- FÜR ÄRZTE UND ZAHNÄRZTE
- VORSORGEPAUSCHALEN GESUNDPROMED
Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Versicherten zu erhalten – und wenn möglich zu verbessern.
Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen leisten einen sinnvollen Beitrag dazu. Aus diesem Grund erstattet Ihnen die Generali im Tarif GesundProMed die Kosten aller Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Alters- und Intervallbeschränkung. Wir bieten Ihnen darüber hinaus zusätzliche Vorsorgeleistungen an.
Besonders bei einer hohen Selbstbeteiligung werden Vorsorgeuntersuchungen oft vernachlässigt. Wenn Sie für ein Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, beteiligen wir uns deshalb trotzdem an den Kosten für Ihre Vorsorgeuntersuchungen. So erhalten Sie als Versicherte im Tarif GesundProMed unsere so genannte Vorsorgepauschalen bis zu 300 €, wenn sie uns für ein Kalenderjahr keine Rechnungen schicken. Nutzen Sie dafür die jährlichen Vorsorgenachweise.
Das Wichtigste im Überblick
Für ein Kalenderjahr können Sie als Versicherter im Folgejahr Vorsorgepauschalen bis zu 300 € (ambulante Vorsorge 200 €, zahnärztliche Vorsorge 100 €) erhalten, wenn Sie
- uns für das aktuelle Kalenderjahr einen oder beide Nachweise, aber keine Rechnungen schicken, und
- im April des Folgejahres weiterhin im GesundProMed versichert sind, und
- alle Beiträge pünktlich bezahlt haben.
- Sie erhalten von uns jedes Jahr im Dezember für das folgende Kalenderjahr zwei Nachweise: einen für ärztliche und einen für zahnärztliche Vorsorge.
- Sie gehen innerhalb des Kalenderjahrs zur Vorsorge Ihrer Wahl.
- Ihr Arzt oder Zahnarzt füllt den jeweiligen Vorsorgenachweis aus (mit Datum, Unterschrift und Stempel).
- Dann schicken Sie uns die ausgefüllten Nachweise zu, aber ohne die Vorsorgerechnungen.
- Wir prüfen im April des Folgejahres, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und überweisen Ihre Vorsorgepauschalen (ambulante Vorsorge 200 €, zahnärztliche Vorsorge 100 €).
- Das Beste daran: Die Vorsorgepauschalen wirken sich weder auf die Selbstbeteiligung oder die Beitragsrückerstattung aus.
Im Tarif GesundProMedP bleibt zudem der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie die Vorsorgepauschalen nutzen. Wichtig ist, dass Sie uns nur die Vorsorgenachweise schicken, aber keine Rechnungen.
Als ambulante Vorsorge sehen wir dabei alle Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen sowie die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen im Tarif GesundProMed an. Der zahnärztliche Vorsorgenachweis kann z. B. für eine professionelle Zahnreinigung verwendet werden.
Eine Übersicht der gängigen Vorsorgeuntersuchungen können Siehiereinsehen.
0221 1636-6668
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Hier erhalten Sie rund um die Uhr erstklassigen Rat zu allen medizinischen Fragen. Auch speziell zu Vorsorge, wenn Sie sich unsicher sind, was für Sie persönlich sinnvoll ist.
Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
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