Beleidigungen vom Nachbarn: So kannst du dich wehren
Ob dein Hund den Garten verwüstet oder der Baum über den Gartenzaun wächst, alltägliche Situationen können in heftigen Wortgefechten enden, in denen oft das eine oder andere Schimpfwort fällt. Vielen Menschen ist dabei nicht bewusst, dass sie nicht nur das Recht besitzen sich gegen physische Ausschreitungen mit einer Anzeige zu wehren, aber auch verbale Beleidigungen als Anzeigegrund zählen.
Beleidigung zählt als Straftat
Beleidigungen mit Wort oder Gestik sind laut dem Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat. Sie können mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. (§ 185 StGB). Eine Beleidigung setzt sich von der Üblen Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB) ab.
Bezüglich des Strafmaßes bei Beleidigungen oder Ähnliches ist kein fester Bußgeldkatalog vorhanden. Sollte es zu einem Rechtsstreit in Folge einer Anzeige kommen, so wird je nach Einzelfall entschieden. Abhängig davon, ob es sich um eine Straftat handelt, oder ob sie nachgewiesen werden kann, wird im Einzelfall das Strafmaß bestimmt.
Was zu viel ist, ist zu viel
Du möchtest die Beleidigung nicht auf dir sitzen lassen und stattdessen von deinem Recht Gebrauch machen? Dann kannst du eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten, wenn dich beispielsweise dein Nachbar regelmäßig beschimpft. Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie sich gegen derartige Angriffe rechtlich wehren können.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll, da diese Angelegenheiten recht schnell sehr teuer werden können. Eine Rechtsschutzversicherung bietet nach Abschluss einen rundum Schutz sowie Beratung im Falle eines Rechtsstreits. Auf jeden Fall sollte eine Anzeige nur der letzte Schritt sein. Im Idealfall lässt sich der Streit außerhalb des Gerichts klären.
Gegen eine Beleidigung gehst du am besten nur vor, wenn du die Anschuldigungen auch nachweisen kannst. Sonst lässt sich deine Position schwierig verteidigen. Im Idealfall hast du auch einen Zeugen, der den Vorfall bezeugen können. Zuletzt darf man nicht vergessen, dass es sich bei Beleidigungen nicht nur um einen Vorfall zwischen Nachbarn über den Gartenzaun handeln kann. Auch virtuelle Beleidigungen in sozialen Netzwerken können strafbar sein.