Parken ohne Parkschein: Diese Bußgelder fallen an

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Par­ken ohne Park­schein: Diese Buß­gel­der fal­len an

Parken ohne gültigen Parkschein kann teuer werden. Doch wie teuer genau? Lesen Sie hier, was es kostet, wenn Sie Ihr Auto auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen ohne gültigen Parkschein abstellen und dabei ertappt werden.

Höhe der Bußgelder variiert je nach Parkdauer

Wie hoch das Bußgeld für Parken ohne Parkschein ausfällt, hängt insbesondere davon ab, wie lange Sie den Parkplatz in Anspruch nehmen. Bei einer Nutzung von bis zu … werden folgende Preise in Rechnung gestellt:

  • 30 Minuten: 10 EUR
  • 60 Minuten: 15 EUR
  • 120 Minuten: 20 EUR
  • 180 Minuten: 25 EUR
  • mehr als 180 Minuten: 30 EUR

Diese Regelungen und Bußgelder finden auch Anwendung, wenn Sie auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht parken und keine Parkscheibe verwenden oder die Höchstparkdauer um die genannten Zeiträume überschreiten. Ebenso müssen Sie die vorgenannten Bußgelder bezahlen, wenn Sie einen Parkschein lösen, diesen aber nicht sichtbar im Fahrzeug platzieren. Platzieren Sie gelöste Parkscheine und Parkscheiben immer gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe. Parken ohne Parkschein ist nur für die Zeit des direkten Wegs zur nächstgelegenen Kasse und zurück erlaubt.

Das gilt bei Privatparkplätzen

Nicht nur auf öffentlichen, sondern auch auf privaten Parkplätzen kann Parken ohne Berechtigung empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Rechtsprechung betrachtet das nicht gestattete Parken auf privaten Parkplätzen als verbotene Eigenmacht. So gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Parkplatzbesitzer Recht, der einen Fahrzeugbesitzer auf Unterlassung gemäß § 862 BGB verklagt hatte. In solchen Fällen droht Ihnen ein Ordnungsgeld.

Stellen Sie deshalb vor dem Parken Ihres Fahrzeuges auf privaten Parkplätzen sicher, dass Sie nicht gegen die Regeln des Eigentümers verstoßen. Ein Regelverstoß kann zum Beispiel vorliegen, wenn Sie auf dem Parkplatz eines Supermarktes parken, ohne dort einzukaufen.

So sollten Sie sich bei einem defektem Parkscheinautomat verhalten

Sie sind guten Willens, einen Parkschein zu lösen, der einzige sichtbare Parkscheinautomat ist jedoch defekt? Auch dann dürfen Sie nicht ohne Parkschein parken. Gemäß § 13 Abs. 1 der StVO müssen Sie dann eine Parkscheibe verwenden. Dann dürfen Sie Ihr Fahrzeug bis zur angegebenen Höchstparkdauer parken. Stellen Sie jedoch zuvor sicher, dass tatsächlich kein funktionierender Parkscheinautomat zur Verfügung steht. Ansonsten droht Ihnen im Fall einer Kontrolle trotz der hinterlegten Parkscheibe ein Bußgeld wegen Falschparkens.

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