Das Kind wird krank: Eine Anleitung zur Krankmeldung für Eltern
Wenn das Kind erkrankt und nicht in die Schule gehen kann, so bringt es den Tagesablauf der Eltern durcheinander. Die Eltern oder zumindest eines der Elternteile muss dann zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern. Und das ist auch ihr gutes Recht. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) stellt sicher, dass sich jeder Arbeitnehmer pro Kind und Jahr maximal für zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen darf. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 20 Tage.
Von diesem Recht kannst du aber nur Gebrauch machen, wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist. Weiterhin gilt das Recht nur, wenn sich keine weitere Person im Haushalt befindet, die sich um das Kind kümmern kann.
Darüber hinaus brauchst du ein ärztliches Attest, welches die Erkrankung deines Kindes belegt. Schließlich müssen dein Kind und du als Elternteil gesetzlich krankenversichert sein. Eltern, die privat versichert sind, haben keinen automatischen Anspruch auf ein Krankengeld. Sie müssen sich aus diesem Grund zusätzlich absichern.
Fehlt am Ende des Monats dann das Geld?
Solltest du dich freistellen wollen, um dein Kind zu pflegen, dann hast du laut § 45 SGB V einen Anspruch darauf. Dieser gilt für bis zu 10 Tage pro Jahr. Alleinerziehende haben bis zu 20 Tage Anspruch auf Urlaub.
Zusätzliche Kinderkrankentage im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie |
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Es darf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Es gibt aber Arbeitgeber, die den vollen Lohn zahlen.
Dies ist abhängig vom Arbeitsvertrag und kann auch explizit in diesem geltend gemacht werden. Man hat allerdings nur Anspruch auf eins von beiden: das volle Gehalt oder das Krankengeld.
Attest für die Krankmeldung ab Tag 1
Wenn du selbst krank bist und nicht arbeiten kannst, muss dem Arbeitgeber am dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Später sollte es natürlich auch nicht sein. Bei der Erkrankung eines Kindes muss das Attest schon am ersten Tag vorliegen, damit du das Kinderkrankengeld auch in Anspruch nehmen kannst.
Krankschreibung per Telefon bei Verdacht auf Corona |