Was ist ein Verlustvortrag?
Hast du bislang selten oder noch nie Steuern gezahlt, vermerkt sich das Finanzamt deine Aufwendungen als Verluste. Wenn du steuerpflichtig bist, minimiert sich dadurch dein zu versteuerndes Einkommen. Daraus resultiert für dich der Vorteil einer eventuellen Steuererstattung. Sofern du zwischenzeitlich selbständig bist, verringern sich deine jährlichen Steuern dadurch.
Vergesse deshalb bei deiner ersten Steuererklärung nach dem Studium nicht, ein Kreuz für den Verlustvortrag zu machen. Das Feld dazu findest du in Zeile 2 des Mantelbogens.
Steuerliche Vorteile für Absolventen oder Studenten
Absolventen und Studenten erfahren seitens des Gesetzgebers insoweit Unterstützung, dass sie ihr Studium von der Steuer absetzen können. Und das in weitem Maße. Somit machst du sämtliche Ausgaben, zusammenhängend mit deinem Studium, in deiner Studenten Steuererklärung geltend. Du kannst folgende Kosten fürs Studium in der Steuererklärung geltend machen:
- Ausgaben für Arbeitsmittel, IT-Ausstattung, Bücherregale, Schreibtisch, Stuhl, Telefon, Verpflegung, WLAN
- Ausgaben für benötigte Fachliteratur, Seminare, Webinare
- Entstehende Kosten für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt
- Fahrtkosten zur Bibliothek, Fachhochschule, Projektorten, Universität
- Kosten für Unterkunft (doppelte Haushaltsführung)
- Lehrgangs- sowie Semester- und Verwaltungskosten
- Umzugskosten im Zusammenhang mit dem Studium (Makler, Transport)
Für derartige Kosten, die du als Student von der Steuer absetzen kannst, greife auf Pauschalen zurück. Diese sind sogar ohne Belege und Rechnungen gültig.
Unter anderem, kannst du eine Pauschale für Umzugskosten in einer anderen Stadt deiner Fachhochschule respektive Universität 820 Euro geltend machen. Seitens des Finanzamtes kannst du pauschal 20 Euro pro Monat oder 240 Euro pro Jahr für deinen Internet- und Telefonanschluss geltend machen. Absolvierst du während deines Studiums ein Praktikum, steht dir eine Höchstpauschale von 24 Euro für die Verpflegung zur Verfügung. Es sei denn, Speisen und Getränke erstattet dir die Uni.
Für die Fahrtkosten zur Fachhochschule oder Uni, aber auch direkt zum Nebenjob, erkennt der Fiskus pauschal 30 Cent je Kilometer an. Wenn du noch auf der Suche nach einer Stelle bist, machst du je Bewerbung auf Papier 8,50 Euro geltend. Für eine Bewerbung per E-Mail bekommst du noch pauschal 2,50 Euro erstattet.
Fazit: Studiengebühren vom Finanzamt zurückholen
Als Student kannst du dir investierte Studiengebühren mit der Steuererklärung für Studenten zurückholen. Greife praktischerweise auf Pauschalen zurück, für die keine Belege nötig sind. Sorge am besten auch schon als Student für deine Zukunft vor. Mit dem Young & Life Vermögensaufbau und Sicherungsplan für junge Leute bist du auf der sicheren Seite.