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Arbeitslos melden nach dem Studium?

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Lesezeit: 4-5 Minuten

Arbeits­los nach dem Stu­dium: Fris­ten und For­ma­lien

Nach dem Studium können bis zum Jobstart Wochen oder Monate vergehen. Vielleicht hast du aber auch noch keine Stelle in Aussicht. In jedem Fall kann es sich lohnen, dich als Uni-Absolvent rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.

Warum das so ist, erfährst du in diesem Artikel. Wir verraten dir außerdem, welche Ansprüche ohne Arbeitslosmeldung entfallen und welche Fristen gelten. Das Wichtigste in Kürze:

  • Akademiker benötigen oft ein paar Monate, bis sie ihren ersten Job antreten. Unter bestimmten Umständen können sie diese Zeit mit Bürgergeld überbrücken.
  • Die Leistungen vom Staat sind nicht nur für die Jobsuche interessant, sondern auch für einen Start in die Selbstständigkeit.
  • Wer Bürgergeld bezieht, darf ein geringes Einkommen haben und sich weiterbilden.

Arbeitslos nach dem Studium: Arbeitslosengeld oder Bürgergeld?

Absolventen haben in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, weil sie während der Studienzeit nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Auch wenn du als Werkstudent angestellt warst, hast du diese Abgaben nicht geleistet. Eine finanzielle Überbrückung für die Zeit der Jobsuche wird sich also nicht an deinem vorherigen Gehalt orientieren, sondern an den allgemeinen Regelsätzen des Bürgergeldes (vorher: Arbeitslosengeld II oder Hartz IV).

Zeit nach dem Abschluss finanziell absichern: arbeitslos melden

Nach der Exmatrikulation fällt dein BAföG weg, eine Anstellung als Werkstudent ist dann auch nicht mehr möglich. Brauchst du finanzielle Unterstützung bei deinem Lebensunterhalt, solltest du dich mit einem Antrag an die Agentur für Arbeit wenden. Am besten, sobald du absehen kannst, wann du exmatrikulierst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Studium mit einem Abschluss beenden wirst.

Eine Pflicht zur Anmeldung gibt es übrigens nicht. Doch es bringt mehrere Vorteile, wenn du offiziell arbeitslos gemeldet bist:

  • Unterkunft und Lebenskosten
    Das Amt bezahlt deine Miete und Nebenkosten, ebenso bekommst du einen pauschalen Betrag für deine Lebenskosten. Das gilt auch dann, wenn du in einer Wohngemeinschaft lebst. Wohnst du allerdings in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, also zusammen mit deinen Eltern oder deinem Ehepartner, wird deren Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet. Dann könnte es sein, dass dir keine Leistungen ausbezahlt werden, weil diese Personen dich mitversorgen können.
  • Krankenversicherung
    In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Als Absolvent ohne Einkommen müsstest du den Beitrag für eine gesetzliche Krankenversicherung selbst zahlen, da du auch nicht mehr über deine Eltern mitversichert bist. Auch diese Kosten würde das Jobcenter für dich übernehmen.
  • Rentenversicherung
    Die Agentur für Arbeit leitet deine Meldung an die Rentenversicherung weiter, was sich später auf deine Rentenzeit positiv auswirken kann.
  • Zuverdienst
    Das Einkommen, das du anrechnungsfrei behalten darfst, ist nun höher als beim ehemaligen Arbeitslosengeld. Es kann sich für dich lohnen, deinen Werkstudentenvertrag in einen Minijob umzuwandeln.
  • Unterstützung bei der Jobsuche
    Du kannst dir beispielsweise die Reisekosten für Bewerbungsgespräche erstatten lassen. Oder die Beratung der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen.

Wer Bürgergeld bezieht, hat aber auch gewisse Verpflichtungen (ähnlich wie beim ehemaligen Arbeitslosengeld II):

  • Du musst Termine und Beratungen beim Jobcenter wahrnehmen.
  • Du musst dich auf vorgeschlagene Stellen bewerben.
  • Unter Umständen musst du einen Job annehmen, wenn das Jobcenter ihn als „zumutbar“ einstuft. Es kann sein, dass deine Ausbildung keine Rolle für die Tätigkeit spielt, z. B. als Agent in einem Callcenter.

Bürgergeld auch bei Selbstständigkeit

Du planst gleich nach dem Abschluss der Uni eine selbstständige Tätigkeit, wobei nicht gewährleistet ist, gleich ein ausreichendes Einkommen zu erzielen? Auch in diesem Fall kannst du einen Antrag auf Bürgergeld stellen, um deine Einnahmen zu erhöhen. Wie viel dir als Aufstockung deiner Einnahmen zur Verfügung steht, erfährst du in einem persönlichen Beratungsgespräch mit deinem Jobcenter. Unter Umständen steht dir sogar ein Investitionszuschuss zu.

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Jobsuche

Du musst dich zwar auf die Stellenangebote vom Jobcenter bewerben. Idealerweise wirst du aber selbst aktiv. Online gibt es zahlreiche Jobbörsen mit attraktiven Stellenangeboten. Erstelle ein aussagekräftiges Profil auf beruflichen Netzwerken und schreibe initiativ interessante Unternehmen an. Frag außerdem in deinem Freundeskreis nach, ob dich jemand persönlich weiterempfehlen kann.

Weiterbildung

Wenn der Berufseinstieg mit deinem Studiengang schwierig ist, kannst du eine andere Ausbildung oder eine Weiterbildung beginnen. Das Arbeitsamt honoriert auch ein Praktikum, mit dem du dich auf dem Arbeitsmarkt umsehen kannst. Alternativ kommt auch ein zweites Studium in Betracht, mit dem du eventuell bessere Chancen auf einen Einstieg in deinen Beruf hast.

Fazit

Als Absolvent einer Universität ist Arbeitslosigkeit meist nur eine vorübergehende Sorge. Vom ersten Tag nach dem Uni-Abschluss steht dir möglicherweise eine finanzielle Unterstützung zu, die du bei der Arbeitsagentur beantragen kannst. Selbstverständlich solltest du auf der Suche nach einem Job oder einer vorübergehenden sinnvollen Beschäftigung auch selbst aktiv sein. So hast du mit der Hilfe des Arbeitsamtes oder der Arbeitsagentur gute Chancen, einen Job zu finden, der dir Spaß macht.

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