Rundum-Schutz
Der Personalausweis ist weit mehr als nur ein Stück Plastik im Scheckkartenformat – er ist das wichtigste Ausweisdokument in Deutschland. Ab dem 16. Lebensjahr gilt die Pflicht, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Doch was viele nicht wissen: Mitführen musst du ihn nicht ständig. Wer allerdings ohne gültigen Ausweis dasteht, riskiert Bußgelder und unnötige Hürden im Alltag – vom Kontoeröffnen bis zum Vertragsabschluss.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab 16 Jahren besteht in Deutschland Ausweispflicht: Jede*r Deutsche muss einen gültigen Personalausweis besitzen, auch wenn keine Mitführpflicht besteht.
- Bußgeld bis zu 3.000 € droht, wenn man keinen gültigen Ausweis hat; in der Praxis liegen die Strafen meist deutlich niedriger (10–40 €).
- Ein neuer Personalausweis kostet 37 € (ab 24 Jahren) bzw. 22,80 € (unter 24 Jahren), die Bearbeitung dauert 3–6 Wochen; ein vorläufiger Ausweis ist sofort erhältlich.
Gemäß § 1 Personalausweisgesetz sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Diese Pflicht beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises beginnt mit der allgemeinen Meldepflicht. Auch wer dieser allgemeinen Meldepflicht nicht unterliegt, muss einen Personalausweis besitzen. Dies ist der Fall, wenn du dich überwiegend in Deutschland aufhältst.
Eine allgemeine Pflicht zum Mitführen des Personalausweises gibt es nicht. Du musst jedoch jederzeit auch kurzfristig in der Lage sein, den Personalausweis berechtigten Behörden vorzulegen. Du solltest deshalb den Personalausweis mit dir führen, wenn du dich über größere Distanzen von deiner Wohnung entfernst.
In vielen Fällen bist du abweichend von der generellen Gesetzeslage zur Mitführung eines Ausweisdokuments verpflichtet. Dies gilt etwa, wenn du in bestimmten Branchen arbeitest, in denen der Zoll häufig Kontrollen gegen Schwarzarbeit durchführt. Auch wenn du bei Gericht erscheinst, ein Konto eröffnen möchtest oder ein personengebundenes Ticket im Nahverkehr nutzt, ist das Mitführen gegebenenfalls erforderlich. Neben gesetzlichen gibt es also auch vertragliche Pflichten zum Mitführen eines Ausweises.
Wenn du keinen gültigen Ausweis hast, kannst du viele Verträge nicht abschließen. Du bist verpflichtet, einen neuen Ausweis zu beantragen. Am Tag des Antrags wird die Personalausweisbehörde gegebenenfalls einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Dieser ist sofort verfügbar und drei Monate gültig. Informationen zur Beantragung findest du auf dem Personalausweisportal.
Da das Mitführen eines Personalausweises keine Pflicht ist, fallen auch keine Strafen an. Die gesetzliche Pflicht bezieht sich auf den Besitz eines Personalausweises. Wer dagegen verstößt, muss laut § 32 PAuswG mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu 3.000 € betragen kann. In der Praxis liegen die Beträge allerdings häufig im Bereich von 10–40 €.
Der neue Personalausweis ist im Scheckkartenformat gehalten. Zum Ausweis gehört ein Chip. Dieser beinhaltet eine Online-Ausweisfunktion (eID). Mit dieser kann der Personalausweis im Internet und an Bürgerterminals eingesetzt werden. Informationen zur eID findest du beim Personalausweisportal. Seit 2. August 2021 werden zudem zwei Fingerabdrücke als zusätzliches Sicherheitsmerkmal gespeichert (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
Auf den neuen Personalausweisen befinden sich verschiedene Zahlen. Eine Übersicht bietet das Personalausweisportal. Eine wichtige Zahl ist die Zugangsnummer. Diese wird unter anderem für das Auslesen des Ausweises vor Ort sowie bei mehrfacher Falscheingabe der PIN für die Onlinefunktion benötigt. Die Zugangsnummer befindet sich auf der Vorderseite des Ausweises rechts unten.
Auf der Rückseite finden sich weitere Nummern. Die erste Nummer zeigt die Ausweisnummer (hinter „IDD“ in der maschinenlesbaren Zone). Eine weitere Nummer setzt sich aus den Geburtsdaten des Passinhabers und einer Prüfziffer zusammen. Die Zahl darunter gibt den Ablauftermin des Ausweises an. Auch hier findet sich zusätzlich eine Prüfziffer. Die einzelne Ziffer ganz rechts auf der Rückseite des Ausweises in der mittleren Zeile enthält entgegen anderslautender Gerüchte keine Aussagen über die Häufigkeit von Namen oder Ähnlichkeiten zwischen Personen. Vielmehr handelt es sich um eine Prüfziffer.
Die Personalausweisnummer befindet sich beim neuen Personalausweis sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite. Auf der Vorderseite findet man sie oben rechts. Auf der Rückseite ist die Personalausweisnummer im unteren Bereich des Ausweises zu finden. Die Nummer steht dort in der ersten von drei Zeilen hinter dem Kürzel IDD. Sie besteht aus Buchstaben und Ziffern.
Personalausweisnummer und Reisepassnummer sind nicht identisch. Beide Nummern sind alphanumerisch, werden aber unabhängig vergeben.
Um einen Personalausweis zu beantragen, benötigst du ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Zudem musst du ein Identitätsdokument vorlegen. Dabei kann es sich um einen alten Personalausweis, den Kinderausweis, den aktuellen oder alten Reisepass, den Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde handeln. Bist du unter 16 Jahre alt, musst du einen Antrag eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Wenn du bei der Personalausweisbehörde vorstellig wirst und die notwendigen Bilder und Dokumente vorgelegt hast, dauert es circa 3–6 Wochen, bis du den Personalausweis abholen kannst. Eine Expressbearbeitung wie bei Reisepässen gibt es bei Personalausweisen nicht. Ein vorläufiger Ausweis kann sofort ausgestellt werden.
Abholung
Du kannst deinen Ausweis selbst abholen oder eine andere Person bevollmächtigen. Holst du den Ausweis selbst ab, musst du dich vor Ort ausweisen (meist mit einem vorläufigen Personalausweis oder dem alten Pass). Falls du eine Vollmacht ausstellst, musst du darin erklären, den PIN-Brief mit der Geheimnummer, der Entsperrnummer und dem Sperrkennwort erhalten zu haben. Andernfalls kannst nur du den Ausweis abholen.
Bringe, falls vorhanden, deinen alten Personalausweis zur Abholung des neuen Ausweises mit. Ist der alte Personalausweis zwischenzeitlich abhandengekommen, musst du vor der Abholung eine Verlustanzeige stellen.
Wann genau dein Ausweis abrufbereit ist, erfährst du bei vielen Ämtern via Internet. Du erhältst bei der Beantragung eine Zugangsnummer und kannst mit dieser online erfahren, ob dein Ausweis schon bereitsteht. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 3–6 Wochen.
Du musst einen Ausweis beantragen, wenn du 16 Jahre alt und damit ausweispflichtig wirst. Darüber hinaus musst du einen neuen Personalausweis beantragen, wenn der bisherige Ausweis abläuft. Beantrage den neuen Ausweis rechtzeitig. Ebenfalls einen neuen Ausweis beantragen musst du, wenn der bisherige Ausweis abhandenkommt. Dann musst du zusätzlich eine Verlustanzeige stellen.
Ist der Personalausweis abgelaufen, ist er nicht mehr gültig. Du kannst mit einem abgelaufenen Ausweis keine Konten eröffnen oder andere Verträge abschließen. Der abgelaufene Ausweis dient jedoch zur Identifikation bei der Beantragung eines neuen Personalausweises.
Gemäß § 32 Personalausweisgesetz drohen dir bei einem Verstoß gegen die Ausweispflicht hohe Bußgelder. In der Regel wird die Personalausweisbehörde geringere Beträge verhängen; manche Behörden erinnern zusätzlich vorab per Brief.
Kosten
Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 € für Bürger ab 24 Jahren. Bürger unter 24 Jahren zahlen 22,80 €. Personen mit sehr geringem Einkommen können prinzipiell ganz oder teilweise von den Gebühren befreit werden (Ermessen der Behörde). Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob du die Online-Ausweisfunktion einschaltest oder nicht. Zusätzlich trägst du die Kosten für ein biometrisches Foto. Es gibt aber bereits Bestrebungen, aufgrund gestiegener Produktionskosten bei der Bundesdruckerei die Gebühren für den Personalausweis zu erhöhen. (Stand 1.9.2025)
Wenn du den Personalausweis nach einem Verlust neu beantragst, beträgt die Gebühr erneut 37,00 € (ab 24 Jahren) bzw. 22,80 € (unter 24 Jahren). Die Kosten für biometrische Fotos trägst du zusätzlich.
Ist ein Personalausweis abgelaufen, kommen die Gebühr für den neuen Personalausweis (37,00 € bzw. 22,80 €) und ggf. ein Bußgeld der Behörde hinzu. Zudem fallen die Kosten für biometrische Passbilder an.
Wenn du deinen Personalausweis verlierst, musst du den Verlust möglichst bald bei der Personalausweisbehörde melden. Sperre die Online-Ausweisfunktion (eID) um Missbrauch zu verhindern – rund um die Uhr über die Sperrhotline 116 116 oder bei der Behörde. Erweist sich der Ausweis als definitiv verloren, musst du ein neues Dokument beantragen. Für die Übergangszeit erhältst du am Tag des Antrags einen vorläufigen Personalausweis, der 3 Monate gültig ist. Die Kosten betragen 10 €.
Den Verlust meldest du der zuständigen Personalausweisbehörde (Bürgeramt) deines Wohnsitzes.
Verlust bei der Behörde melden, eID-Funktion sperren (116 116) und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).