Wohnst du schon seit einiger Zeit in der Mietwohnung und möchtest ein Familienmitglied ersten Grades bei dir aufnehmen? Wenn ja, dann musst du keine Untervermietung anmelden. Dein Familienmitglied darf auch für längere Zeit bei dir wohnen und freiwillig die Kosten mit dir teilen. Wenn du Freunde besuchen möchtest und sie länger als sechs Wochen bleiben, musst du vorher den Vermieter fragen. Wenn dein Besuch länger bleiben möchte, solltest du mit dem Vermieter darüber sprechen.
Warum sollte ich zur Absicherung einen Untermietvertrag aufsetzen?
Möchtest du deine Wohnung untervermieten, lege immer die Rechte und Pflichten schriftlich fest. Dafür eignet sich ein sogenannter Untermietvertrag. Dieser Vertrag wird zwischen dir und der Person, die bei dir einzieht, geschlossen. Du musst deinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wenn du einen Untermietvertrag abschließen willst. Im Untermietvertrag solltet ihr die wichtigsten Regeln festhalten, die auch im normalen Mietvertrag enthalten sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Vollständige Daten beider Parteien
- Miethöhe und Kaution
- Besteht das Untermietverhältnis befristet oder unbefristet?
- Kaltmiete und Nebenkosten
- Raumaufteilung und Zustand beim Einzug
- Regelungen der Raumnutzung
- Regelungen zu Kleinreparaturen und Schönheitsarbeiten
Wenn du entscheidest, deinen Wohnraum unterzuvermieten, wirst du vom Mieter zum Vermieter. Dies hat Auswirkungen auf deine Rechte und Pflichten. Aber auch die Beratung durch beispielsweise den Mieterverein wird dadurch beeinflusst.