Rundum-Schutz
Der goldene Herbst lockt alljährlich Spaziergänger ins Freie. In Wäldern und Parks genießen sie die letzten warmen Sonnenstrahlen, während das bunte Laub unter den Füßen raschelt. Doch Hausbesitzer ärgern sich schon mal über die herbstliche Blätterpracht. Denn zu viel Laub macht richtig Arbeit. Besonders ärgerlich: wenn die Blätter vom Nachbargrundstück kommen. Ist das Laubwegräumen dann mit sehr großem Aufwand verbunden, hast du unter Umständen sogar Anspruch auf die sogenannte Laubrente.
Laub wegräumen: Wer ist zuständig?
Wenn es draußen kälter und feuchter wird, kann das farbenfrohe Herbstlaub plötzlich zur Gefahr werden: Schnell rutscht man auf dem Laub aus. Um solche Unfälle zu vermeiden, besteht Räumpflicht auf Gehwegen und vor Hauseingängen. Doch wer muss das Laub beseitigen?
Der Gesetzgeber sieht Grundstücks- und Hauseigentümer in der Pflicht. Für Gebäude in öffentlicher Hand gilt: Die jeweilige Kommune ist für die Laubbeseitigung zuständig. Vermieter können die Räumung der Gehwege im Mietvertrag als Mieterpflicht festhalten oder einen professionellen Räumdienst beauftragen. Die Kosten dafür sind dann Teil der Betriebskosten.
Soll die Hausgemeinschaft die Fußwege vom Laub befreien, können die Parteien diese Arbeit unter sich aufteilen. Was dein Vermieter aber nicht darf: nur einzelne Mieter mit dem Laubwegräumen beauftragen. Denn das würde eine Benachteiligung gegenüber den anderen Hausbewohnern darstellen.
Selbst wenn der Vermieter die Verantwortung für das Laubwegräumen weitergibt, ist er nicht ganz von seiner Pflicht entbunden. Er muss kontrollieren, dass der Hausmeisterservice oder die Hausgemeinschaft der Aufgabe auch nachkommt. Wie oft man zum Rechen, Laubbläser oder -sauger greifen sollte, das erfährst du in unserem Artikel zum Laubräumen im Herbst.
Ständig Laub vom Nachbarn – was tun?
Aber nicht immer stammt das Laub auf dem Gehweg aus dem eigenen Garten. Was, wenn es der Wind herüberträgt oder die Blätter von Nachbars Bäumen fallen? Darfst du das Laub dann einfach zurückwerfen? Ganz klar: Nein. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dazu bereits im Jahr 1985 ein Urteil gesprochen. Wenn Blätter, Nadeln und Ähnliches auf natürliche Weise auf deinem Grundstück landen, ist das deine Verantwortung. Du bist für die Laubbeseitigung zuständig.
Wenn du trotzdem nicht handelst oder das Laub gar zum Nachbarn zurückwirfst, kann es zur Unterlassungsklage kommen. Und schlimmer noch: Passiert ein Unfall, weil du es versäumt hast, das Laub zu beseitigen, wirst du zur Verantwortung gezogen. Suche rechtzeitig das Gespräch mit deinem Nachbarn, um dies zu vermeiden. Bei besonders starkem Laubfall kannst du außerdem versuchen, Laubrente zu beantragen.
Der § 906 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bildet die rechtliche Grundlage dafür, ob dir Laubrente zusteht oder nicht.
Berechnung der Laubrente: Wie viel steht dir zu?
Da die Laubrente deinen Aufwand bei der Laubbeseitigung ausgleichen soll, wird der Betrag stets individuell festgelegt. Eine Pauschale gibt es nicht. Als Faustregel gilt: Je mehr Mühe du mit dem Laubwegräumen hast, desto höher sollte auch die Laubrente ausfallen.
Die jährliche Aufwandsentschädigung muss dann der Verursacher bezahlen. Stammt das Laub vom Baum des Nachbarn, dann zahlt dieser. Doch was, wenn die Bäume nicht auf Nachbars Grundstück, sondern in einem Park der Stadt stehen? Auch dann kannst du Laubrente beantragen. Bekommst du recht, muss die Gemeinde Laubrente an dich zahlen.
Laubrente beantragen – so geht’s
Doch wer entscheidet, wann die Blätterpracht zur Qual wird? Dazu sei vorab gesagt: Der herbstliche Laubfall ist ganz natürlich. Darauf kannst du dich alle Jahre wieder verlassen. Meist gelten deshalb auch die dazugehörigen Bäume als Teil der ortsüblichen Bepflanzung und so musst du das Laub hinnehmen.
Um Laubrente zu bekommen, musst du gerichtlich darum ersuchen. Anschließend entscheidet das Gericht, ob deinem Antrag auf Laubrente stattgegeben wird. Dass dich das Laub vom Nachbarn stört, reicht allein nicht als Grund, wie einige konkrete Fälle aus der Vergangenheit zeigen.
Wann Laub normal ist
Selbst wenn Laub vom Nachbarn deine Dachrinne verstopft, kann das Gericht deinen Antrag ablehnen. So erging es auch einer Klägerin in München. Das Gericht begründete das für sie negative Urteil damit, dass umliegende Grundstücke ähnlich bepflanzt waren. Wer im Grünen wohnt, muss mitunter also mit dem Laubfall leben. Denn die Beeinträchtigung ist dann ortsüblich und jahreszeitlich bedingt. Das Gleiche gilt, wenn deine Regenrinnen sowieso gereinigt werden müssen, weil bereits Bäume von deinem Grundstück viele Blätter über dem Haus abwerfen.