Paketannahme: Rechte & Pflichten

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. PAKETANNAHME: RECHTE & PFLICHTEN
Mein Zuhause

Pake­t­an­nahme: Rechte & Pflich­ten

Die Kurier-, Express- und Paketdienstbranche gehört zu den boomenden Branchen. Seit dem Jahr 2000 steigt die Menge der versendeten Pakete stetig an. Laut Statista waren es allein 3,7 Milliarden Sendungen im Jahr 2019 in Deutschland. Hintergrund dieser Entwicklung ist der immens wachsende Internethandel. Die Coronakrise verstärkt diesen Trend ebenfalls. So konnte etwa Amazon im ersten Quartal 2020 einen Umsatzzuwachs von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr verbuchen.

Im Alltag stellen sich durch die wachsende Paketbranche praktische Fragen für dich als Verbraucher: Wenn du selbst nicht zu Hause bist, werden Pakete oft beim Nachbarn oder an einem Paketablageort abgegeben. Was aber tun, wenn es deswegen Ärger gibt und der Nachbar beispielsweise das Paket verlegt hat und nicht mehr finden kann?

Wir haben für dich deshalb Praxis-Tipps zusammengestellt, wer was bei der Paketannahme oder -abgabe darf oder nicht darf. Lies hier mehr darüber.

Paketzustellung an den Nachbarn: Die wichtigsten rechtlichen Aspekte

Unter Nachbarn gilt es als Gefälligkeitsdienst, füreinander Pakete anzunehmen. Auch für den Zusteller hat dies den Vorteil, dass er nicht noch einmal kommen muss. Aber wer ist denn nun juristisch betrachtet genau ein Nachbar? Der Paketbote kann die Sendung ja in einem Hochhaus nicht einfach im zehnten Stock abgeben, wenn der eigentliche Empfänger im ersten Stock wohnt, oder?

Leider ist es nicht genau definiert, wer als Nachbar zu sehen ist und wer nicht. Gerichtlich liegen hier widersprüchliche Entscheidungen vor. Im städtischen Bereich gelten die anderen Mietparteien in einem Wohnblock als Nachbarn. Bei Hochhäusern kommen nur Bewohner der gleichen Etage als Nachbarn in Frage. Hier gilt die Zumutbarkeitsregel. Was aber genau als zumutbar gelten kann und was nicht, ist nicht eindeutig festgelegt.

Dank der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurde immerhin durchgesetzt, dass der Zusteller dem eigentlichen Empfänger eine Nachricht hinterlassen muss, bei welchem Nachbarn er die Sendung abgegeben hat. Im Gegenzug muss der Nachbar, der die Sendung entgegengenommen hat, unterschreiben, dass er sie erhalten hat.

Rechte des Nachbarn bei der Paketannahme

Gefälligkeiten unter Nachbarn sind eine gute Sache, aber der Nachbar hat bezüglich der Paketannahme auch Rechte. Beispielsweise darf er die Annahme eines Pakets verweigern. Dafür kann es sehr plausible Gründe geben: Kommt dir ein Paket, dass du annehmen sollst, verdächtig vor? Ist die Sendung beschädigt, die Verpackung nicht mehr ganz oder ist das Paket aufgeweicht? Dann kannst du die Annahme verweigern. Im Falle einer beschädigten Paketsendung ist es auch besser, diese nicht entgegenzunehmen. Unter Umständen kannst du als Ersatzempfänger beschuldigt werden, die Ware beschädigt zu haben.

Pflichten des Nachbarn bei der Paketannahme

Wer eine Sendung entgegennimmt, ist verpflichtet, sorgfältig damit umzugehen. Zudem muss er das Paket natürlich an den eigentlichen Empfänger herausgeben. Die Sorgfaltspflicht umfasst auch, dass der Ersatzempfänger das Paket dem Empfänger nicht einfach vor die Tür legen darf. Dort kann es eventuell gestohlen werden. Der Ersatzempfänger muss die Sendung sicher übergeben.

Was aber tun, wenn der Nachbar das Paket einfach nicht abholt? Wie lange muss man es dann aufbewahren? Hier gibt es keine eindeutige rechtliche Regelung. Der Paketzusteller ist nicht verpflichtet, das Paket wieder zurückzunehmen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du den Empfänger kontaktierst und mit ihm eine Frist vereinbarst, bis wann die Sendung abgeholt werden muss.

Umgekehrt ist es auch denkbar, dass ein Nachbar eine Sendung nicht herausgeben will und einfach behauptet, kein Paket erhalten zu haben. In diesem Falle ist die Benachrichtigung des Zustellers hilfreich, da der Ersatzempfänger mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er die Ware bekommen hat. Ein Unterschriftenvergleich bei der Polizei offenbart schnell, ob der Nachbar tatsächlich unterschrieben und das Paket somit entgegengenommen hat. Falls der Nachbar das Paket verloren hat, haftet er dafür.

Paketzustellung an Paketablageorte

Manche Verbraucher gehen einem möglichen Ärger mit Nachbarn aus dem Weg, indem sie ihre Sendungen an einen nahe gelegenen Paketablageort schicken lassen. Insbesondere während der Coronakrise schätzen zunehmend mehr Menschen diesen Service, weil sich dadurch Kontakte einschränken lassen.

Mit diversen Paketdienstleistern wie beispielsweise DHL, DPD oder Hermes kann man eine Abstellgenehmigung vereinbaren. Dies bedeutet, der Paketbote stellt Sendungen an einem vereinbarten Ort wie der Terrasse oder der Garage ab. Je nach Anbieter trägt dieser Service eine andere Bezeichnung. Bei manchen Dienstleistern kann man eine solche Abstellgenehmigung online hinterlegen. Andere akzeptieren nur den Postweg.

Folgende Bedingungen gelten bei allen Paketdienstleistern:

  • Sendungen, die eine Identitäts- oder Altersprüfung erfordern, gegen Nachnahme abgegeben werden oder den Vermerk „eigenhändig“ tragen können nicht an einem Paketablageort abgegeben werden. Davon betroffen sind ebenfalls unfreie Sendungen. Dies sind Sendungen, für die der Empfänger die Transportkosten bei Erhalt bezahlen muss.
  • Hat der Zusteller das Paket abgegeben, haftet er nicht mehr dafür. Für Diebstahl oder Beschädigung von Sendungen kann der Zusteller nicht verantwortlich gemacht werden.
  • Kann der Zusteller den Abstellort nicht finden oder erscheint ihm dieser nicht sicher genug, ist er nicht verpflichtet, sich an die Abstellvereinbarung zu halten.
  • Legt ein Paketzusteller eine Sendung einfach ab, ohne dass eine entsprechende Abstellvereinbarung vorliegt, haftet er für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
  • Manche hängen einfach einen Zettel an die Tür, womit sie den Paketboten informieren wollen, wo er die Sendung abstellen soll. Einige Paketboten kommen dem nach, aber verpflichtet dazu sind sie rechtlich gesehen nicht. Sicherer ist es, eine formelle Abstellvereinbarung abzuschließen.

Natürlich hoffen wir, dass du keinen Ärger wegen einer Paketannahme oder -abgabe hast. Diese Regeln sind aber sozusagen die Grundregeln, falls es Streitigkeiten geben sollte. Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Mit ADVOCARD-360°-PRIVAT umfassend gegen Rechtsstreitigkeiten im privaten Umfeld absichern

Unsere Emp­feh­lung

Wenn du dich über rechtliche Schritte informieren und Rat einholen möchtest, bietet dir die Rechtsschutzversicherung von Generali die Möglichkeit zu einer telefonischen Rechtsberatung.

Mehr erfahren

Ähn­li­che Arti­kel