Führerschein und Namensänderung: Das sollte man beachten
Nach der Hochzeit stehen viele Behördengänge an. Müssen Sie ihre Namensänderung im Führerschein eintragen lassen? Welche Konsequenzen drohen, wenn bei einer Polizeikontrolle unterschiedliche Namen in Ausweis und Führerschein festgestellt werden?
Namensänderung im Führerschein ist nicht verpflichtend jedoch ratsam
In Deutschland besteht bekanntlich eine Ausweispflicht. Sollte sich der Name beispielsweise nach einer standesamtlichen Hochzeit ändern, so muss die Namensänderung auch im Personalausweis erfolgen. Ansonsten ist der Personalausweis ungültig. Für den Führerschein gilt dies nicht: Da dieser nicht als Ausweisdokument dient, müssen Sie eine Namensänderung hier nicht eintragen lassen.
Es ist jedoch empfehlenswert, den Namen im Führerschein ändern zu lassen. Ansonsten kann es zu Nachfragen und Verzögerungen zum Beispiel bei Polizeikontrollen oder bei der Anmietung eines Fahrzeugs kommen.
Wenn Sie den Führerschein dennoch ändern lassen wollen
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, den Namen im Führerschein ändern zu lassen, müssen Sie die zuständige Verwaltungsbehörde (zum Beispiel das Kreisverwaltungsreferat vor Ort) aufsuchen. Vorlegen müssen Sie dort einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Achtung: Beantragen Sie die Namensänderung, bevor der Name auch im Pass geändert wurde, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Geeignet ist dazu zum Beispiel die Heiratsurkunde.
Eine Namensänderung im Führerschein bringt die Ausstellung eines neuen Führerscheins mit sich. Sie müssen deshalb Verwaltungsgebühren bezahlen und ein geeignetes Lichtbild mitbringen. Sofern Sie bereits einen EU Kartenführerschein besitzen, reicht dies in der Regel aus. Bei älteren Führerscheinen kann eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich sein, wenn der neue Führerschein an einem anderen Ort beantragt wird.
Namensänderung auch in der Zulassungsbescheinigung
Vergessen Sie nicht, die Namensänderung auch in der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) eintragen zu lassen. Dies können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vornehmen. Informieren Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle, welche Dokumente Sie dazu vorlegen müssen.