Lesen Sie, was bei Beginn oder Änderung der Pflegebedürftigkeit zu tun ist
Leis­tun­gen bean­tra­gen

Zusatzversicherung – wie und wann erhalte ich meine Leistungen?

Wenn Sie neben der Pflegezusatzversicherung auch eine Pflegepflichtversicherung bei der Generali haben, müssen Sie nichts unternehmen. Die Leistungen aus Ihrer Pflegezusatzversicherung zahlen wir ohne weiteren Antrag neben den Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung aus.

Besitzen Sie jedoch keine Pflegepflichtversicherung bei der Generali, funktioniert die Beantragung von Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung wie nachfolgend beschrieben:


Folgende Unterlagen benötigen wir, um Ihren Leistungsanspruch abschließend zu prüfen und Sie über unsere Leistung zu informieren:

  • Das vollständige Erstgutachten des medizinischen Dienstes
  • Das letzte (aktuelle) Gutachten des medizinischen Dienstes
  • Das erste Zusageschreiben der Pflegepflichtversicherung
  • Zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung Ihrer Pflegepflichtversicherung über den aktuellen Pflegegrad und Leistungsbezug (sofern die vorgenannten Unterlagen älter als 12 Monate sind)

Senden Sie uns die Unterlagen zu, sobald Ihnen diese vorliegen, damit wir die Leistungen ab Beginn der Pflegebedürftigkeit bzw. des tariflich vereinbarten Leistungsbeginns1) zahlen können.

Bitte beachten Sie, dass es ggf. zu Rückfragen kommt, sofern wir die Unterlagen nicht vollständig erhalten.


Was mache ich, wenn ich bereits Leistungen von der Generali erhalte und sich der Pflegegrad ändert?

Bitte informieren Sie uns über Änderungen der Pflegeeinstufung, damit wir Ihren Leistungsanspruch prüfen und ändern können.

Hierzu reicht es aus, wenn Sie uns eine Kopie der neuen Leistungsmitteilung Ihrer Pflegepflichtversicherung sowie eine Kopie des Gutachtens einreichen.

1) Beim PflegeBahr und PflegePlus bestehen Wartezeiten ab Tarifbeginn von 5 und 1 Jahr. Bitte reichen Sie uns 4 Wochen vor Ablauf die genannten Unterlagen zur Prüfung ein.

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