Rundum-Schutz
Du hast die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden? Dann gilt zunächst die Probezeit oder das Begleitete Fahren. Bei Verstößen in dieser Zeit drohen Bußgelder, ein Aufbauseminar oder sogar ein Führerscheinentzug.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Probezeit dauert zwei Jahre und verlängert sich bei A-Verstößen oder zwei B-Verstößen auf vier Jahre.
- Schwere Regelbrüche führen zu Aufbauseminar, Verwarnung oder im Wiederholungsfall zum Führerscheinentzug.
- In der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze – bereits ein Verstoß hat ernste Folgen.
Die Fahrerlaubnis wird zunächst auf Probe erteilt – für zwei Jahre. Die Probezeit wurde 1986 eingeführt, um auf häufige Unfälle von Fahranfänger zu reagieren. Seitdem wurde sie mehrfach ergänzt:
Die Probezeit beträgt zwei Jahre ab Aushändigung der Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung. Sie verlängert sich auf vier Jahre bei schwerwiegenden Verstößen mit Aufbauseminar. Sie kann nicht verkürzt werden und gilt auch bei Fahrpausen.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet:
Ein Punkt in Flensburg und mindestens 40 € Bußgeld sind üblich. Punkte können in der Probezeit nicht abgebaut werden.
Stufe 1: Aufbauseminar
Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
Stufe 2: Verwarnung
Kommt es erneut zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhältst du eine schriftliche Verwarnung. Eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen.
Stufe 3: Fahrerlaubnisentzug
Beim dritten Verstoß (A oder zweimal B) wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Nach mindestens drei Monaten Sperre kannst du die Neuerteilung beantragen.
Ein Aufbauseminar dauert ca. 9 Stunden und findet in einer Fahrschule statt. Es beinhaltet eine Fahrprobe. Bei Alkohol- oder Drogenverstößen kann ein Psychologe hinzugezogen werden. Kosten: ca. 250–500 €.
Wichtig: Wer nicht innerhalb von 2 Monaten teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis bis zum Nachweis der Teilnahme.
In der Probezeit und bis 21 gilt die 0,0-Promillegrenze. Bereits beim ersten Verstoß drohen:
Bei Wiederholung: bis zu 1.500 € Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot, bis zu 3 Punkte. Auch Begleitpersonen beim BF17 dürfen max. 0,5 Promille haben.
Auch Handy am Steuer zählt als A-Verstoß (Bußgeld 100 €, 1 Punkt, Aufbauseminar, Verlängerung).
VPB: Verkehrspsychologische Beratung – freiwillig, ca. 300 €.
MPU: Medizinisch-Psychologische Untersuchung – verpflichtend bei mehr als 6 Monaten Entzug. Bei positiver Beurteilung beginnt die Probezeit von vorn.
Nach bestandener Probezeit gelten die üblichen Regeln der StVO. Punkte und Bußgelder kannst du durch Maßnahmen abbauen. Bis zum 21. Lebensjahr bleibt die 0,0-Promillegrenze bestehen.
Du hast Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).