Rundum-Schutz
Ein Bußgeld wegen Falschparkens ist ärgerlich genug. Noch schlimmer ist es, ein Bußgeld wegen einer falsch eingestellten Parkscheibe oder eines im Fahrzeug nicht gut sichtbar platzierten Parkscheins zu bekommen. Häufig passieren Fehler, wenn die Ankunftszeit nicht auf eine halbe oder eine volle Stunde fällt. Viele stellen sich auch die Frage, ob man die Parkscheibe bei längerem Aufenthalt zwischendurch weiterdrehen darf.
Wir klären in diesem Beitrag, wie du deine Parkscheibe richtig einstellst und ein Bußgeld wegen einer falsch eingestellten Parkscheibe vermeidest. Du erfährst auch, welche Bußgelder anfallen, wenn du ohne Parkschein parkst.
Parkscheibe: So gibst du die Ankunftszeit richtig an
Du fährst um 15:15 Uhr auf einen Parkplatz. Nun musst du die Parkscheibe einstellen, denn es gilt die Parkscheibenpflicht. Doch welche Ankunftszeit ist richtig? 15:00 Uhr oder 15:30 Uhr? Die richtige Antwort lautet „aufrunden“. Gemäß § 13 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss die Parkscheibe nämlich auf die nächste halbe oder volle Stunde gedreht werden, die auf die Uhrzeit des Parkvorgangs folgt. In deinem Fall wäre das 15:30 Uhr. Das Aufrunden ist unter Umständen sogar günstig für dich: Im besten Fall kannst du ganz legal fast 30 Minuten länger als die angegebene Höchstparkdauer parken.
Auch wenn du es vielleicht eilig hast: Nimm dir die Zeit, um deine Parkscheibe genau einzustellen. Trifft eine Kontrollperson deine Parkscheibe mit einem zwischen einer vollen oder halben Stunde platzierten Zeiger an, droht dir ein Bußgeld. Denke unbedingt auch daran, die Parkscheibe so zu platzieren, dass sie von außen gut sichtbar und lesbar ist. Kann die Kontrollkraft die Ankunftszeit auf der Parkscheibe nicht lesen, parkst du ohne Parkscheibe. Auch in diesem Fall droht dir ein Bußgeld.
Parkscheibe nachstellen? Bei neuem Parkvorgang ist Weiterdrehen erlaubt
Es ist verlockend: Die Höchstparkdauer neigt sich dem Ende. Warum also nicht kurz zum Auto gehen und die Parkscheibe einfach weiterdrehen und die Ankunftszeit auf einen späteren Zeitpunkt verlegen? Diese Praxis ist zwar verbreitet, jedoch nicht erlaubt. Wirst du erwischt, wird dieser Verstoß genauso gewertet wie das Parken ohne Parkscheibe. Was du jedoch machen darfst, ist einmal um den Block fahren und auf einen anderen Parkplatz umparken. Die Straßenverkehrsordnung wertet dies als neuen Parkvorgang. Folglich musst du auch eine neue Ankunftszeit einstellen. Die Parkscheibe darf in diesem Fall einfach weitergedreht werden.
Schicke Design-Parkscheibe: Ist das erlaubt?
Parkscheiben in individuellem Design und von der Norm abweichende Größen sind ein Risiko. § 13 StVO definiert die Parkscheibe als Verkehrszeichen. Wenn du kein Risiko eingehen möchtest, verwende ein blau-weißes Exemplar mit einer Breite von 11 cm und einer Höhe von 15 cm. Das OLG Brandenburg hat ein Bußgeld gegen einen Autofahrer als rechtens bestätigt, der eine nur 4 × 6 cm messende Parkscheibe platziert hatte (AZ (2 Z) 53 Ss OWi 495/10 (238/10)).
Elektronische Parkscheibe: Wann ist das erlaubt?
Auch elektronische Parkscheiben sind seit 2005 grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass das Modell eine Typengenehmigung besitzt. Für den Einsatz elektronischer Parkscheiben gibt es aber detaillierte Vorschriften:
Bei der elektronischen Parkscheibe gelten außerdem dieselben Vorschriften wie bei einer normalen Parkscheibe. Das bedeutet: Das blau-weiße Zeichen muss auf der Vorderseite gut sichtbar sein. Zudem ist eine Zahlengröße von mindestens 2 cm vorgeschrieben. Über dem Display muss der Hinweis „Ankunftszeit“ stehen. Die elektronische Parkscheibe muss die Uhrzeit im 24-Stunden-Modus anzeigen. Wo muss die elektronische Parkscheibe angebracht werden? Natürlich gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe.
Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein: Was kosten Verstöße?
Entscheidend für die Höhe des Bußgelds beim Falschparken ist weiterhin die Überschreitung der Parkzeit. Folgende Bußgelder fallen bei Überschreitung der Parkdauer oder Parken ohne Parkschein an:
Bußgeld und Punkte: So wird Falschparken richtig teuer
Es geht noch deutlich teurer. Wenn du dein Auto an bestimmten Stellen parkst, ohne dazu berechtigt zu sein, können neben deutlich höheren Bußgeldern auch Punkte in Flensburg anfallen. Parken an unübersichtlichen Straßenstellen, Fußgängerüberwegen, direkt vor und nach Ampeln oder in scharfen Kurven kostet grundsätzlich 35 EUR. Wird dabei jemand behindert oder das Fahrzeug länger als eine Stunde abgestellt, steigt das Bußgeld auf 55 EUR (Kein Punkt in Flensburg).
Besonders teuer wird es, wenn du an einer Engstelle parkst und dadurch Rettungsfahrzeuge behinderst. Dann drohen 100 EUR Bußgeld sowie ein Punkt. Wenn du auf einem Geh- oder Radweg parkst, verlangt das Ordnungsamt mindestens 55 EUR. Kommt es dabei zu einer Behinderung oder parkst du dort länger als eine Stunde, steigt das Bußgeld auf 70 EUR. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt führt zu 55 EUR, bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100 EUR und einem Punkt.
Was gilt bei Privatparkplätzen?
Ist auf einem Privatparkplatz parken ohne Parkscheibe oder Parkschein unbegrenzt möglich? Nein! Hier bestimmt die Person, die den Parkplatz besitzt, welche Regeln gelten. Auf vielen Supermarktparkplätzen wirst du durch Schilder auf eine Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht hingewiesen. Verstößt du dagegen, kann eine Strafe anfallen. Deren Höhe bestimmt der Betreibende. Stellst du dein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz ab, gehst du rechtlich gesehen einen Vertrag mit ihm ein. Die Strafe bei Parkverstößen ist Bestandteil der Vertragsbedingungen. Voraussetzung ist, dass diese Vertragsbedingungen gut sichtbar angebracht sind.
Defekter Parkscheinautomat: Was tun?
Du möchtest dein Auto parken, doch der einzige verfügbare Parkscheinautomat ist defekt? Auch für diesen Fall gibt es eine Regelung. § 13 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass du bei einem defekten Parkscheinautomat eine Parkscheibe verwenden musst. Mit dieser darfst du dein Fahrzeug bis zur angegebenen Höchstparkdauer abstellen. Du musst allerdings vorher sicherstellen, dass tatsächlich kein Parkscheinautomat in Betrieb ist. Ansonsten hilft die Parkscheibe nicht gegen ein Bußgeld wegen Falschparkens.