Vor einer Urlaubskulisse zeigt das Display eines Taschenrechners das Wort Stornierung an

Reiserücktrittsversicherung: Wann und wie bekomme ich mein Geld zurück?

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Lesezeit: 4-5 Minuten

Rei­serück­tritts­ver­si­che­rung: Wann und wie bekomme ich mein Geld zurück?

Wenn ein Urlaub storniert werden muss, verwandelt sich Vorfreude in Enttäuschung – und viele Fragen kommen auf: Kannst du die Individual- oder Pauschalreise einfach so stornieren? Was passiert mit dem Geld bei Reiseabbruch? Wann greift die Reiserücktrittsversicherung und was gilt als versicherter Grund bei Stornierung? Welche Regeln gelten bei Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt? Wir geben dir Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Reiserücktrittsversicherung: Wann zahlt sie und was ist ein versichertes Ereignis?

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet dir die Kosten für deine Reise, wenn du sie nicht wie geplant antreten kannst. Allerdings muss bei der Stornierung ein sogenanntes versichertes Ereignis vorliegen. Das kann beispielsweise eine unerwartete, schwere Erkrankung sein. Auch ein Unfall, ein Todesfall in der Familie, Arbeitsplatzwechsel, überraschende Kündigung oder ein Ausbrennen deiner Wohnung wären Gründe für die Reiserücktrittsversicherung, die Kosten der Stornierung zu übernehmen.

Bei einigen Tarifen der Reiserücktrittsversicherung sind auch folgende Gründe für eine Stornierung der Reise versichert:

  • Bruch von Prothesen
  • Herzschrittmacher fällt aus
  • unerwarteter Termin zur Organspende
  • Scheidung wird eingereicht
  • Wiederholung einer wichtigen Prüfung an der Uni oder in der Schule
  • Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Ist die Schlange am Check-in für deinen Flug allerdings so lang, dass du ihn verpasst oder hast du eine chronische Erkrankung, zahlt die Versicherung nicht. Ausschlaggebend ist also, dass du aus unerwarteten Gründen nicht reisen kannst. Es müssen Umstände vorliegen, auf die du nach der Buchung keinen Einfluss nehmen konntest. Doch nicht alle unerwarteten Ereignisse sind auch versichert. Es gelten nur die in den Bedingungen genannten Rücktrittsgründe.

Greift die Reiserücktrittsversicherung in Corona-Zeiten?

Ob du die Reise problemlos wegen der Corona-Krise stornieren kannst, hängt entscheidend von der jeweiligen Versicherung ab. Darüber hinaus solltest du die individuellen Stornobedingungen des Reiseveranstalters beachten. So bieten einige Reiseveranstalter flexible Konditionen an.

Viele Reiserücktrittskosten-Versicherungen zahlen für das Stornieren und den Reiseabbruch, wenn du dich mit Covid-19 angesteckt hast. Teilweise kommen sie auch für die Kosten auf, wenn du in Quarantäne musst, weil du Kontakt mit einer Person hattest, die positiv auf Covid-19 getestet wurde. Doch auch hier gilt: Schau dir genau die Versicherungsbedingungen und den Tarif vor Abschluss der Reise an oder informiere Dich bei deinem Versicherer.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Corona nicht?

Ein Reiserücktritt wegen Corona mit Kostenübernahme durch die Versicherung ist in einigen Fällen nicht möglich. Hier drei Beispiele:

  1. Du hast Angst, dass sich deine Familie im Urlaub mit dem Virus anstecken könnte. Kaum eine Versicherung erstattet dann die Kosten für die Reise.
  2. Corona-Risikogebiet: Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist in der Regel kein Stornierungsgrund für die Versicherungen. Handelt es sich aber um eine Pauschalreise, kannst du sie nach dem Reiserecht vielleicht kostenfrei stornieren.
  3. Regionale und überregionale Quarantänemaßnahmen und Einreisesperren sind meistens keine versicherten Gründe.


Die Pauschalreise wird storniert: Gutschein oder Kostenerstattung

Du hast eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht. Sagt er sie ab, beispielsweise aufgrund von Entwicklungen in der Corona-Pandemie, bekommst du bei der Rückzahlung der Urlaubskosten dein Geld zurück – innerhalb von 14 Tagen. Es gelten keine offiziellen Regeln, dass du einen Gutschein annehmen musst. Das ist freiwillig.

Individualreise stornieren

Wenn die Fluglinie deinen gebuchten Flug annulliert, hast du die freie Wahl: Du lässt dir den Preis für den Flug erstatten oder nutzt eine Umbuchung. Die Rückzahlungen bei individuell gebuchten Flugreisen müssen innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Fristbeginn ist der Zeitpunkt, an dem die Fluggesellschaft deine Zahlungsaufforderung erhalten hat. Nur nach schriftlichem Einverständnis darf die Airline den Reisenden einen Gutschein anstatt der Rückzahlung anbieten.

Für deine individuell gebuchte Unterkunft gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn du absagst, sind die Stornogebühren höher, je näher der Buchungszeitrum liegt. Liegt ein versicherter Grund vor, sind mit einer Reiserücktrittsversicherung auch individuell gebuchte Reisen versichert.

Stornierte Reisen: Wie ist der Ablauf?

Reisende sollten umgehend den Reiseanbieter über den Reiserücktritt informieren. Den richtigen Ansprechpartner hierfür findest du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters beziehungsweise der Fluggesellschaft. Unbedingt solltest du die Stornierungsanfrage schriftlich und per Einschreiben abschicken, um einen Beweis in den Händen zu halten. Es ist ratsam, in dem Schreiben die Stornierungsgründe aufzuführen.

Parallel dazu meldest du dich bei deinem Versicherer. Ihn informierst du zeitnah über deine Absage – schriftlich und am besten per Einschreiben. In dem Brief gibst du zwingend den Stornierungsgrund an, damit der Versicherer dir die Kosten rechtmäßig erstatten kann. Um den Grund zu bestätigen, fügst du dem Schreiben einen entsprechenden Nachweis bei. Das kann beispielsweise ein ärztliches Attest sein, wenn du wegen schwerer Erkrankung nicht den Urlaub antreten kannst.

Extrahinweis: Wenn dein Reiseveranstalter unrechtmäßig Stornierungsgebühren verlangt oder die Reisepreiserstattung stark hinausgezögert wird, kannst du dich direkt an die Verbraucherzentrale wenden. Hat der Veranstalter seinen Sitz in einem EU-Land, meldest du dich beim Europäischen Verbraucherzentrum. Die Beratung ist kostenfrei.

Unverhofft kommt oft: gut versichert auf Reisen gehen

Nicht immer verlaufen Reisen reibungslos. Einmal kurz am Flughafen abgelenkt und schon ist der Koffer weg. Oder an einem Straßenstand im Urlaubsland nach dem falschen Essen gegriffen und schon wird ein Arzt wegen schwerem Magen-Darm-Infekt benötigt. Ereignisse wie diese können die Urlaubsfreude erheblich trüben. Besonders ärgerlich ist, dass sie mit einer hohen Kostenbelastung einhergehen können. Umso wichtiger ist es, sich als Reisender gut abzusichern. Dies gelingt dir mit einem zuverlässigen Reiseschutz. Zu diesem gehört nicht nur die Reiserücktrittsversicherung, sondern auch eine Reisegepäckversicherung und ein Auslandskrankenschutz.

Mit dem richtigen Schutz kann die nächste Reise kommen

Um mit einem guten Gefühl zu verreisen, solltest du vor dem Urlaub rechtzeitig an einen umfassenden Reiseschutz denken. Wir bieten dir die Generali Reiseversicherung an, mit der du sorgenfrei Reisen allein, mit Freunden oder Familie buchst. Sie schützt dich vor Storno- und Mehrkosten bei Reiserücktritt, Reiseumbuchungen und Reiseabbruch. Gleichzeitig ist das Gepäck weltweit abgesichert. Darüber hinaus profitierst du von zahlreichen Hilfe- und Serviceleistungen rund um deinen Traumurlaub. So macht das Verreisen gleich viel mehr Spaß!

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