Leitende Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften haben meist hohe Versorgungslücken. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich oft nur eine verhältnismäßig geringe Anwartschaft. Gesellschafter-Geschäftsführer sind zudem meist viele Jahre nicht versicherungspflichtig. Dadurch fällt die gesetzliche Rente noch niedriger aus.
Mit einer Pensionszusage können hohe Versorgungslücken mit steuerlicher Begünstigung geschlossen werden. Das Unternehmen bildet hierfür in der Handels- und Steuerbilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen.
Aktuell werden Pensionszusagen immer häufiger als „beitragsorientierte Leistungszusagen“ gestaltet. Dabei entspricht die Leistung der Pensionszusage den Leistungen einer eigens hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung*. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben. Der Wert der Rückdeckungsversicherung ist ebenfalls in der Bilanz (Aktivierung) auszuweisen. Bei GGF sind besondere steuerliche Voraussetzungen zu berücksichtigen, über die wir Sie gerne informieren.
* Eine auf das Leben des Versorgungsberechtigten abgeschlossene Lebensversicherung auf deren Leistungen das Unternehmen bezugsberechtigt ist. Die über die Pensionszusage zugesagten Versorgungsleistungen entsprechen den Leistungen aus der Lebensversicherung.