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Nach dem Jobverlust korrekt arbeitslos melden

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Nach dem Job­ver­lust kor­rekt arbeits­los mel­den

Hast du deinen Job verloren, bist du verpflichtet, dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Das ist bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers genauso von Bedeutung wie bei einer Eigenkündigung. Erfahre hier alles Wichtige über Fristen bei der Arbeitslosmeldung und welche Unterlagen du bei der Agentur für Arbeit einreichen musst.

Für den Fall einer Arbeitslosigkeit kannst du rechtzeitig Vorsorge treffen, idealerweise mit dem Vermögens- und Einkommensplan der Generali.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Wenn eine drohende Arbeitslosigkeit vorherzusehen ist, melde dich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Erfährst du erst zu einem späteren Zeitpunkt von deinem Jobverlust, melde dich binnen drei Tagen, nachdem du die Kündigung erhalten hast, bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Merke: Nur bei einer frühzeitigen Arbeitslosmeldung kann das Amt bei der Arbeitssuche hilfreich zur Seite stehen.

Die Meldefrist ist im § 37 b des SGB III ─ Sozialgesetzbuch, Drittes Buch ─ festgelegt. Versäumst du diese Frist, drohen dir Nachteile, beispielsweise eine Sperrfrist bei der Zahlung von Arbeitslosengeld.

Wann muss ich mich arbeitslos melden, wenn ich selber gekündigt habe?

Unabhängig davon, ob Gründe persönlicher oder beruflicher Natur zur Eigenkündigung führten, musst du dich binnen drei Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Liegt eine derartige Kündigungsfrist nicht vor, melde dich sofort, spätestens jedoch bis zum dritten Tag nach Einreichung der Kündigung als arbeitssuchend! Kläre mit deinem Berater beim Arbeitsamt, wie weit sich eventuelle Sperrfristen vermeiden lassen und welche Nachweise für triftige Kündigungsgründe vorzulegen sind.

Welche Folgen drohen bei nicht fristgerechter Arbeitslosmeldung?

Wer durch Kündigung seinen Job verliert, muss sich bei der örtlichen Arbeitsagentur umgehend persönlich arbeitslos melden. Dafür erhält man als Arbeitssuchender einen Termin, der unbedingt einzuhalten ist, wenn man keine Sperre riskieren möchte. Die einzig gültigen Ausnahmen sind eine plötzliche Erkrankung oder die Aufnahme einer neuen Arbeit.

Bei einer fristlosen Kündigung befürchten viele Arbeitslose, keinen kurzfristigen Termin bei einem Berater zu erhalten. Doch für diesen Fall ist es möglich, sich zunächst telefonisch arbeitslos zu melden. Während der telefonischen Arbeitslosmeldung übermittelst du sämtliche relevanten Angaben und vereinbarst anschließend einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Hinweis: In Zeiten von Corona verzichten die meisten Ämter auf eine persönliche Vorstellung. In diesem Fall ist es möglich, sich online, auf der Website der Agentur für Arbeit, arbeitslos zu melden, um Sperrzeiten zu vermeiden. Auf jeden Fall darf man die Arbeitslosmeldung nicht vergessen. Denn hat man sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet, drohen negative Folgen wie die Verweigerung von Geldleistungen, auf die man als Arbeitsloser dringend angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt decken zu können.

Arbeitslosengeld ist keine Sozialleistung, sondern gilt als Versicherungsleistung. Deshalb ist es ratsam, als gekündigter Arbeitnehmer sämtliche verfügbaren Möglichkeiten zur Existenzsicherung zu nutzen. Neben dem Arbeitslosengeld zählen hierzu auch Abfindungen. Eine derartige Entschädigungszahlung erhalten Arbeitnehmer meistens, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Jahren im Unternehmen tätig waren. Für diesen Fall stellt die Agentur für Arbeit ein Online-Tool bereit, über das man sich erstens arbeitssuchend melden und zweitens auch überprüfen lassen kann, ob sich das Verhandeln über eine Abfindung lohnt.

Welche Unterlagen benötige ich, um mich arbeitslos zu melden?

Um dich arbeitslos melden zu können, benötigst du nachfolgende Unterlagen, die du zum Termin beim Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit unbedingt mitbringen musst:

  • Personalausweis
  • Arbeitsbescheinigung
  • erhaltenes Kündigungsschreiben
  • Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld (falls auf dich zutreffend)
  • Lohnsteuerkarte
  • Bewilligungsbescheide oder Leistungsnachweise über frühere Bezüge von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld (falls auf dich zutreffend)

Bei einer Eigenkündigung musst du gegebenenfalls eine Begründung deiner Arbeitsaufgabe vorlegen.

Als wichtiger Bestandteil der Arbeitslosmeldung gelten Bescheinigungen ehemaliger Arbeitgeber. Das Arbeitsamt verlangt diese allgemein bis fünf Jahre rückwirkend. Diese sind von dir selbst zu beschaffen. Bis zur Vorlage der Nachweise ist eine Entscheidung über deinen Antrag nicht möglich. Nach Prüfung sämtlicher Belege erfolgt die Freigabe der Zahlung des Arbeitslosengeldes.

Auch Schüler und Studenten ohne Job müssen sich arbeitslos melden

Nicht nur gekündigte Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich arbeitslos zu melden. Wenn Schüler und Schülerinnen binnen einer viermonatigen Frist nach Schulabschluss weder einen Ausbildungs- noch einen Studienplatz finden können, sind sie ebenfalls verpflichtet, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Damit verhindern sie spätere Nachteile bei der Gewährung von Geldleistungen.

Studierende, denen es bislang nicht gelungen ist, sich einen Arbeitsplatz nach Studienende zu sichern, sollten sich ebenfalls frühzeitig arbeitssuchend zu melden. Insbesondere dann, wenn Studenten und Studentinnen über eine eigene Wohnung verfügen. Wer hingegen noch bei den Eltern wohnt, hat keinen Anspruch auf Leistungen.

Kann ich eine Arbeitsuchendmeldung rückgängig machen?

Du hast eine neue Arbeit in Aussicht, hattest dich aber arbeitssuchend gemeldet? Dann kannst du deine Meldung rückgängig machen. Hierfür ist ein einfaches Schreiben mit Briefkopf und handschriftlicher Unterschrift ausreichend. Lass dir den Empfang des Schreibens von der Arbeitsagentur bestätigen. Aber Vorsicht: Falls aus der bestehenden Hoffnung letztendlich aber doch kein Arbeitsverhältnis entstehen sollte, gehen dir dadurch sämtliche Ansprüche auf Geldleistungen verloren.

Fazit

Sofern dir bekannt ist, dass dein Job gefährdet ist und eine Kündigung droht, melde dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Wer sich als arbeitssuchend meldet, muss nicht zwangsläufig arbeitslos sein.

Wenn du von deiner Kündigung erfährst, musst du dich persönlich bei der Arbeitsagentur vorstellen und arbeitssuchend melden. Um eine Leistungssperre zu verhindern ist es jedoch ausreichend, innerhalb der Frist die bevorstehende Arbeitslosigkeit telefonisch anzuzeigen. Ebenso möglich ist eine Arbeitslosmeldung online über die Webseite der Agentur für Arbeit.

Hast du noch keine neue Arbeit in Aussicht, lass dich von einem Berater der Arbeitsagentur bei der Arbeitssuche unterstützen. Vergiss jedoch nicht, dich rechtzeitig zu melden. Und zwar spätestens am ersten Tag nach dem beendeten Arbeitsverhältnis. Ansonsten verwirkst du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Damit du in einer solchen Situation nicht verzweifeln musst, solltest du rechtzeitig Vorsorge treffen.

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