Wenn du im Urlaub oder auf Geschäftsreisen ein Auto anmieten möchtest, ist ein Führerschein mit dem neuen Namen nach der Hochzeit sinnvoll. Die freiwillige Änderung verkürzt unnötige Wartezeiten bei Kontrollen durch die Polizei. Übrigens kannst du deinen Führerschein auch umtauschen, wenn dir ein akademischer Titel verliehen wurde. Seit 2013 bist du verpflichtet, deinen Führerschein alle 15 Jahre zu erneuern. Dies ist auch ohne Namens- oder Titeländerung Pflicht.
Führerschein erneuern – die 15-Jahresfrist
Früher gab es für den Führerschein kein Ablaufdatum. Seit dem 19. Januar 2013 haben EU-Führerscheine eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach musst du deinen Führerschein erneuern. Wenn dein Führerschein vor 2013 ausgestellt wurde, ist das Dokument bis spätestens 2033 umzutauschen. Auch danach ist ein regelmäßiger Austausch nach 15 Jahren Pflicht.
Da die Behörden mit der Erneuerung aller vor 2013 ausgestellten Führerscheine überlastet wären, gibt es Fristen zur stufenweisen Erneuerung des Fahrzeugdokumentes. Bis wann genau du deinen Führerschein umtauschen musst, richtet sich nach dem Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum. Wer beispielsweise zwischen 1965 und 1970 geboren ist, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Ab dem Jahr 1999 geht es nach Ausstellungsdatum. Das heißt: Wurde dein Führerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt, läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024.
Wo kann ich meinen alten Führerschein umtauschen?
Deinen alten Führerschein gegen einen neuen eintauschen kannst du bei deiner zuständigen Führerscheinstelle. Je nach Wohnort befindet sich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entweder beim Landratsamt oder beim Bürgeramt. Lebst du in einer kreisfreien Stadt, gilt: Führerschein umtauschen im Bürgerbüro oder Bürgeramt.
Was wird für den Umtausch benötigt?
Zum Umtausch deines Führerscheins benötigst du folgende Dokumente:
- alter Führerschein
- Reisepass oder Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (aktuell)
- beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
- Karteikartenabschrift (bei Ausstellung vor 1999)
Es dauert etwa zehn Tage, bis dein neuer Führerschein fertig ist. Du kannst ihn nach erfolgreicher Beantragung persönlich abholen oder eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Alternativ ist auch die Zustellung per Post möglich.
Kosten für die Namensänderung bei Führerscheinen
Die Namensänderung bei Papierführerscheinen kostet 25,00 Euro. Bei einem EU-Kartenführerschein solltest du mit einer Bearbeitungsgebühr zwischen 15,00 und 35,00 Euro rechnen. Da sich dein Name und dein akademischer Titel im Führerschein ändern kann, erhältst du ein neues Dokument mit deinem aktuellen Namen.