Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit werden Gärten in Mehrfamilienhäusern wieder häufiger genutzt. Wie es mit der Nutzung der Freifläche aussieht, regelt der Mietvertrag. Wohnst du in einer Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus, bedeutet das aber nicht automatisch ein Recht auf Gartennutzung.
Selbst einer Duldung der Gartennutzung kann dein Vermieter jederzeit widersprechen. Mietest du jedoch ein Einfamilienhaus, gehört der Garten zum Mietobjekt. Im Zusammenhang mit dem Garten kannst du dir in beiden Fällen die Frage stellen: Darf ich für meine Kinder ein Klettergerüst im Garten aufstellen? Die Antworten findest du zusammengefasst in diesem Blogartikel.
- Ein Blick in den Mietvertrag gibt Auskunft über die Regeln im Gemeinschaftsgarten
- Der Spielplatz im Garten darf andere Mieter nicht stören
- Bei befestigten Spielgeräten benötigst du für den Spielplatz die Zustimmung des Vermieters