Endlich frei, die schönste Zeit des Jahres beginnt. Wenn du dann krank im Bett liegst statt am Strand, ist es schnell vorbei mit der geplanten Entspannung. Keine Sorge: Du hast als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Erholung. Die entfallenen Urlaubstage kannst du dir zurückholen. Dazu musst du ein paar Dinge beachten.
Das und mehr erfährst du in diesem Artikel:
- Eine Krankschreibung im Urlaub wirkt sich nicht auf deinen Urlaubsanspruch aus.
- Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über eine Krankheit informieren.
- Beim Krankheitsfall im Ausland gelten strengere Nachweispflichten.
- Eine Rückreise ist nicht zwingend nötig.
- Bei Freizeitausgleich oder bei Erkrankung von Kindern hast du keinen Anspruch auf Erstattung.