Eine junge Frau zeigt strahlend Autoschlüssel und Führerschein

Führerschein und Namensänderung: Das sollte man beachten

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Lesezeit: 3-4 Minuten

Der schönste Tag im Leben bringt viele Neuerungen mit sich. Nach der Hochzeit verarbeiten Vermählte erst einmal die zahlreichen Eindrücke der Feier. Außerdem stehen einige Behördengänge an. Hast du mit der Hochzeit deinen Namen geändert, musst du diese Änderung dem Einwohnermeldeamt bekannt geben. Du erhältst anschließend einen neuen Ausweis, aber wie sieht es beim Führerschein aus? Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit im Führerschein Pflicht? In diesem Artikel erfährst du mehr darüber.

Das Wichtigste zur Änderung des Namens im Führerschein nach Hochzeit:

  • Neuer Führerschein bei Namensänderung nach der Hochzeit ist keine Pflicht, aber sinnvoll.
  • Seit 2013 hat der Führerschein eine Gültigkeit von 15 Jahren.
  • Im zuständigen Bürgeramt oder Landratsamt kannst du deinen Führerschein umtauschen.

Neuer Füh­rer­schein nach der Hoch­zeit erfor­der­lich?

Im Gegensatz zum Personalausweis und Reisepass ist der Führerschein in Deutschland kein offizielles Ausweisdokument. Ändert sich dein Familienname, besteht deinerseits keine Pflicht, einen neuen Führerschein zu beantragen. Im Personalausweis oder Reisepass muss jedoch dein aktueller Name stehen. Dein alter Ausweis ist damit ungültig, und du erhältst ein neues Dokument. Gibst du die Namensänderung dem Einwohnermeldeamt nicht bekannt und nutzt weiterhin deinen alten Ausweis, droht ein Bußgeld. Ein neuer Führerschein nach der Hochzeit ist hingegen nicht vorgeschrieben.

Neuer Füh­rer­schein nach der Namens­än­de­rung sinn­voll?

Wenn du im Urlaub oder auf Geschäftsreisen ein Auto anmieten möchtest, ist ein Führerschein mit dem neuen Namen nach der Hochzeit sinnvoll. Die freiwillige Änderung verkürzt unnötige Wartezeiten bei Kontrollen durch die Polizei. Übrigens kannst du deinen Führerschein auch umtauschen, wenn dir ein akademischer Titel verliehen wurde. Seit 2013 bist du verpflichtet, deinen Führerschein alle 15 Jahre zu erneuern. Dies ist auch ohne Namens- oder Titeländerung Pflicht.

Führerschein erneuern – die 15-Jahresfrist

Früher gab es für den Führerschein kein Ablaufdatum. Seit dem 19. Januar 2013 haben EU-Führerscheine eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach musst du deinen Führerschein erneuern. Wenn dein Führerschein vor 2013 ausgestellt wurde, ist das Dokument bis spätestens 2033 umzutauschen. Auch danach ist ein regelmäßiger Austausch nach 15 Jahren Pflicht.

Da die Behörden mit der Erneuerung aller vor 2013 ausgestellten Führerscheine überlastet wären, gibt es Fristen zur stufenweisen Erneuerung des Fahrzeugdokumentes. Bis wann genau du deinen Führerschein umtauschen musst, richtet sich nach dem Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum. Wer beispielsweise zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Ab dem Jahr 1999 geht es nach Ausstellungsdatum. Das heißt: Wurde dein Führerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt, läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024.

Wo kann ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Deinen alten Führerschein gegen einen neuen eintauschen kannst du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle. Je nach Wohnort befindet sich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entweder beim Landratsamt oder beim Bürgeramt. Lebst du in einer kreisfreien Stadt, gilt: Führerschein umtauschen im Bürgerbüro oder Bürgeramt.

Was wird für den Umtausch benötigt?

Zum Umtausch deines Führerscheins benötigst du folgende Dokumente:

  • alter Führerschein
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (aktuell)
  • beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
  • Karteikartenabschrift (bei Ausstellung vor 1999)

Es dauert etwa zehn Tage, bis dein neuer Führerschein fertig ist. Du kannst ihn nach erfolgreicher Beantragung persönlich abholen oder eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Alternativ ist auch die Zustellung per Post möglich.

Kosten für die Namensänderung bei Führerscheinen

Die Namensänderung bei Papierführerscheinen kostet 25,00 Euro. Bei einem EU-Kartenführerschein solltest du mit einer Bearbeitungsgebühr zwischen 15,00 und 35,00 Euro rechnen. Da sich dein Name und dein akademischer Titel im Führerschein ändern kann, erhältst du ein neues Dokument mit deinem aktuellen Namen.

Inter­na­tio­na­ler Füh­rer­schein – wann ist er not­wen­dig?

Möchtest du in bestimmten Ländern Auto fahren, ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Für Fahrten in Albanien, Moldau und Russland ist dieser beispielsweise zusätzlich zum nationalen Führerschein ratsam. Unabhängig davon, wo du mit dem Auto unterwegs bist, ist eine zuverlässige Kfz-Versicherung wichtig. Mit der Kfz-Versicherung von Generali bist du im Schadensfall abgesichert. Überdies profitierst du von vielen Highlights und nützlichen Leistungen.

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Fazit: Neuer Führerschein bei einer Namensänderung ist optional

Hat sich durch Heirat dein Name geändert, musst du zwar einen neuen Personalausweis beantragen – die Änderung im Führerschein ist jedoch freiwillig. Seit 2013 kam jedoch eine neue Regel hinzu: Der EU-Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden. Zudem kann in einigen Ländern ein internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen Führerschein erforderlich sein. Daher wird empfohlen, eine zuverlässige Kfz-Versicherung abzuschließen.

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