durch eine Betriebsrente mit steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen wissen viele Arbeitnehmer zu schätzen. Gleichzeitig bringt die Direktversicherung für Sie den Vorteil, auch für die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter nutzbar zu sein. Der Aufwand auf Arbeitgeberseite ist gering, weil die Generali Deutschland Lebensversicherung AG den Großteil der Verwaltung übernimmt.

Ihre Vorteile 

  • Sie verbessert die Position Ihres Unternehmens am Arbeitsmarkt im Wettbewerb um gute Fachkräfte und sichert Ihre Mitarbeiter ab.

  • Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind abzugsfähige Betriebsausgaben und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Unkomplizierte Lösung beim Ausscheiden von Mitarbeitern
  • Zusätzlichen Aufwand mit einer Direktversicherung vermeiden: keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein, keine Anpassungspflicht für laufende Renten bei entsprechender Vertragsgestaltung
  • Attraktiver Arbeitgeber-Extra-Bonus* möglich auf Ihren Beitrag für bestimmte Firmenversicherungen
  • Attraktive staatliche Zuschüsse an Sie als Arbeitgeber bei Versorgungszusagen an Geringverdiener möglich
  • Mögliche Versorgung zu guten Gruppenkonditionen mit der bAV Strategie Select und bAV Strategie Select Smart

* 5 % Arbeitgeber-Extra-Bonus auf die Beiträge für bestimmte Firmenversicherungen, z. B. Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen der Generali Deutschland Versicherung AG. Bis max. 2.000 € Jahresnettobeitrag. Gilt nicht für unsere bAV Strategie Smart und bAV Strategie Select Smart.

So funk­tio­niert eine Direkt­ver­si­che­rung

Bei einer Direktversicherung sagen Sie Ihren Arbeitnehmern Versorgungsleistungen zu und schließen zu diesem Zweck mit uns eine Versicherung ab. Die Beiträge hierfür überweisen Sie direkt an uns. Ihre Arbeitnehmer sind hinsichtlich der Leistungen aus der Versicherung bezugsberechtigt und erhalten die späteren Zahlungen zu den vereinbarten Terminen pünktlich direkt von uns.

Innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleiben die Beiträge steuerfrei und unterliegen nicht der Beitragszahlung in der Sozialversicherung. Erst die späteren Versorgungsleistungen sind steuerpflichtig und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Der Vorteil: In dieser Lebensphase ist die steuerliche Belastung meist geringer und es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an.

Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer kann von Ihnen den Abschluss einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung verlangen, wenn Sie den Entgeltumwandlungsanspruch nicht über einen anderen Durchführungsweg anbieten. Sparen Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung Ihrer Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge ein, so müssen Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen einen 15 %-igen Beitragszuschuss auf den Umwandlungsbetrag leisten.

Direkt­ver­si­che­rung und Arbeits­kraftab­si­che­rung

Schützen Sie für Ihren Arbeitnehmer den Wert seiner Arbeitskraft. Sie ist das größte Kapital, das er hat. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder Grundfähigkeits-Zusatzversicherung sichert ihn im Versicherungsfall ab:

  • Wir übernehmen die Beiträge für den Gesamtvertrag.
  • Wir zahlen zusätzlich eine Rente, wenn Sie das vereinbart haben.
  • Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Leistungsdynamik an.

So sichern Sie das Einkommen Ihres Arbeitnehmers – unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Versorgung.

Darüber hinaus gilt:
Einmal versichert – immer versichert. Auch bei Berufswechsel!

Boni für Sie und Ihre Arbeit­neh­mer mit der bAV Stra­te­gie Plus und bAV Stra­te­gie Select

Umfassend und effektiv: der bAV Kundenbonus*

Stellen Sie den individuellen Bedarf für die Absicherung der Arbeitskraft Ihrer Arbeitnehmer fest. Ihre Arbeitnehmer profitieren vom bAV Kundenbonus. Die dadurch eingesparten Beiträge investieren Ihre Mitarbeiter in ihre Altersrente.

So erhalten Ihre Arbeitnehmer die gewünschte Absicherung der Arbeitskraft und den Leistungsvorteil für die betriebliche Altersversorgung in einem Schritt.

Wird Ihren Arbeitnehmern der bAV Kundenbonus gewährt, haben Sie Anspruch auf einen attraktiven Arbeitgeber-Extra-Bonus: Sie erhalten 5 % Bonus auf die Nettobeiträge für bestimmte Firmenverträge, z. B. Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen der Generali Deutschland Versicherung AG, bis max. 2.000,00 € Beitrag p.a.

* Wir erhöhen die Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente in der bAV Strategie Plus und bAV Strategie Select, wenn diese zu Beginn garantiert mindestens 250,00 € monatlich beträgt. Die Überschussbeteiligung der Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente ist die Bonusrente. Sie erhöht die garantierte Rente. Der bAV Kundenbonus ist auch eine Überschussbeteiligung. Er beträgt derzeit 10 % der gesamten Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsrente inklusive Bonusrente. Wenn der Versicherungsfall eintritt, erhöht sich die Gesamtrente um derzeit 10 % bAV Kundenbonus. Die Höhe des bAV Kundenbonus ist für das Jahr 2024 garantiert. In den folgenden Jahren kann die Höhe der Überschussbeteiligung einschließlich bAV Kundenbonus auch anders ausfallen.

bAV Stra­te­gie Smart und bAV Stra­te­gie Select Smart – Pro­fi­tie­ren mit der För­de­rung für Gering­ver­die­ner

Mit unserer Direktversicherung bAV Strategie Smart und bAV Strategie Select Smart können Sie von den gesetzlichen bAV-Förderbeträgen nach § 100 Einkommensteuergesetz profitieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie auf Ihre Beiträge für Versorgungszusagen an Geringverdiener (laufendes Monatsbrutto max. 2.575 €) einen 30 %-igen staatlichen Beitragszuschuss (maximal 288 € jährlich).

Auf diese Weise motivieren Sie Ihre Arbeitnehmer mit staatlicher Unterstützung.

Gehalts­er­hö­hun­gen cle­ver gestal­ten

Außertarifliche Gehaltserhöhungen sind ein Mittel, um gute Leistungen Ihrer Mitarbeiter zu honorieren. Jedoch kommt wegen der Steuer- und Sozialabgaben nur ein geringer Teil bei Ihrem Arbeitnehmer an.

Wenn Sie jedoch die Gehaltserhöhung in eine betriebliche Altersversorgung investieren, kommt jeder Euro Ihren Arbeitnehmern zugute – Motivation, die ankommt.

Ver­mö­gens­wirk­same Leis­tun­gen

Vermögenswirksame Leistungen können – soweit tarifvertraglich zulässig – in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Anders als z. B. bei einem Bausparvertrag, zahlen Ihre Arbeitnehmer bei einer Investition in eine Direktversicherung hierauf weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge.

Über­stun­den in die Alters­ver­sor­gung inves­tie­ren

Leisten Mitarbeiter Überstunden, führt dies bei der Lohnabrechnung oftmals zur Enttäuschung: Trotz Überstunden steigt das Nettoeinkommen infolge der Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nur mäßig.

Investieren Sie in Vereinbarung mit Ihren Arbeitnehmern die Überstundenvergütung stattdessen z. B. in eine Direktversicherung, kann diese 1 : 1 bei Ihren Mitarbeitern ankommen.

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten

Zu Beginn der beruflichen Karriere oder nach Neugründung einer Gesellschaft kann dieser Personenkreis nur in eingeschränktem Umfang die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung nutzen. Die Direktversicherung steht jedoch von Beginn an zur Verfügung und ist somit quasi der Einstieg in die betriebliche Altersversorgung.

Part­ner­Plus Kon­zept: Moti­va­tion im 3-Jah­res­t­akt

Mit dem PartnerPlus Konzept gewähren Sie Ihren Arbeitnehmern eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung. Hierbei versprechen Sie Ihren Mitarbeitern die Beitragszahlung zunächst für 5 Jahre. Danach entscheiden Sie alle 3 Jahre neu, ob Sie die Beitragszahlung fortführen möchten.

Die Beitragszahlungsabschnitte können Sie je nach wirtschaftlicher Lage Ihres Unternehmens als Belohnung und Motivation nutzen. So bleibt Ihre betriebliche Altersversorgung in planbaren Zeitabschnitten überschaubar und Sie setzen regelmäßige und damit nachhaltige Motivationsimpulse.

Über die Vereinbarungen zum PartnerPlus Konzept erstellen wir entsprechende Versorgungsurkunden und -zertifikate zur Dokumentation der jeweils erreichten Versorgungsanwartschaften.

Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

Unser Beratungs-Partner

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Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

  • Entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
  • Sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und vorhandenen Verträge.
  • Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
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