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Organspende – eine ganz persönliche Entscheidung

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Organ­spende – eine ganz per­sön­li­che Ent­schei­dung

Weltweit finden jährlich rund 100.000 Organspenden statt und retten Leben. Dennoch kommt immer wieder Kritik daran auf. Wir geben einen Einblick in das Thema Organspende in Deutschland und anderen europäischen Ländern.


Was ist eine Organspende?

Bei einer postmortalen Organspende entnehmen Ärzte einem Toten ein Organ, um es einem Empfänger zu transplantieren. 1962 erfolgte in den USA die erste erfolgreiche postmortale Organspende und anschließende Transplantation. Dank der gespendeten Niere konnte der Empfänger acht weitere Jahre leben.
Für eine geplante Organtransplantation muss der Kreislauf nach dem Hirntod durch Intensivmedizin aufrechterhalten werden, so dass die Organe weiterarbeiten. Zwischenzeitlich gilt es, bis zu sieben Empfänger anhand von Gewebemerkmalen und ihrer Position in der Warteliste zu ermitteln. Sind die Organe freigegeben, erfolgt die Entnahme und der Transport zu den Transplantationszentren, von denen es rund 50 in Deutschland gibt.

Rechtliches rund um die Organspende

In Deutschland ist eine organisatorische und personelle Trennung zwischen Organspende, -vermittlung und -transplantation vorgeschrieben. Diese Dreiteilung sichert, dass diejenigen, die an erster Stelle der Warteliste stehen, zuerst ein passendes Organ bekommen. Die Spenden organisiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Die internationale Vermittlung übernimmt Eurotransplant für die Länder Deutschland, Frankreich, Slowenien, Kroatien, Ungarn und die Benelux-Staaten.

Der Ablauf einer Organspende ist streng geregelt. Vor der Freigabe zur Organspende müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den irrreversiblen Gehirntod diagnostizieren. Kritik an der Organspende bezieht sich oft auf die Definition des Todeszeitpunkts. Voraussetzung für die Organentnahme ist die Einwilligung des Spenders – oder im Zweifel seiner Angehörigen. Eine Einwilligung zur Organspende ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche der Entnahme von Organen widersprechen.

Eine Lebendspende von einer von zwei Nieren oder Teilen der Leber ist ausschließlich zwischen Verwandten oder sich anderweitig sehr nahestehenden Menschen möglich. Eine Lebendspende-Kommission lädt den freiwilligen Spender sowie den potenziellen Empfänger vorab zu einem Gespräch ein. So will der Gesetzgeber Organhandel verhindern. Denn ob Tod- oder Lebendspende: Die Transplantation darf nicht mit finanziellen Anreizen für den Spender beziehungsweise dessen Angehörige einhergehen. Zudem ist der Lebendspender über mögliche Risiken der Organ(teil)-Entnahme aufzuklären.

Darum sollte sich jeder entscheiden

Allein in Deutschland warten über 9.500 Menschen auf ein Organ. Dem gegenüber stehen rund 950 Organspenden pro Jahr (Stand 2018). Die meisten der Erkrankten – über 7.500 – warten auf eine Niere. Rund 56 Prozent der Deutschen haben sich für oder gegen die Organspende entscheiden. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben allerdings nur 39 Prozent diese Entscheidung dokumentiert.

Wer zu Lebzeiten keine Entscheidung trifft, überlässt die Verantwortung im Fall des Falles seinen Angehörigen. Für viele Menschen ist dies eine zusätzliche Belastung nach dem Tod von Ehepartner, Elternteil oder Kind. Dies gilt vor allem, wenn nie ein Gespräch rund um die Einstellung zur Organspende stattgefunden hat. Dies kann Angehörige in Gewissenskonflikte bringen oder sogar zu Streit unter ihnen führen.

Welche Organe eignen sich für eine Organspende?

Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Neben Organspenden gibt es außerdem die Möglichkeit der Gewebespende. Hierzu gehören Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnenes Gewebe. Im Gegensatz zu Organspenden können Gewebe in Gewebebanken zwischengelagert werden.

Wer eignet sich als Organspender?

Von der Organspende ausgeschlossen sind lediglich Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes an einer akuten Krebserkrankung oder seltenen Erkrankungen wie der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit leiden. Bei allen anderen Krankheiten – inklusive überstandener Krebserkrankungen – entscheiden die Ärzte, ob und welche Organe sich zur Transplantation eignen. Dennoch eignen sich nur die Organe von ein oder zwei Prozent der im Krankenhaus Verstorbenen zur Spende.

Prinzipiell gilt: Je jünger der Organspender, desto weniger Komplikationen birgt die Transplantation. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Auch „Senioren-Organe“ können Leben retten. Empfänger über 65 Jahren können sich am European Senior Programm von Eurotransplant beteiligen. Dies ermöglicht älteren Empfängern Organe von gleichaltrigen Spendern zu erhalten.

Organspende in Europa

Zustimmungsregelung


Wie in Deutschland gilt in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, den Niederlanden und der Schweiz, dass der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben muss. Alternativ können seine Angehörigen über die Organspende entscheiden. Dieses Prinzip nennt sich „erweiterte Zustimmungsregelung“.
In Deutschland befragen die Krankenkassen ihre Mitglieder alle zwei Jahre nach ihrer Einstellung zur postmortalen Organspende. Allerdings sind die Versicherten nicht gezwungen, sich zu entscheiden.

Widerspruchsregelung

Eine Widerspruchsregelung gilt in den meisten europäischen Ländern: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht widersprochen, können seine Organe gespendet werden. In Belgien, Finnland und Norwegen ist jeder Verstorbene Organspender, wenn er vor seinem Tod nicht explizit widersprochen hat. In diesen Ländern können Hinterbliebene jedoch eine Organspende im Sinne des Verstorbenen ablehnen – dies nennt sich „erweiterte Widerspruchsregelung“.

Die „reine Widerspruchsregelung“ hingegen gibt den Angehörigen kein Vetorecht: Hat der Verstorbene vor seinem Tod nicht widersprochen, können die Organe gespendet werden. Dies ist in Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn die gängige Praxis. Ähnliche Regeln existieren in Frankreich und Schweden, wo die Hinterbliebenen allerdings über die Organentnahme zu informieren sind. Viele dieser Länder führen Widerspruchsregister, in die sich auch Ausländer eintragen können.

Kritik an der Zustimmungsregelung

Die Zustimmungsregelung gerät immer wieder in die Kritik, da viele Menschen ihre Entscheidung nicht dokumentieren, obwohl sie für eine Organspende wären. In Ländern mit Widerspruchsregelung gibt es tendenziell mehr Organspender. So kamen statistisch gesehen in Belgien über 30 Spender auf 1 Millionen Einwohner, in Deutschland nur 9,3 Spender. Die weltweit höchste Zahl an Organspenden verzeichnet Spanien mit 46 Spendern auf eine Millionen Einwohner. Doch es gibt Ausnahmen: In den USA, wo ähnliche Regelungen wie in Deutschland gelten, haben sich knapp 60 Prozent der Bürger als Organspender registriert.

Organspender werden

Einen Organspendeausweis gibt es bei den jeweiligen Krankenkassen sowie auf den Internet-Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier kann der Ausweis bestellt oder zur sofortigen Verwendung heruntergeladen werden. Wer ihn ausfüllt, kann uneingeschränkt der Spende aller oder einzelner Organe zustimmen oder die Organspende ablehnen. Er kann außerdem Angehörige benennen, die im Todesfall über eine Spende entscheiden sollen. Der Ausweis im Scheckkartenformat passt in jedes Portemonnaie. Alternativ eignet sich eine Patientenverfügung, um den eigenen Willen für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren. Die Krankenkassen bieten außerdem an, die Entscheidung auf der Versichertenkarte zu speichern.

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