Generationen von jungen Erwachsenen haben es sich gewünscht, 2005 war es endlich soweit: Das begleitete Fahren ab 17 wurde bundesweit eingeführt. Dabei gibt es einige Sondervorschriften, die nicht nur die jungen Fahrer betreffen, sondern auch deren Begleiter.
Welche Voraussetzungen Führerscheinanwärter und Begleitpersonen zum begleiteten Fahren mitbringen müssen und wie Vergehen geahndet werden, erfährst du in diesem Artikel. Das Wichtigste siehst du hier auf einen Blick:
- Begleitetes Fahren mit 17 gilt bis zum Tag der Volljährigkeit.
- Fahrstunden für den Führerschein beim begleiteten Fahren darfst du ein halbes Jahr vor deinen siebzehnten Geburtstag nehmen.
- Für die Begleitperson gelten einige Vorschriften, zum Beispiel in Bezug auf Alkoholgrenzen, Alter und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
- Eine Voraussetzung für begleitetes Fahren ist, dass du dich um eine passende Versicherung für das Auto kümmerst.