Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt auf dem Schreibtisch des Arztes in der Arztpraxis.

Krank­mel­dung richtig machen: So vermeidest du Probleme

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. KRANK­MEL­DUNG RICHTIG MACHEN: SO VERMEIDEST DU PROBLEME
Gesund bleiben
Lesezeit: 3-4 Minuten

Wer ernsthaft krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen. Gliederschmerzen, Husten, Schnupfen oder auch Magenprobleme können Anzeichen von ansteckenden Krankheiten sein. Gerade in der kalten Jahreszeit kommt es oft zu Grippewellen und du würdest deinen Arbeitgebern keinen Gefallen tun, deine Kollegen anzustecken.

Um keine Probleme mit deinem Arbeitgeber zu bekommen, wenn du krank zu Hause bleibst, solltest du unbedingt deine Pflichten zur Krankmeldung beachten.  Laut Gesetz ist eine Einreichung der Krankmeldung sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenkasse vorgeschrieben. Hier erfährst du mehr zum richtigen Vorgehen im Krankheitsfall.

Krankmeldung ab wann?

Dein Arbeitsvertrag regelt, ob diese telefonisch erfolgen kann. Häufig hört man auch den Begriff elektronische Krankmeldung. Damit ist aber nicht die Krankmeldung gemeint, sondern die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.  

Ab wann man die Krankmeldung machen muss, ist ein Thema, bei dem es immer wieder zu Missverständnissen kommt. Viele Arbeitnehmer glauben, dass eine Krankmeldung erst nach drei Tagen erfolgen muss. Das ist aber nicht richtig. Die 3 Tage Frist betrifft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, nicht die Krankmeldung an sich.

Solltest du für einen längeren Zeitraum krank sein, das heißt länger als drei Tage, dann bist du dazu verpflichtet, dir von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese musst du spätestens am vierten Tag einreichen. Dein Arbeitsvertrag kann die 3 Tage Frist auch verkürzen. Grundsätzlich steht es Arbeitgebern zu, ein ärztliches Attest auch schon vor der 3 Tage Frist einzufordern, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (5AZR 886/11) bestätigt.

Ärzt­li­ches Attest der Arbeits­un­fä­hig­keit

Seit 2023 gibt es für die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Arbeitnehmern ein elektronisches System. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, fälschlicherweise auch gerne als elektronische Krankmeldung bezeichnet, bewirkt, dass der behandelnde Arzt die Bescheinigung an die Krankenkasse übermittelt, die im System der Kasse vom Arbeitgeber eingesehen werden kann. Diese Regelung betrifft allerdings nur Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen.  
 
Als privatversicherter Arbeitnehmer nutzt du weiterhin wie gewohnt das Attest in Papierform. Neben dem Arbeitgeber musst du auch deine Krankenkasse über die Erkrankung informieren, wenn diese zur Arbeitsunfähigkeit führt. Auch hier gelten Fristen. Solltest du diese missachten, kann dein Anspruch auf Krankengeld dadurch erlöschen. Die sogenannte Vorlagefrist der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse ist in § 49 Abs. 1 Nr. 55 SGB V auf eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit festgelegt.

Krank­schrei­bung per Video

Unabhängig von der Corona-Pandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krankschreibung per Videosprechstunde beschlossen (Stand 08.10.2020).

Eine Krankschreibung per Video ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:  

  • Der Patient muss der behandelnden Arztpraxis bereits bekannt sein.
  • Der Patient kann ohne persönlich Erscheinen zu müssen untersucht werden, da die Erkrankung eine entsprechende Untersuchung per Video möglich macht.
  • Der Patient kann erstmalig für maximal sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Arzt darf eine Folgekrankschreibung per Video nur dann erteilen, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer persönlichen Untersuchung diagnostiziert wurde.

Arbei­ten trotz Krank­mel­dung?

Das Arbeiten trotz Krankmeldung ist gesetzlich nicht verboten. In unseren modernen Arbeitsstrukturen gibt es für viele Tätigkeiten ohnehin das sogenannte Homeoffice. Das Arbeiten von zu Hause ist auch im Falle einer Krankheit erlaubt, wenn es deine schnelle Genesung nicht verhindert. Dabei solltest du auch die längerfristigen Konsequenzen deiner Krankmeldung im Blick haben.
 
Ein wichtiger Faktor bei der Genesung ist unsere Psyche. Viele von uns haben ein schlechtes Gewissen, wenn wir krank werden, weil wir wissen, dass unsere Arbeit während unserer Krankmeldung von Kollegen übernommen werden muss, zusätzlich zu ihren eigenen Aufgaben. Dieser psychische Stress hilft uns nicht bei der Genesung. In anderen Fällen, wo es keine „Vertretung“ für uns gibt, müssen wir das Versäumte nachholen, zusätzlich zu den neuen Aufgaben, die in der Zwischenzeit aufgelaufen sind. Auch dies kann erheblichen Stress verursachen.
 
Dein Ziel muss es sein, deine Krankheit vollständig auszukurieren. Wenn du nach dem Abklingen der schweren Symptome sofort wieder Stress hast, könnte dies langfristig negative Auswirkungen auf deine Gesundheit haben. Das Arbeiten trotz Krankmeldung ist in vielen Fällen eine gute Lösung, um Stress nach der Genesung zu vermeiden. Denn oft hilft schon die ruhige Umgebung deiner Wohnung, um trotz Krankmeldung einige Dinge abzuarbeiten, so gut wie du es eben kannst.

Vier Schritte bei Arbeits­un­fä­hig­keit im Krank­heits­fall

  1. Fühlst du dich krank, musst du entscheiden, ob du trotzdem arbeiten kannst oder nicht. Hast du Krankheitssymptome, die das Arbeiten am Arbeitsplatz definitiv nicht zulassen, musst du deinen Arbeitgeber darüber sofort informieren, am besten gleich zum Arbeitsbeginn des ersten Krankheitstages.
  2. Sieh in deinem Arbeitsvertrag nach, welches Prozedere für den Krankheitsfall vorgesehen ist. Zur ersten Krankmeldung reicht meistens bereits ein Anruf aus. Je nach den dort aufgeführten Vorgaben ist aber eventuell der Gang zum Arzt erforderlich. Ist dies nicht im Arbeitsvertrag vermerkt, kannst du dich ohne Arztbesuch ins Bett legen.
  3. Bei schwerwiegenden Symptomen wird der Arbeitgeber zwar von sich aus mit einer mehrtägigen Krankheit rechnen. Du selbst musst dir aber nach drei Tagen Krank zu Hause vom Arzt deine Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest bescheinigen lassen. Dieses musst du deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse übermitteln, wenn du vom Arzt nicht eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst. Auf dem Attest vermerkt der Arzt, wie lange er die Zeit deiner Genesung einschätzt und schreibt dich für diese Dauer krank.
  4. Wenn du eine schwerwiegende Erkrankung hast, wie zum Beispiel eine Bronchitis, kann es notwendig sein, dass du nach Ablauf der vom Arzt festgelegten Arbeitsunfähigkeit einen Folgetermin mit einer Nachuntersuchung machen musst. Dabei stellt der Arzt fest, ob du die Krankheit auskuriert hast oder noch weitere Zeit nicht zur Arbeit gehen solltest. In diesem Fall wird dir ein Folge-Attest ausgestellt, das du wiederum an Arbeitgeber und Krankenkasse übermittelst, falls du nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist.
Mit ADVOCARD-360°-PRIVAT umfassend gegen Rechtsstreitigkeiten im privaten Umfeld absichern

Unsere Emp­feh­lung

Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

Mehr erfahren

Per­sön­li­che Bera­tung

Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).