Die Deutschen wohnen zur Miete, obwohl immer mehr Menschen auch Eigentum haben. Laut Statista leben rund 57,9 % zur Miete (2018) und sie mögen es grün. Beliebt sind Wohnungen im Mehrfamilienhaus mit Balkon oder mit Gemeinschaftsgarten. Vor allem Familien träumen von einem eigenen Garten mit Blumen, Obststräuchern und Spielgeräten.
Erfahre hier, was du bei einem Gemeinschaftsgarten beachten solltest und welche Pflichten du bei der Gartennutzung hast.
Alles Wichtige zum Thema Gemeinschaftsgartennutzung und Mietrecht Gartennutzung in einem Mehrfamilienhaus auf einen Blick:
- Mieter müssen die Nutzung des Gemeinschaftsgartens mit dem Vermieter abstimmen.
- Bauliche Veränderungen und Umpflanzungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
- Gartennutzer sind verpflichtet zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Einhaltung von Ruhezeiten.
- Klare schriftliche Vereinbarungen mit dem Vermieter und allen Gartennutzern können Rechtsstreit vermeiden.