Studenten, die in ihre WG einziehen

Erste WG ─ Tipps für Mietvertrag und Zusammenleben

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Erste WG ─ Tipps für Miet­ver­trag und Zusam­men­le­ben

Zimmer, Küche, Bad und mindestens zwei weitere Mitbewohner ─ fertig ist die Wohngemeinschaft. Ob Studenten- oder Senioren-WG, in jeder Wohngemeinschaft gibt es typische WG-Probleme. Damit du in deiner ersten WG nicht nur die geeignete Mietvertragsform und die passenden Versicherungen findest, gibt es hier auch einige Tipps für das Zusammenleben und den richtigen Umgang mit WG-Bewohnern.

Rechtliche Aspekte beim Einzug in die WG nicht vernachlässigen

Wer an eine WG denkt, freut sich auf Unabhängigkeit, seine Mitbewohner und natürlich viel Spaß. Rechtliche Fragen treten dabei schnell in den Hintergrund, wie zum Beispiel die Frage nach dem passenden Mietvertrag. Deshalb erklären wir dir, welche Mietvertragsformen es gibt und worauf du achten musst.

Mietvertrag: Welche Varianten eines WG-Mietvertrags gibt es?

Da die WG nicht im Gesetz geregelt ist, empfiehlt es sich, auf die Vertragsform besonders zu achten. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile, die du kennen solltest.

Variante 1: Es gibt nur einen Hauptmieter

Wenn es nur einen Hauptmieter gibt, mietet eine Person die Wohnung an. Sie sucht sich dann geeignete Untermieter. Der Hauptmieter ist also die Person, die die Wohnung vom Vermieter mietet. Alle anderen Personen, die in der Wohnung leben, werden als Untermieter bezeichnet. Hauptmieter und Untermieter sollten einen Untermietvertrag abschließen, damit beide Parteien abgesichert sind. In einem Untermietvertrag werden beispielsweise die Höhe der Miete oder die Räumlichkeiten geregelt. Vorlagen für solche Verträge kannst du im Internet finden. Für die Untermiete benötigt der Hauptmieter aber die Zustimmung des Vermieters. Denn Räume dürfen nicht unerlaubt untervermietet werden. Die Untermieterlaubnis sollte in den Mietvertrag aufgenommen werden, um Ärger mit dem Vermieter oder gar eine Kündigung des Mietverhältnisses zu vermeiden.

Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass der Hauptmieter alleiniger Vertragspartner des Vermieters ist. Dadurch hat er bestimmte Rechte gegenüber seinen Untermietern. Als Hauptmieter darf man beispielsweise Regeln vorgeben, die Nebenkosten herunterbrechen und die Untermieter selbst auswählen. Trotzdem darf der Vermieter einen Untermieter aus bestimmten Gründen, z.B. wegen mangelnder Zahlungsfähigkeit, ablehnen.

Wurde die Miete mehrmals nicht pünktlich gezahlt oder gibt es Schäden oder Beschwerden, ist der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter alleiniger Schuldner und Verantwortlicher. Der Vermieter darf sich auch bei Mietrückständen nicht an die Untermieter wenden, da er als Vermieter mit ihnen kein Vertragsverhältnis hat, sondern nur mit dem Hauptmieter. Er kann lediglich einen sogenannten Untermietzuschlag von max. 25 % der Untermiete einfordern (LG Berlin 07.07.2016/Az.: 18 T 65/16).

Auch die Kündigung des Mietvertrages darf der Vermieter nur seinem Hauptmieter zustellen. Untermieter müssen in diesem Fall ohne eine an sie gerichtete Kündigung ausziehen. Tipp: Um solche Konsequenzen von vornherein auszuschließen, solltest du bei Abschluss des Mietvertrages eine Eintrittsklausel aufnehmen. Diese erlaubt es den Untermietern selbst Hauptmieter zu werden, wenn der bisherige Hauptmieter auszieht.

Variante 2: Alle Mieter sind Hauptmieter

In diesem WG-Mietvertrag sind alle WG-Bewohner Hauptmieter mit denselben Rechten und Pflichten. Der Vermieter hat mehrere gleichberechtigte Ansprechpartner und kann jeden WG-Bewohner heranziehen, wenn die Miete ausbleibt (§ 421 BGB).

Die Folge dieser Variante: Die WG muss alle Entscheidungen gemeinsam treffen, auch die Kündigung des Mietverhältnisses. Schwierig wird es, wenn ein Mieter ausziehen möchte. In diesem Fall hilft ein Mietvertrag, der den Wechsel einzelner Vertragspartner zulässt. Trotzdem hat der Vermieter ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund. Bestehen beispielsweise Zweifel an der Bonität ─ sprich der Zahlungsfähigkeit ─ eines Nachmieters, hat der Vermieter ein Mitspracherecht gemäß Urteil des LG Berlin 23.03.2016, Az.: 65 S 314/15.

Dafür muss ein Neumieter nicht für die Altschulden des Vorgängers aufkommen (AG Köln 15.01.2013, Az.: 205 C 283/12). Es sei denn, es gäbe einen entsprechenden Vermerk im Vertrag. Prüfe daher aufmerksam die Bedingungen, bevor du in eine WG einsteigst.

Variante 3: Einzelmietvertrag mit jedem WG-Bewohner

Eine dritte Variante ist der Abschluss eines Mietvertrags je Zimmer. Vorteilhaft ist für die WG, dass dadurch niemand für Mietrückstände eines anderen haftet. Auch der Auszug aus der WG ist einfacher, da jeder nur seinen Vertrag zu kündigen hat. Allerdings sind die Räume fest an bestimmte Mieter vergeben, was einen Tausch erschwert.

Trotz großer Flexibilität hat der Vermieter höheren Verwaltungsaufwand, denn er muss jedem Mieter eine gesonderte Nebenkostenabrechnung erstellen. Wichtige Änderungen, die für die komplette WG rechtsgültig sein sollen, muss der Vermieter in der Regel jedem Mieter einzeln mitteilen.

Versicherung: Wie sollten WG-Bewohner versichert sein?

Versicherungen müssen auch in der WG sein. Studenten oder Auszubildende profitieren häufig von einer Außenversicherung der Eltern, in der sie während ihrer Ausbildung noch mitversichert sein dürfen. Allerdings ist die Versicherungssumme hier sehr begrenzt. Es lohnt sich also, frühzeitig bei der Versicherung nachzufragen, welche Versicherungssumme im Schadensfall abdeckt ist.

Ob Studenten-WG oder Senioren-WG ─ für alle gilt: Eine Hausratversicherung in der Wohngemeinschaft muss sein. Sie schützt vor erheblichen finanziellen Belastungen, wenn der Hausrat beschädigt wurde. Zum Beispiel, wenn eine defekte Waschmaschine das Badezimmer flutet. Eine Hausratversicherung kann für ein einzelnes Zimmer oder für die gesamte WG abgeschlossen werden. Auch hier gilt: Informiere dich rechtzeitig und lasse dich auch zu einer passenden Versicherungssumme beraten. Diese hängt unter anderem von dem Wert deiner oder eurer Einrichtung ab.

Maßgeblich ist auch, ob es einen Hauptmieter gibt, der zugleich Versicherungsnehmer ist, oder ob alle WG-Bewohner als Hauptmieter Versicherungsnehmer werden. Gibt es nur einen Hauptmieter, kläre vorab, ob du als Untermieter mitversichert wärst. Versicherungen bieten oft entsprechende Angebote, in denen Hauptmieter ihre Untermieter mitversichern lassen können.

Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls unverzichtbar in einer WG. Falls du noch in der Ausbildung oder Studium steckst, solltest du prüfen, ob du noch bei deinen Eltern in der Haftpflichtversicherung mitversichert bist. Du solltest auch prüfen, ob die Haftpflichtversicherung für Personen des gleichen Haushalts gilt, also ob sie Lebensgefährten oder Familienangehörige einschließt und inwieweit ein Versicherungsschutz für technische Geräte oder Haushaltsgeräte, wie Waschmaschine oder Herd, besteht.

Zusammenleben in der WG: Typische WG-Probleme und wie man sie lösen kann
In jeder Studenten- oder Senioren-WG gibt es die typischen Streitthemen wie WG-Mitbewohner macht nichts, WG-Probleme wegen Dauerbesuch oder WG-Putzplan nicht eingehalten. Wenn du neu in einer WG bist, solltet ihr nicht nur dafür sorgen, WG-Probleme zu lösen. Sie sollten von vornherein vermieden werden.

Hier einige Tipps, wie du die gängigen WG-Konflikte umgehst:

  •  Entsprechen die Räumlichkeiten und die Lage der WG deinen Vorstellungen?
  • Haben die WG-Bewohner ähnlichen Interesse oder Ziele?
  • Sind dir WG-Bewohner sympathisch und wie oft wechseln die WG-Bewohner?
  • Wie steht es mit der WG-Ordnung? Gibt es beispielsweise einen Putzplan?
  • Liegt das Zimmer preislich in deinem Budget? Welche Neben- und Zusatzkosten kommen dazu?

Solche Fragestellungen kannst du mit deinen zukünftigen Mitbewohnern gut in einem ersten Kennenlern-Gespräch klären, bevor du in die WG einziehst. Du bekommst so einen kleinen Einblick in das WG-Leben und merkst in der Regel dabei schnell, ob ihr auf persönlicher Ebene gut miteinander zurechtkommt. Es empfiehlt sich ebenfalls, die Räumlichkeiten vorher zu besichtigen.

Vermeide zudem den klassischen WG-Streit ums Putzen und um die WG-Küchenordnung, indem ihr gemeinsam einen Putzplan aufstellt. Haltet regelmäßig ein gemeinsames Treffen ab. In Kombination mit einem leckeren und lockeren Essen oder Brunch kann jeder Wünsche, Kritik und Ideen einbringen. Das schafft Zusammenhalt und verhindert Einzelkämpfer.

Beachte Freiräume, Privateigentum, Ruhe- oder Lernzeiten. Kläre beim WG-Einzug, welche Räume Gemeinschaftseigentum sind und welche nicht. Falls es doch mal etwas lauter wird: Nutze Kopfhörer, die Ruhe verschaffen oder suche das Gespräch mit deinen Mitbewohnern.

WG-Streit vermeiden: 4 simple Tipps für das Zusammenleben in der WG
Vermeide diese WG-Fehler:

  • Rücksichtslosigkeit, z. B. Lebensmittelvorräte aufbrauchen, ohne neue einzukaufen
  • Dauergäste beherbergen und unabgestimmt Zimmer untervermieten
  • die WG vermüllen oder Möbel beschädigen
  • sich am Eigentum anderer vergreifen oder Gemeinschaftseigentum dauerhaft nutzen

Falls es Streit in der WG gibt, sprich direkt mit deinem WG-Bewohner, mit dem du einen Konflikt hast. Gibt es ein Problem zwischen anderen WG-Bewohnern, beruft gemeinsam ein WG-Meeting ein und spricht die Streitthemen offen an.

Fazit: Die erste WG bedeutet Rücksichtnahme

Wer mit seiner ersten WG eine richtige Entscheidung treffen will, sollte sich bei der Suche Zeit lassen. Nicht nur die Räumlichkeiten und Kosten müssen passen, sondern auch die Chemie unter den WG-Mitbewohnern muss stimmen. Gib dich in deiner ersten WG tolerant und offen. Das schafft die ideale Basis für eine erfolgreiche Gemeinschaft. Wir wünschen viel Erfolg!

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