Eine Mutter telefoniert und ihr krankes Kind liegt im Hintergrund auf der Couch.

Kinderkrankengeld beantragen

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. KINDERKRANKENGELD BEANTRAGEN
Recht sichern
Lesezeit: 4-5 Minuten

Krank­mel­dung Kind: eine Anlei­tung für Eltern

Husten, Schnupfen, Fieber: Wenn das Kind krank wird und nicht in die Schule oder den Kindergarten gehen kann, stehen Eltern oft vor der Frage: Wer kümmert sich um den kleinen Patienten? Vielleicht kannst du eine Betreuung innerhalb der Familie finden. Falls das nicht geht, hast du als Elternteil Anspruch auf freie Tage beim Arbeitgeber. Wie das gesetzlich geregelt ist, wie lange du als Arbeitnehmer für dein krankes Kind freibekommst und was du unternehmen musst, um das sogenannte Kinderkrankengeld zu erhalten, das erfährst du hier.

  • Wenn dein Kind erkrankt, hast du Anspruch auf freie Tage. Allerdings bekommst du für diese Tage kein Gehalt: Dafür gibt es Kinderkrankengeld.
  • Das Kinderkrankengeld wird normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
  • Die private Krankenversicherung von Generali bietet weitere Vorteile.

Der Idealfall: bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber

Sowohl im Kindergarten als auch in der Schule kursiert fast immer irgendeine Krankheit. Richtiges Händewaschen kann davor schützen – wie es geht, erfährst du hier. Wenn dein Kind erkrankt, kann das den Tagesablauf ganz schön durcheinanderbringen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) macht der Paragraf 616 deutlich, dass dir als Arbeitnehmer in diesem Fall für eine gewisse Zeit eine bezahlte Freistellung zusteht.

Allerdings gilt das nur, wenn der Arbeitgeber das auch im Arbeitsvertrag notiert hat. Er kann die Bezahlung freigestellter Tage nämlich ausschließen. Überprüfe also deinen Arbeitsvertrag auf diese Regelung. Auch in Tarifverträgen wird dieser Aspekt von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften immer wieder ausgehandelt.

Sollte dein Arbeits- oder Tarifvertrag die bezahlte Freistellung ausschließen, greift Paragraf 45 des Fünften Sozialgesetzbuches. Das SGB V stellt sicher, dass sich jeder Arbeitnehmer, also jedes Elternteil, pro Kind und Jahr maximal für zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen darf. Sind mehrere Kinder vorhanden, erhöhen sich die freien Tage auf maximal 25 pro Kalenderjahr. Bist du alleinerziehend, hast du mit einem Kind 20 Tage und mit mehreren Kindern maximal 50 freie Tage. Besonders praktisch: Hat ein Elternteil seine 10 Tage aufgebraucht, können die 10 Tage des anderen Elternteils übertragen werden – sofern beide Arbeitgeber zustimmen. Auch wer im Homeoffice arbeitet, hat Anspruch auf das Kinderkrankengeld.

Die Alternative: das Kinderkrankengeld

Du bist gesetzlich versichert? Gilt für dich die unbezahlte Freistellung, werden die fehlenden Tage vom Gehalt abgezogen. Dann übernimmt deine Krankenkasse einen großen Teil deines Gehalts als Lohnersatz: Für die Krankheitstage deines Kindes erhältst du dann das sogenannte Kinderkrankengeld. Im Normalfall erhältst du neunzig Prozent deines Nettoeinkommens oder siebzig Prozent deines Bruttoverdienstes.

Die Krankenkasse zahlt nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Kind muss aufgrund von Krankheit zu Hause betreut werden.
  • Das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein.
  • Es darf keine Person im Haushalt leben, die sich um das Kind kümmern kann.

Krankmeldung wegen Kind: eine Anleitung

  1. Wenn dein Kind morgens schon fiebert oder hustet, solltest du zuerst deinen Arbeitgeber informieren. Falls er dich bezahlt freistellt, darf er vom ersten Tag an ein ärztliches Attest verlangen.
  2. Nicht jede Kinderkrankheit braucht eine ärztliche Diagnose. Allerdings solltest du auf jeden Fall am ersten Krankheitstag zum Kinderarzt gehen, wenn du Kinderkrankengeld beantragen willst.
  3. Für deine eigene Krankschreibung gibt es nun ein digitales Verfahren – die Bescheinigung für dein Kind musst du weiterhin manuell bei deinem Arbeitgeber und bei deiner Krankenkasse einreichen.

Längere Pflege für schwerstkranke Kinder

Schwerstkranke Kinder bedürfen einer besonderen und längeren Pflege. Sie sind abgesichert durch das Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder. In einigen Fällen, wenn zum Beispiel eine Heilung ausgeschlossen ist, besteht ein Anspruch auf eine zeitlich unbegrenzte Freistellung von der Arbeit sowie Kinderkrankengeld.

Sonderregelungen im Jahr 2023: Kinderkrankentage während der Corona-Pandemie

Das Thema Kinderkrankengeld ist vor allem während der Corona-Pandemie immer wieder diskutiert worden: Kindergärten mussten aufgrund von Quarantäneregelungen schließen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, welches Eltern zusätzliche Kinderkrankentage einräumt. Das Kinderkrankengeld wird auch dann gezahlt, wenn die Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung pandemiebedingt ausfällt – obwohl das Kind nicht krank ist. Diese Regelung gilt noch bis 7. April 2023. Den Krankenkassen reichte eine entsprechende Bescheinigung der Kita oder Schule.

Für das komplette Jahr 2023 gilt: Insgesamt hat jedes Elternteil Anspruch auf 30 Kinderkrankentage. Alleinerziehende erhalten 60 Kinderkrankentage. Auch dieser erweiterte Anspruch gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern mit Kindern bis zu einem Alter von zwölf Jahren. Bei Kindern mit einer Behinderung besteht der Anspruch über das zwölfte Lebensjahr hinaus.

Kinderkrankengeld für privat versicherte Eltern

Solltest du eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, hast du nicht automatisch Anspruch auf das Kinderkrankengeld.

Privatversicherte erhalten für pandemiebedingten Verdienstausfall eine staatliche Entschädigung, welche im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 56) verankert ist.

Fazit

Das Kind ist krank: Dein Arbeitgeber muss dich für die Betreuung freistellen. Falls er deinen Lohn für diese Zeit nicht auszahlt, hast du als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das gilt für beide Elternteile des kranken Kindes. Du musst deinem Arbeitgeber gleich am ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen, um das Krankengeld zu erhalten. Privat versicherte Eltern sollten prüfen, ob eine Auszahlung von Kinderkrankengeld im Leistungsumfang ihrer Krankenversicherung enthalten ist.

Unsere Emp­feh­lung

Mit einer privaten Krankenvollversicherung hast du die perfekte Rundum-Vorsorge.

Mehr erfahren

Ähn­li­che Arti­kel