- FÜR BEAMTENANWÄRTER
- BASISSCHUTZ
Mit dem Status eines Beamtenanwärters (Beamter auf Widerruf), z. B. als Referendar oder im Vorbereitungsdienst, haben Sie die Möglichkeit, früh in eine private Krankenversicherung einzusteigen. Generali bietet Ihnen einen attraktiven Gesundheitsschutz zum Basistarif, der Ihnen ein günstiges und doch umfassendes Leistungsangebot eröffnet.
Ihre Vorteile
- Preiswerter Gesundheitsschutz
- Privatpatient beim Arzt und Zahnarzt
- Optionsrecht für Umstellung auf Komfortklasse zum Ende der Ausbildung
- Unterstützung beim Gesundwerden und Gesundbleiben, mit den Generali Gesundheitsangeboten
Nähere Informationen zu den Vertragsbedingungen einschließlich der anwendbaren Altersgrenze finden Sie in den Downloads. Den für Sie gültigen Anwärtertarif können Sie mithilfe unseres Beihilfetarifrechners ermitteln.
Die Leistungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet (50/30/20 Prozent).
Arzt
Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (bei Sehhilfen1 Begrenzung auf Erstattungsbetrag von 150/90/60 EUR in zwei Kalenderjahren), ambulante Psychotherapie (50 Sitzungen im Jahr), Hebammenleistungen (inklusive Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik), Transport bei ambulanter Behandlung.
Krankenhaus
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Mehrbettzimmer, belegärztliche Leistungen, Begleitperson im Krankenhaus (bis einschl. Alter 17), Transport bei stationärer Behandlung.
Zahnarzt
Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe inklusive professioneller Zahnreinigung, Zahnersatz (einschl. Inlays und Zahnkronen), Kieferorthopädie (nur bei Behandlungsbeginn bis einschl. Alter 17). Der Umfang der Leistungen für Zahnersatz ist in den ersten fünf Kalenderjahren begrenzt (gilt nicht bei Unfall).
Ausland
Behandlungen im Ausland (ambulant, stationär, Zahn), Krankenrücktransport aus dem Ausland während einer Auslandsreise bis zu einer Dauer von 12 Monaten, wenn der Krankenrücktransport ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist (100 Prozent).
GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ.
Gebührenordnung für Ärzte/Gebührenordnung für Zahnärzte: Grundlage für die privatärztliche Abrechnung von Leistungen. Die Gebührenordnungen weisen jeder Leistung eine bestimmte Gebühr zu. Diese kann je nach Leistungsart und Schwierigkeitsgrad durch sogenannte Vielfachsätze gesteigert werden. Der Grundbetrag ist der sogenannte Einfachsatz. Es gibt eine sogenannte Regelspanne, innerhalb derer die Steigerung keiner Begründung durch die Ärzte bedarf. Die Regelspanne wird nach oben begrenzt durch den Regelhöchstsatz. Gebührenforderungen, die den sogenannten Regelhöchstsatz überschreiten, bedürfen der schriftlichen Begründung. Begrenzt werden die Honorarforderungen der Ärzte durch den sogenannten Höchstsatz. Dieser darf nur unter bestimmten Bedingungen überschritten werden.
Zusätzliche Leistungen
Ambulante und stationäre Anschlussheilbehandlungen.
1 abhängig vom versicherten Prozentsatz
Der Einsteigertarif für Beamtenanwärter wird bis einschließlich Alter 38 angeboten. Zum Ende der Ausbildung, spätestens jedoch mit Ablauf der Höchstversicherungsdauer von 3 Jahren oder mit Vollendung des 39. Lebensjahres, wird der Versicherungsschutz automatisch in der Einsteigerstufe für Beamte fortgeführt. Bei Ausbildungsende kann der Versicherungsschutz auf Wunsch auch in der Komfortklasse für Beamte fortgeführt werden.
Die Generali bietet für Beihilfeberechtigte aus diesem Bundesland aufgrund der familienstandsbezogenen Beihilfe besondere Produktlösungen an.
Persönliche Beratung für Ihre passende Lösung
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen Ihnen, aus der Vielfalt an Produkten genau die richtigen zu wählen:
- Sie entscheiden sich für einen Berater oder eine Beraterin in Ihrer Nähe.
- Gemeinsam sprechen Sie über Ihre Ziele, Wünsche und bereits vorhandene Verträge.
- Sie bekommen eine individuelle Lösung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.
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