Rundum-Schutz
Dein bester Freund möchte für den Umzug dein Auto leihen, ein Familienmitglied plant einen Wochenendtrip mit deinem Fahrzeug? Das Auto Freunden oder Familie zu geben, ist oft ein unkomplizierter Gefallen. Trotzdem solltest du vorher kurz prüfen, ob du dein Auto verleihen kannst und die Versicherung im Fall der Fälle übernimmt. Denn bei einem Unfall, einem Strafzettel oder Schäden am eigenen Wagen kann es sonst schnell zu Problemen kommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Du darfst dein Auto kostenlos an Freunde oder Familie verleihen. Prüfe vorher aber, ob die Person laut Versicherungsvertrag fahren darf.
- Bei einem Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht Schäden anderer. Schäden am eigenen Auto sind in der Regel nur über eine Kaskoversicherung abgesichert.
- Halte vor der Übergabe schriftlich fest, wer Selbstbeteiligung, mögliche Rückstufungen und Bußgelder übernimmt.
Ja. Wer sein Auto kostenlos überlässt, vereinbart rechtlich eine Leihe. Ein Auto zu verleihen, ist also nicht strafbar – vorausgesetzt, der Fahrende besitzt die erforderliche Fahrerlaubnis und du lässt ihn bewusst ans Steuer. Prüfe den Führerschein daher vor der Übergabe, besonders wenn du die Person nicht regelmäßig fahren siehst.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Vermietung: Nimmst du Geld für die Nutzung, handelt es sich nicht mehr um eine kostenlose Leihe, sondern um eine Vermietung. Dann solltest du die Nutzungsart unbedingt vorher mit deinem Versicherer klären. Eine Kfz-Versicherung für die private Nutzung deckt eine entgeltliche Vermietung nicht automatisch ab.
Die Versicherung ist grundsätzlich an das Fahrzeug gebunden, nicht an die Person am Steuer. Verursacht der Fahrer einen Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflicht berechtigte Schadenersatzansprüche des Unfallgegners. Sie kommt also für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter auf.
Anders sieht es bei Schäden am geliehenen Auto aus: Dafür reicht die Haftpflicht nicht. Besteht eine Vollkaskoversicherung, kann sie den Schaden am eigenen Fahrzeug je nach Vertragsbedingungen übernehmen. Die vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt dabei in der Regel bestehen. Auch eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse kann den Beitrag im Folgejahr erhöhen.
Ob und in welchem Umfang der Fahrer diese Kosten tragen muss, hängt vom Einzelfall ab: etwa davon, wie der Unfall zustande kam, ob das Auto nur aus Gefälligkeit überlassen wurde und was ihr vereinbart habt. Kläre deshalb vor der Fahrt offen, wer Selbstbeteiligung und mögliche Mehrkosten nach einer Rückstufung übernimmt. Eine kurze schriftliche Vereinbarung kann später viel Ärger vermeiden.
Grundsätzlich darf jemand anderes dein Auto fahren, wenn die Person eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Für den Versicherungsschutz ist jedoch der vereinbarte Fahrerkreis in deinem Vertrag wichtig. Manche Tarife gelten für einen festen Personenkreis, andere für Fahrer ab einem bestimmten Alter oder für jeden berechtigten Fahrer. Gerade Fahranfänger oder junge Fahrer in der Probezeit sind in manchen Verträgen nicht eingeschlossen.
Auch wenn ein nicht vereinbarter Fahrer einen Unfall verursacht, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autos grundsätzlich den Schaden des Unfallgegners. Gegenüber dem Versicherungsnehmer kann der Versicherer anschließend jedoch Beiträge nachfordern oder – abhängig von den Vertragsbedingungen – eine Vertragsstrafe verlangen.
Deshalb gilt: Wirf vor der Schlüsselübergabe einen Blick in deine Unterlagen oder frage direkt bei deinem Versicherer nach. Gerade junge Fahrer können den Beitrag beeinflussen. Wenn jemand häufiger mit deinem Auto unterwegs ist, lohnt es sich, eine dauerhafte Lösung zu prüfen.
Den Fahrerkreis erweitern solltest du immer dann, wenn eine Person dein Auto regelmäßig nutzen soll und nicht bereits im Vertrag berücksichtigt ist. Auch bei einer längeren Urlaubsfahrt oder einem geplanten Umzug kann es sinnvoll sein, den zusätzlichen Fahrer vorab anzumelden.
Ob eine kurzfristige Erweiterung möglich ist und was sie kostet, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Verlass dich deshalb nicht darauf, dass ein einmaliger Gefallen automatisch mitversichert ist. Die klare Regel lautet: Erst Vertrag prüfen, dann fahren lassen.
Wenn du privat dein Auto verleihen möchtest, reichen wenige Minuten Vorbereitung. Am besten haltet ihr folgende Punkte fest:
Das klingt formell, schützt aber gerade Freundschaften und Familienbeziehungen. Wer vorab offen über Geld und Verantwortung spricht, schafft Klarheit und vermeidet spätere Missverständnisse.
Wird das Auto geblitzt, erhält zunächst meist der Halter Post. Bußgeld und Punkte treffen in Deutschland aber grundsätzlich den Fahrer. Kann dieser nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen eine Fahrtenbuchauflage anordnen.
Bei Parkverstößen können Halter ebenfalls mit Kosten oder Gebühren konfrontiert werden, vor allem wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Auf privaten Parkplätzen gelten zudem zivilrechtliche Regeln. Deshalb ist es sinnvoll, den Zeitraum der Leihe und den Fahrer zu dokumentieren.
Grundsätzlich kann auch ein Freund mit deinem Auto ins Ausland fahren, sofern dein Versicherungsvertrag dies zulässt. Eine schriftliche Nutzungsvollmacht ist dabei sehr empfehlenswert. Sie zeigt bei einer Kontrolle, dass der Fahrer das Fahrzeug mit deinem Einverständnis nutzt. Je nach Reiseland kann eine solche Vollmacht sogar vorgeschrieben sein oder eine Beglaubigung erforderlich werden. Informiere dich deshalb vor der Fahrt über die Bestimmungen aller Länder, die du bereist oder durchquerst.
Gib dem Fahrer außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil I und prüfe vorab, für welche Länder Versicherungsschutz besteht. Die Regeln für Bußgelder und deren Vollstreckung unterscheiden sich im Ausland je nach Land. Halte deshalb auch für die Reise klar fest, wer für Verkehrsverstöße und weitere Kosten aufkommt.
Ein Auto zu verleihen ist meist kein großes Risiko, wenn die wichtigsten Fragen vorher geklärt sind: Darf die Person laut Vertrag fahren? Besteht ausreichend Kaskoschutz? Und wer übernimmt Kosten, falls etwas passiert? Mit einem geprüften Fahrerkreis, einem kurzen Übergabeprotokoll und einer offenen Absprache wird aus dem Gefallen keine Belastungsprobe.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).