Der Perso ist weg: Das sind die nächsten Schritte
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Jetzt müssen Sie schnell handeln! Sie müssen den Verlust rasch den Behörden melden und aktivierte Onlinefunktionen sperren. Zudem müssen Sie rasch einen neuen Ausweis beantragen. Wie dies funktioniert und welche Kosten Sie dabei tragen müssen, erfahren Sie hier.
Es gilt die Ausweispflicht
In Deutschland gilt die Ausweispflicht gemäß § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG). Abgesehen vom Reisepass ist der Personalausweis das einzige Dokument, mit dem Sie sich eindeutig ausweisen können. Haben Sie Ihren Personalausweis verloren, besitzen aber noch ein Reisepass, könnten Sie theoretisch einige Wochen lang abwarten und hoffen, dass das verlorene Dokument wiederauftaucht. Dies ist jedoch keinesfalls ratsam. Ist die Onlinefunktion des Dokuments aktiviert, können Unbefugte Schaden anrichten. Lassen Sie deshalb diese Funktion sperren. Möglich ist dies bei der Personalausweisbehörde (zum Beispiel das zuständige Kreisverwaltungsreferat).
Online-Ausweisfunktionen aktiviert? Ausweis sofort sperren lassen
In dringenden Fällen können Sie die Onlinefunktionen Ihres Personalausweises über die zentrale Sperrrufnummer deaktivieren. Die Nummer ist dieselbe, die sie auch beim Verlust einer EC- oder Kreditkarte wählen: 116 116 aus Deutschland heraus, aus dem Ausland mit entsprechender Landesvorwahl. Zur Sperrung müssen Sie das hinterlegte Kennwort nennen. Nach der Sperrung müssen Sie trotzdem die zuständige Behörde informieren. Ist auch die Unterschriftfunktion ihres Personalausweises aktiv, muss diese ebenfalls gesperrt werden. Dies ist beim Anbieter des Zertifikats möglich.
Neuen Personalausweis beantragen und für Verlust vorsorgen
Bleibt der Personalausweis unauffindbar, müssen Sie ein neues Dokument beantragen. Vom Antrag bis zur Abholung des Dokuments bei der zuständigen Behörde vor Ort können 3-6 Wochen vergehen. Beachten Sie, dass Sie für den Antrag in der Regel ein gültiges oder zumindest ein abgelaufenes Ausweisdokument benötigen. Liegt beides nicht vor, müssen Sie eventuell Ihre Geburtsurkunde vorlegen. Die Behörde kann im Zusammenhang mit dem Antrag einen für drei Monate gültigen, vorläufigen Personalausweis ausstellen.
Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, müssen Sie mit einigen Kosten rechnen. Die Verwaltungsgebühren für einen Personalausweis betragen regulär 28,80 EUR; bei Antragstellern unter 24 Jahren fallen 22,80 EUR an. Ein vorläufiger Personalausweis kostet zehn Euro. Zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren müssen Sie die Kosten für die notwendigen biometrischen Fotos tragen.
Um im Fall eines Ausweisverlustes gut gewappnet zu sein, sollten Sie Kopien der Dokumente anfertigen. Sie können sowohl papierhafte Kopien anfertigen und diese an einem sicheren Ort verwahren als auch digitale Kopien erstellen und diese zum Beispiel auf Ihren E-Mail Account hochladen. So haben Sie weltweit und rund um die Uhr Zugriff darauf. Solche Kopien erleichtern die Ausstellung neuer Ausweise erheblich.