Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt auf dem Schreibtisch des Arztes in der Arztpraxis.

Wie läuft die korrekte Krankmeldung an die Krankenkasse ab?

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Wie läuft die kor­rekte Krank­mel­dung an die Kran­ken­kasse ab?

Grippe, Fieber, Magenverstimmung – wer ernsthaft krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen. Um allerdings keinen Streit mit dem Arbeitgeber zu beginnen, sollte unbedingt die Meldepflicht eingehalten werden. Laut Gesetz ist eine Einreichung der Krankmeldung sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenkasse vorgeschrieben. Hier erfährst du mehr zum richtigen Vorgehen im Krankheitsfall.

Krankmeldung: Meldefrist beachten

Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit gehen kannst, musst du so schnell wie möglich deinen Arbeitgeber informieren. Solltest du für einen längeren Zeitraum krank sein, das heißt länger als 3 Tage, dann bist du dazu verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen.

Diese musst du spätestens am vierten Tag einreichen. Dein Arbeitsvertrag kann diese Regelung entkräften. Grundsätzlich steht es Arbeitgebern zu, ein ärztliches Attest auch schon vor der Frist von drei Tagen einzufordern, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (5AZR 886/11) bestätigt.

Neben dem Arbeitgeber musst du auch deine Krankenkasse über die Erkrankung informieren, wenn diese zur Arbeitsunfähigkeit führt. Auch hier gelten Fristen. Solltest du diese missachten, kann dein Anspruch auf Krankengeld dadurch erlöschen. Die sogenannte Vorlagefrist der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse ist in § 49 Abs. 1 Nr. 55 SGB V auf eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit festgelegt.

Am besten auf Nummer sicher gehen und Attest selbst einreichen

Oft informiert der Arzt die Krankenkasse. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Du solltest deshalb deinen Arzt darauf hinweisen oder darum bitten.

Sofern du aber die Krankmeldung eigenständig an deine Krankenkasse schicken willst, so muss dies per Einschreiben geschehen. Das Einschreiben solltest du auch für das Attest verwenden, welches dein Arbeitgeber bekommt. Dabei ist es aber wichtig, dass du die Dokumente an die richtige Adresse der Krankenkasse schickst.

Krankschreibung per Video

Unabhängig von der Corona-Pandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krankschreibung per Videosprechstunde beschlossen (Stand 08.10.2020).
Eine Krankschreibung per Video ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Der Patient muss der behandelnden Arztpraxis bereits bekannt sein.
  • Der Patient kann ohne persönlich Erscheinen zu müssen untersucht werden, da die Erkrankung eine entsprechende Untersuchung per Video möglich macht.
  • Der Patient kann erstmalig für maximal sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Arzt darf eine Folgekrankschreibung per Video nur dann erteilen, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer persönlichen Untersuchung diagnostiziert wurde.
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