Bäume fällen auf dem Privatgrundstück
Prächtige Bäume im Garten sind etwas Wunderbares. Oft aber auch ein Problem. Im späten Frühjahr und im Sommer nehmen sie das Sonnenlicht, beschatten Rasen und Beete. Im Herbst müssen Unmengen von Laub geharkt, herabfallende Äste aufgelesen und entsorgt werden. Wer hat dafür schon die Zeit? Im Alter wiederum wünschen sich viele Hausbesitzer einen pflegeleichten Garten. Fragt sich, ob man Bäume nicht einfach wegnehmen kann? Kann man nicht: Für das Fällen der großen Fichte oder der ausladenden Eiche brauchst du eine Genehmigung. Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:
- Bei der Baumfällung auf dem Privatgrundstück muss die gesetzliche Schonzeit eingehalten werden. Wer in dieser Zeit einen Baum fällen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.
- Zusätzlich musst du die Baumschutzsatzung deiner Kommune beachten, in der zum Beispiel geschützte Arten festgehalten sind.
- Je nach Bundesland kann das Fällen großer Bäume ohne Genehmigung ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen.
Baumschutzverordnungen: Das steht drin
Die Baumschutzverordnung ist bundesweit nicht einheitlich gefasst, die einzelnen Städte und Gemeinden gestalten sie eigenständig. Das wird in der Baumschutzsatzung festgelegt:
- ab welcher Höhe, welchem Alter und Stammumfang Bäume nicht mehr gefällt oder zurückgeschnitten werden dürfen.
- ob eine Baumfällung behördlich genehmigt werden muss.
- ob bestimmte Baumarten im Landkreis geschützt sind.
- welche Fristen einzuhalten sind.
Meist findet man folgende Vorgaben: Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen ein Meter über der Erde, dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Wer widerrechtlich alte Bäume auf seinem Grundstück fällt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.
Das Fällen eines Baums an der Grundstücksgrenze braucht die Zustimmung des Nachbarn. Weil es regional verschiedene Verordnungen gibt, solltest du dich immer über die Baumschutzverordnung in deinem Heimatort informieren, bevor du die Kettensäge hervorholst. Einsehen kannst du die jeweiligen Vorschriften in den unteren Naturschutzbehörden.