Ein Mann in Schutzkleidung ist gesichert an einem Baum und fällt Äste mithilfe einer Baumsäge.

Brauche ich eine Genehmigung zum Baumfällen?

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Bäume fäl­len auf dem Pri­vat­grund­stück

Prächtige Bäume im Garten sind etwas Wunderbares. Oft aber auch ein Problem. Im späten Frühjahr und im Sommer nehmen sie das Sonnenlicht, beschatten Rasen und Beete. Im Herbst müssen Unmengen von Laub geharkt, herabfallende Äste aufgelesen und entsorgt werden. Wer hat dafür schon die Zeit? Im Alter wiederum wünschen sich viele Hausbesitzer einen pflegeleichten Garten. Fragt sich, ob man Bäume nicht einfach wegnehmen kann? Kann man nicht: Für das Fällen der großen Fichte oder der ausladenden Eiche brauchst du eine Genehmigung. Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:

  • Bei der Baumfällung auf dem Privatgrundstück muss die gesetzliche Schonzeit eingehalten werden. Wer in dieser Zeit einen Baum fällen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.
  • Zusätzlich musst du die Baumschutzsatzung deiner Kommune beachten, in der zum Beispiel geschützte Arten festgehalten sind.
  • Je nach Bundesland kann das Fällen großer Bäume ohne Genehmigung ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen.

Baumschutzverordnungen: Das steht drin

Die Baumschutzverordnung ist bundesweit nicht einheitlich gefasst, die einzelnen Städte und Gemeinden gestalten sie eigenständig. Das wird in der Baumschutzsatzung festgelegt:

  • ab welcher Höhe, welchem Alter und Stammumfang Bäume nicht mehr gefällt oder zurückgeschnitten werden dürfen.
  • ob eine Baumfällung behördlich genehmigt werden muss.
  • ob bestimmte Baumarten im Landkreis geschützt sind.
  • welche Fristen einzuhalten sind.

Meist findet man folgende Vorgaben: Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen ein Meter über der Erde, dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Wer widerrechtlich alte Bäume auf seinem Grundstück fällt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Das Fällen eines Baums an der Grundstücksgrenze braucht die Zustimmung des Nachbarn. Weil es regional verschiedene Verordnungen gibt, solltest du dich immer über die Baumschutzverordnung in deinem Heimatort informieren, bevor du die Kettensäge hervorholst. Einsehen kannst du die jeweiligen Vorschriften in den unteren Naturschutzbehörden.

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Diese Bäume darfst du ohne Genehmigung fällen

Die Fällung dieser Bäume ist in der Regel ohne Genehmigung erlaubt:

  • Obstbäume
  • Nadelhölzer
  • kleine, junge Bäume

Ausnahmegenehmigungen

In einigen Ausnahmefällen wird die Fällung von altem, hohem Baumbestand von der zuständigen Naturschutzbehörde genehmigt. Und zwar wenn der Baum eine Gefahrenquelle darstellt. Gründe dafür sind zum Beispiel:

  • Schäden durch Sturm oder Blitzeinschlag
  • Schädlingsbefall oder Krankheit haben den Baum morsch gemacht

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Bundesnaturschutzgesetz

Wenn die Bäume in deinem Garten niederlegen möchtest, schaust du in die kommunale Baumschutzsatzung. Zusätzlich solltest du einen Blick in das Naturschutzgesetz des Bundes (BNatSchG) und deines Bundeslandes werfen. Darin findest du Zielvorgaben zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen sowie Informationen zu besonders schützenswerten Baumarten.

Du möchtest, dass sich Igel, Vögel & Co. in deinem Garten wohlfühlen? In diesem Artikel findest du Tipps für einen tierfreundlichen Garten.

In dieser Jahreszeit dürfen Bäume in Privatgärten gefällt werden

Aus Gründen des Artenschutzes dürfen Bäume nur zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Februartag gefällt und zurückgeschnitten werden. Das gilt auch für Hecken, Büsche und Sträucher, um Vögel in der Brutzeit und andere Gartenbesucher zu schützen.

Ausnahmen

Trotz Schonzeit kann unter diesen Umständen ausnahmsweise eine Baumfällung genehmigt werden:

  • Bauarbeiten
  • Schädlingsbefall
  • Verkehrssicherheit

Fazit

Wenn du einen Baum fällen möchtest, solltest du zuvor in Erfahrung bringen, ob du eine Genehmigung brauchst. Widerrechtliches Fällen kann ein hohes Ordnungsgeld zur Folge haben. Falls du unsicher bist, ob deine geplante Baumfällung rechtens ist, solltest du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

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