Wer ernsthaft krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen. Gliederschmerzen, Husten, Schnupfen oder auch Magenprobleme können Anzeichen von ansteckenden Krankheiten sein. Gerade in der kalten Jahreszeit kommt es oft zu Grippewellen und du würdest deinen Arbeitgebern keinen Gefallen tun, deine Kollegen anzustecken.
Um keine Probleme mit deinem Arbeitgeber zu bekommen, wenn du krank zu Hause bleibst, solltest du unbedingt deine Pflichten zur Krankmeldung beachten. Laut Gesetz ist eine Einreichung der Krankmeldung sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenkasse vorgeschrieben. Hier erfährst du mehr zum richtigen Vorgehen im Krankheitsfall.
Krankmeldung ab wann?
Dein Arbeitsvertrag regelt, ob diese telefonisch erfolgen kann. Häufig hört man auch den Begriff elektronische Krankmeldung. Damit ist aber nicht die Krankmeldung gemeint, sondern die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Ab wann man die Krankmeldung machen muss, ist ein Thema, bei dem es immer wieder zu Missverständnissen kommt. Viele Arbeitnehmer glauben, dass eine Krankmeldung erst nach drei Tagen erfolgen muss. Das ist aber nicht richtig. Die 3 Tage Frist betrifft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, nicht die Krankmeldung an sich.
Solltest du für einen längeren Zeitraum krank sein, das heißt länger als drei Tage, dann bist du dazu verpflichtet, dir von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese musst du spätestens am vierten Tag einreichen. Dein Arbeitsvertrag kann die 3 Tage Frist auch verkürzen. Grundsätzlich steht es Arbeitgebern zu, ein ärztliches Attest auch schon vor der 3 Tage Frist einzufordern, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (5AZR 886/11) bestätigt.