- RATGEBER KRANKENVERSICHERUNG
- DAS PRIMÄRARZTPRINZIP
Grundsätzlich haben Sie freie Arztwahl und können auch direkt zu Ihrem Facharzt gehen. Haben Sie einen Tarif mit Primärarztprinzip abgeschlossen, zum Beispiel den Vario mit den ambulanten Bausteinen Plus oder Eco, ist in der Regel Ihr Hausarzt Ihr erster Ansprechpartner im Krankheitsfall. Er kennt Sie am besten und kann viele Krankheiten selbst behandeln. Oder er berät Sie und überweist Sie an einen Facharzt.
Der Vorteil für Sie: Sie haben immer einen festen Ansprechpartner. Und Ihr Hausarzt hat immer den Überblick.
Weitere Antworten auf Ihre Fragen zum Primärarztprinzip
Mit dem Primärarztprinzip ist Ihr Hausarzt (oder ein anderer Primärarzt) im Krankheitsfall Ihr erster Ansprechpartner und koordiniert jede Behandlung.
Das Primärarztprinzip gilt nur im ambulanten Bereich. Die Rechnungen Ihrer Primärärzte werden zu 100 Prozent erstattet. Auch die Rechnungen eines Facharztes erstatten wir zu 100 Prozent, wenn Sie Generali die Überweisung Ihres Primärarztes vorlegen. Lassen Sie sich ohne Überweisung von einem Facharzt behandeln, erstatten wir Ihre Rechnungen zu 80 Prozent.
Die Überweisung des Primärarztes gilt übrigens bis zum Abschluss der Behandlung, höchstens jedoch sechs Monate. Bei einer länger andauernden Behandlung ist nach sechs Monaten eine erneute Überweisung notwendig.
- Das Primärarztprinzip gilt nur im ambulanten Bereich.
- Die Rechnungen Ihrer Primärärzte werden zu 100 % erstattet.
- Auch die Rechnungen eines Facharztes erstatten wir zu 100 %, wenn Sie der Generali die Überweisung Ihres Primärarztes vorlegen.
- Lassen Sie sich ohne Überweisung von einem Facharzt behandeln, erstatten wir Ihre Rechnungen zu 80 %.
- Beispiel 1: Ihr Hausarzt überweist Sie zum Orthopäden. Ihr Orthopäde überweist Sie zu einem Radiologen. Wir erstatten beide Rechnungen zu 100 %.
- Beispiel 2: Sie suchen einen Orthopäden auf – ohne eine Überweisung Ihres Primärarztes. Der Orthopäde überweist Sie an einen Radiologen. Wir erstatten beide Rechnungen zu 80 %.
- Praktische Ärzte ohne Facharztbezeichnung
- Fachärzte für Allgemeinmedizin, soweit sie keine weitere Facharztbezeichnung führen
- Frauenärzte
- Kinderärzte
- Augenärzte
- Not- und Bereitschaftsärzte
- Internisten gehören nicht zu den Primärärzten. Im Einzelfall können anderweitige schriftliche Vereinbarungen mit Generali getroffen werden.
- Die Überweisung gilt bis zum Abschluss der Behandlung, höchstens jedoch 6 Monate.
- Bei einer länger andauernden Behandlung ist nach 6 Monaten eine erneute Überweisung notwendig.
Wichtig für Sie: Reichen Sie die Überweisungen immer bei Generali ein. Der Facharzt benötigt von Privatpatienten keine Überweisung.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.