Probezeit beim Führerschein ─ das solltest du dazu wissen

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Pro­be­zeit: Regeln, Ver­stöße und Kon­se­quen­zen im Über­blick

Du hast die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden? Dann gilt zunächst die Probezeit oder das Begleitete Fahren. Bei Verstößen in dieser Zeit drohen Bußgelder, ein Aufbauseminar oder sogar ein Führerscheinentzug.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre und verlängert sich bei A-Verstößen oder zwei B-Verstößen auf vier Jahre.
  • Schwere Regelbrüche führen zu Aufbauseminar, Verwarnung oder im Wiederholungsfall zum Führerscheinentzug.
  • In der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze – bereits ein Verstoß hat ernste Folgen.

Was bedeutet Probezeit beim Führerschein?

Die Fahrerlaubnis wird zunächst auf Probe erteilt – für zwei Jahre. Die Probezeit wurde 1986 eingeführt, um auf häufige Unfälle von Fahranfänger zu reagieren. Seitdem wurde sie mehrfach ergänzt:

  • 1999: Verlängerung der Probezeit bei schwerwiegenden Verstößen
  • 2009: Einführung der 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beträgt zwei Jahre ab Aushändigung der Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung. Sie verlängert sich auf vier Jahre bei schwerwiegenden Verstößen mit Aufbauseminar. Sie kann nicht verkürzt werden und gilt auch bei Fahrpausen.

Welche Verstöße unterscheidet der Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog unterscheidet:

  • A-Verstöße: schwerwiegende Regelbrüche
  • B-Verstöße: weniger schwere Verstöße, aber zwei davon gelten wie ein A-Verstoß

Ein Punkt in Flensburg und mindestens 40 € Bußgeld sind üblich. Punkte können in der Probezeit nicht abgebaut werden.

Typische A-Verstöße

  • Fahren ohne Führerschein oder Begleitperson
  • Alkohol, Drogen, Medikamente am Steuer
  • Überfahren einer roten Ampel, falsches Überholen
  • Telefonieren ohne Freisprechanlage

Typische B-Verstöße

  • Falschparken ohne Gefährdung
  • Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
  • Unzureichende Reifenprofiltiefe

Welche Strafen gelten in der Probezeit?

Stufe 1: Aufbauseminar
Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.

Stufe 2: Verwarnung
Kommt es erneut zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhältst du eine schriftliche Verwarnung. Eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen.

Stufe 3: Fahrerlaubnisentzug
Beim dritten Verstoß (A oder zweimal B) wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Nach mindestens drei Monaten Sperre kannst du die Neuerteilung beantragen.

Was passiert im Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar dauert ca. 9 Stunden und findet in einer Fahrschule statt. Es beinhaltet eine Fahrprobe. Bei Alkohol- oder Drogenverstößen kann ein Psychologe hinzugezogen werden. Kosten: ca. 250–500 €.

Wichtig: Wer nicht innerhalb von 2 Monaten teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis bis zum Nachweis der Teilnahme.

Alkohol in der Probezeit

In der Probezeit und bis 21 gilt die 0,0-Promillegrenze. Bereits beim ersten Verstoß drohen:

  • Bußgeld (250 €)
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit
  • Aufbauseminar (Pflicht)

Bei Wiederholung: bis zu 1.500 € Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot, bis zu 3 Punkte. Auch Begleitpersonen beim BF17 dürfen max. 0,5 Promille haben.

In der Probezeit geblitzt – was passiert?

  • Ab 21 km/h zu schnell: A-Verstoß → Aufbauseminar + Verlängerung
  • 2. Mal geblitzt: Verwarnung + Empfehlung zur VPB
  • 3. Mal geblitzt: Führerscheinentzug (mind. 6 Monate Sperrfrist)

Auch Handy am Steuer zählt als A-Verstoß (Bußgeld 100 €, 1 Punkt, Aufbauseminar, Verlängerung).

Was sind VPB und MPU?

VPB: Verkehrspsychologische Beratung – freiwillig, ca. 300 €.
MPU: Medizinisch-Psychologische Untersuchung – verpflichtend bei mehr als 6 Monaten Entzug. Bei positiver Beurteilung beginnt die Probezeit von vorn.

Begleitetes Fahren (BF17) – Besonderheiten

  • Begleitperson: mind. 30 Jahre, 5 Jahre Führerschein, max. 1 Punkt
  • Promillegrenze für Begleitpersonen: 0,5
  • Verstöße: gelten für Fahrer wie bei allen Probezeit-Regeln

Fazit

Nach bestandener Probezeit gelten die üblichen Regeln der StVO. Punkte und Bußgelder kannst du durch Maßnahmen abbauen. Bis zum 21. Lebensjahr bleibt die 0,0-Promillegrenze bestehen.

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